• 16.08.2016, 10:06:16
  • /
  • OTS0025 OTW0025

Umweltdachverband: Parteistellung für NGOs in Umweltverfahren muss nun umgesetzt werden!

- Nur mangelhafte Umsetzung des Gerichtszugangs für Öffentlichkeit in Wiener Umweltgesetzesnovellen geplant

Utl.: - Nur mangelhafte Umsetzung des Gerichtszugangs für
Öffentlichkeit in Wiener Umweltgesetzesnovellen geplant =

Wien (OTS) - Nachträgliches Beschwerderecht für NGOs gegen
ausgewählte Bescheide unzureichend und unionsrechtswidrig
- Parteienrechte für NGOs und Bürgerinitiativen müssen nun kommen!

Die Aarhus-Konvention – der erste völkerrechtliche Vertrag, welcher
der Öffentlichkeit umfangreiche Verfahrensrechte im Umweltschutz
zuschreibt und auch Teil des EU-Rechts ist – wurde bereits 2005 von
Österreich ratifiziert, bis dato aber in Österreich nicht umgesetzt.
Seit Juni 2014 ist daher gegen die Republik Österreich ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung des
von der Aarhus-Konvention geforderten Gerichtszugangs für die
Öffentlichkeit in Umweltverfahren anhängig.

Wien geht ersten zögerlichen Schritt

Wien ging nun als erstes Bundesland mit einem Novellenpaket in
Vorlage: So sollen in Wien anerkannte NGOs nachträgliche
Beschwerderechte gegen ausgewählte Bescheide erhalten, die nur in
Natura 2000-Verfahren ergangen sind. Dafür sollen das Wiener
Nationalpark-, Naturschutz-, Fischerei- und Jagdgesetz novelliert
werden und jeweils vier Wochen Zeit für die Beschwerde eingeräumt
werden. „Damit leistet Wien nur die geringstmögliche Umsetzung zur
Adressierung des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens. Denn die
Aarhus-Konvention sieht weder eine Einschränkung der
Beschwerdebefugnis auf Umwelt-NGOs, noch allein auf Bescheide oder
einzig auf EU-Umweltrecht vor“, so der Umweltjurist Dr. Gerhard
Heilingbrunner, Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes.

Parteistellung für Umwelt-NGOs und Bürgerinitiativen
gefordert!

„Geht es nach dem vorliegenden Beamtenentwurf, sollen NGOs auch
künftig bei Genehmigungsverfahren lediglich im Vorzimmer warten
müssen und erst, wenn die Sache mit einem Verwaltungsbescheid
besiegelt ist, nur in einem nachträglichen Beschwerdeverfahren
innerhalb von 4 Wochen einen Genehmigungsbescheid bekämpfen können“,
so Heilingbrunner weiter. Ein nachträgliches Beschwerderecht
verursacht jedoch höhere Verwaltungskosten, verlängert die
Verfahrensdauer, bringt kein Mehr an Umweltschutz und verunsichert
die Wirtschaftsunternehmen.
„Was wir wollen, sind Genehmigungsverfahren, wo alle – die NGOs und
auch die Bürgerinitiativen, die hier im Wiener Gesetzesentwurf
überhaupt nicht bedacht wurden – auf gleicher Augenhöhe eingebunden
sind, also volle Parteienrechte haben und sich bereits im Verfahren,
wenn die Entscheidung noch offen ist, proaktiv einbringen können. Auf
diese Weise können auch Behörde und Projektwerber frühzeitig auf
Kritik zum Vorhaben reagieren“, so Heilingbrunner abschließend.
Für den Umweltdachverband bedeutet der jetzige Vorschlag für NGOs
eindeutig eine verfahrensrechtliche Schlechterstellung. Der UWD
appelliert daher an die Landeshauptleutekonferenz, endlich
einheitliche Verfahrensstandards für Umweltverfahren in allen
Bundesländern einzuführen, die sowohl den Vorgaben der EU, als auch
der Aarhus-Konvention voll entsprechen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel