• 26.08.2016, 13:18:05
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WKÖ-Gleitsmann: Umbau der Mindestsicherung in „Integrationsprämie“ schafft Rückenwind am Arbeitsmarkt

Wirtschaftskammer begrüßt AK-Vorschlag, Mindestsicherung in eine Beschäftigungsförderung umzuwandeln

Utl.: Wirtschaftskammer begrüßt AK-Vorschlag, Mindestsicherung in
eine Beschäftigungsförderung umzuwandeln =

Wien (OTS) - Die Idee der AK zum Umbau der Mindestsicherung in eine
Beschäftigungsförderung geht aus der Sicht der Wirtschaftskammer in
die richtige Richtung und entspricht der von WKÖ-Präsident Leitl
vorgeschlagenen Integrationsprämie für Flüchtlinge. Jene
Arbeitgeberbetriebe, die Flüchtlingen einen regulären Arbeitsplatz
bieten und eine entsprechende Integrationsleistung, etwa bei
Spracherwerb und Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten, erbringen,
sollen diese Prämie bekommen, deren Höhe an der Mindestsicherung
hängen soll. „Mit diesem Vorstoß verfolgt auch die AK das von der
Wirtschaft forcierte Prinzip von ‚Fordern und Fördern‘. Denn die
Mindestsicherung darf keine Inaktivitätsfalle sein“, betont Martin
Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der WKÖ.

Es ist wichtig, die Mittel der Mindestsicherung der Länder in
Richtung einer Aufnahme von regulärer Beschäftigung zu aktivieren.
Arbeitgeber, die bereit sind, Menschen mit Asylstatus eine
Beschäftigung und damit neue Perspektive zu geben, sollen dazu auch
motiviert werden. „Schließlich ist die Integration auf dem
Arbeitsmarkt der beste Weg, um die Flüchtlingssituation so zu
gestalten, das alle davon profitieren können“, so Gleitsmann.

Wie auch Studien etwa des IHS belegen, bietet die Mindestsicherung
oft keinen Arbeitsanreiz und wird damit zur Inaktivitätsfalle.

Das Modell der Ein-Euro-Jobs sollte deshalb aber nicht fallen
gelassen werden, so Gleitsmann: „Auch jene Personen, die am
Arbeitsmarkt aus welchen Gründen auch immer vorerst keinen Job
finden, brauchen ein passendes Angebot. Mittels Ein-Euro-Jobs für
gemeinnützige Tätigkeiten – etwa in Gemeinden - könnten sie Sprach-
und Arbeitsqualifikationen erwerben und so den Weg in die reguläre
Arbeitswelt finden“. Ein-Euro-Jobs sollten daher Teil des
verpflichtenden Integrationsplans für Asylberechtigte sein.
(PWK598/PM)

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