- 17.08.2016, 11:54:03
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Umweltdachverband zur Enteignungsverhandlung B50 - Umfahrungsstraße Schützen: Wir pochen auf UVP-Pflicht!
- Burgenländische Landesregierung hat für heute eine weitere mündliche Verhandlung über die Enteignung von Grundstücken zum Ausbau der Umfahrung Schützen anberaumt
Utl.: - Burgenländische Landesregierung hat für heute eine weitere
mündliche Verhandlung über die Enteignung von Grundstücken zum
Ausbau der Umfahrung Schützen anberaumt =
Wien (OTS) - Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der
Öffentlichkeit dringendst geboten
Wie bereits mehrfach vom Umweltdachverband beanstandet, wurde die
„B50 Burgenland Straße, Umfahrung Schützen am Gebirge“ im Dezember
2014 von LH Niessl eröffnet, ohne dass vorab eine ordnungsgemäße
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit durchgeführt und die massiven umweltrechtlichen
Bedenken berücksichtigt worden waren. „Prominent im Raum standen und
stehen mögliche erhebliche umweltschädliche Auswirkungen durch das
Straßenbauvorhaben auf das potenzielle Natura 2000-Gebiet
,Nordöstliches Leithagebirge‘, Probleme bei Grundwasser und Luftgüte
sowie negative Auswirkungen auf archäologische bedeutsame
Kulturgüter“, sagt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des
Umweltdachverbandes.
Schildbürgerstreich trotz fehlender wasserrechtlicher
Genehmigung fortgeführt
Das Land Burgenland bekam die Rechnung für das unrechtmäßige Vorgehen
bereits präsentiert: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob im
Dezember 2015 die wasserrechtliche Genehmigung und im Mai 2016 die
Bescheide zur Enteignung der GrundeigentümerInnen als rechtswidrig
auf. Dennoch führt das Land Burgenland den Schildbürgerstreich fort:
Obwohl die Bewilligung für die Straße fehlt, wird sie nach wie vor
betrieben. Und: Für heute ist eine weitere mündliche Verhandlung über
den Antrag des Landes Burgenland auf Enteignung von Grundstücksteilen
zum Ausbau der Umfahrung Schützen anberaumt.
Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen
Entscheidungsverfahren muss greifen
„Der Umweltdachverband wird heute im Rahmen der mündlichen
Enteignungsverhandlung auf die Pflicht zur Durchführung einer UVP
pochen. Dies ist für uns die einzig verbliebene Möglichkeit als
betroffene Öffentlichkeit, unser kraft Unionsrecht und
Aarhus-Konvention zustehendes Recht auf Beteiligung an
umweltbezogenen Entscheidungsverfahren geltend zu machen. Wir
erwarten uns von der heutigen Verhandlung, dass unsere Einwendung der
UVP-Pflicht vom Verhandlungsleiter aufgegriffen und dem blamablen
umweltrechtlichen Handeln des Landes ein Riegel vorgeschoben wird“,
so Proschek-Hauptmann abschließend.
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