• 28.07.2016, 09:10:01
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Mietervereinigung Wien präsentiert Betriebskostenspiegel 2016

Wien (OTS) - Bereits zum achten Mal präsentiert die Mietervereinigung
Wien mit dem Betriebskostenspiegel die durchschnittlichen
Betriebskosten eines privaten Mietshauses. Die aktuellen Zahlen
bieten Vergleichswerte für das Abrechnungsjahr 2014.****

„Rund 46 % aller Verfahren, die über die Mietervereinigung Wien durch
deren Mitglieder geführt werden, sind Betriebskosten-Verfahren“, sagt
die Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, Mag.a Elke Hanel-Torsch.
Zur Überprüfung vorgelegt würden der Mietervereinigung jedoch sehr
viel mehr Betriebskostenabrechnungen. „Auf deren Grundlage wurden
wienweite Durchschnittswerte für die einzelnen
Betriebskostenpositionen ermittelt.“

Die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche
betrugen im Abrechnungsjahr 2014 1,93 €. Im Vorjahr betrugen sie noch
1,78 €. Die Betriebskosten sind damit um mehr als 8 % gestiegen. Die
Jahresinflationsrate ist demgegenüber von 2 % (2013) auf 1,7 % (2014)
gesunken. Eine 70 m²-Wohnung war 2014 mit durchschnittlich 135,10 €
an Betriebskosten monatlich (1.621,20 € jährlich) belastet.

Die wichtigsten Betriebskostenpositionen im Überblick:
• Die Müllentsorgungskosten sind von jährlich 2,49 €/m² auf 2,73 €/m²
gestiegen.
• Die jährlichen Wasserkosten von 3,98 €/m² auf 4,02 €/m².
• Die Versicherungsprämien betrugen 2013 rund 5 €/m², 2014 rund 4,97
€/m².
• An Reinigungskosten sind 2013 noch 5,11 €/m² angefallen, 2014 waren
es jährlich 5,43 €/m².
• Das Verwaltungshonorar hat sich von 3,25 €/m² auf 3,385 €/m²
verändert.

In Häusern mit Aufzügen sind 2014 noch zusätzlich 2,78 €/m² an
Liftkosten angefallen. Im Vorjahr waren das noch 2,30 €/m².

Mehr als ein Drittel der Betriebskosten entfallen daher auch im Jahr
2014 wieder auf das Verwaltungshonorar sowie Versicherungsprämien und
damit auf Kosten, mit denen der Eigentümer sein eigenes Risiko
absichert bzw. seine rechtliche Vertretung von den Mieterinnen und
Mietern bezahlen lässt. „Genauso wie die Grundsteuer werden keine
dieser Kosten von den MieterInnen verursacht und sollten daher auch
nicht von diesen zu tragen sein“, so Hanel-Torsch. „Diese Positionen
sollten aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog gestrichen
werden.“

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