- 21.07.2016, 21:00:01
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TIROLER TAGESZEITUNG: Leitartikel vom 22. Juli 2016 von Cornelia Ritzer - Das Spiel mit dem Zweifel
Innsbruck (OTS) - Karl-Heinz Grasser steht unter Korruptionsverdacht.
Ein faires Verfahren kann einen Schlussstrich unter die
Anschuldigungen ziehen. Ein faires Verfahren wird von Grasser jedoch
bezweifelt. Ein wehleidiges Manöver.
Nun steht es offiziell fest: Der frühere Politiker Karl-Heinz Grasser
wird in der Causa Buwog angeklagt. Damit findet ein fast
siebenjähriges Ermittlungsverfahren sein Ende. Und damit steht der
Ex-Finanzminister von FPÖ und ÖVP unter Korruptionsverdacht. Grasser
– wie natürlich auch den anderen 15 Angeklagten – bietet sich die
Möglichkeit, vor einem unabhängigen Gericht die Unschuld zu beweisen
und freigesprochen zu werden. Abseits der viel zitierten
Unschuldsvermutung, die im grellen Lichte der Öffentlichkeit immer
öfter verblasst, und abseits einer geschickt arbeitenden
PR-Maschinerie aus Juristen und Experten, die Grasser als das Opfer
einer vermeintlich politischen Verfolgung – eines weiterhin
unbekannten Täters – inszeniert.
Noch ist die 800 Seiten starke Anklage nicht rechtskräftig, ein
möglicher Prozesstermin wird frühestens nächstes Jahr erwartet. Wenn
die Causa am Wiener Straflandesgericht verhandelt wird, werden die
verdächtigen Vorfälle rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen
bereits 13 Jahre zurückliegen. Mit ein Grund, dass der Mega-Prozess
zum Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte werden wird.
Schon das reicht, um dem wahrscheinlichen Prozess maximale
Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu garantieren. Doch ist ein faires
Verfahren gegen den Ex-Finanzminister unter diesen Vorzeichen
überhaupt möglich?
Glaubt man dem Beschuldigten selbst, lautet die Antwort: Nein. Erst
vor wenigen Monaten bezweifelte Grasser, dass ein Gerichtsverfahren
mit ihm im Zentrum von unbefangenen Richtern und Schöffen verhandelt
werden könne. Auch Vorwürfe an die ermittelnden Staatsanwaltschaften
kamen von ihm und seinen Verteidigern in den vergangenen Jahren
regelmäßig. Der frühere Minister agiert damit wie jemand, der den
Glauben an die Rechtsstaatlichkeit verloren hat und das Misstrauen in
die Justiz sogar noch schürt. Das mag zwar angesichts jahrelanger
Ermittlungen und unzähliger Verfahrensschritte, die medial für
Schlagzeilen sorgen, menschlich verständlich sein. Es ist aber eine
heikle Strategie. Die Justiz sowie die rechtsstaatliche Notwendigkeit
eines Verfahrens, das zuletzt vom unabhängigen Weisungsrat des
Justizministeriums bestätigt wurde, in Zweifel zu ziehen, muss als
politisch-juristisches Ablenkungsmanöver gewertet werden. Und wie
nebenbei demonstriert die Grasser-Verteidigung Stärke: Die Justiz
wird als zu befangen gebrandmarkt.
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