• 15.07.2016, 09:43:41
  • /
  • OTS0038 OTW0038

AK-Tipps und Infos rund ums Thema Urlaub – Schönste Zeit des Jahres wirft auch Fragen auf

Linz (OTS) - Rund ums Thema Urlaub gibt´s immer wieder Unklarheiten
und Fragen. Die Antworten und wichtige Infos liefert die AK: online
unter ooe.arbeiterkammer.at oder bei einer kostenlosen Beratung –
telefonisch unter +43 (0)50 6906-1 oder persönlich (nach
Terminvereinbarung) in der nächsten AK.

„Den Urlaub haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
wirklich verdient. Ich empfehle allen, sich bei Fragen oder Problemen
rund ums Thema Urlaub an die AK zu wenden – die Beratungsangebote
sind natürlich kostenlos“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Damit die Beschäftigten ihre Freizeit unbeschwert genießen können,
gibt´s von der AK die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie viel Urlaub steht mir zu?
Arbeitnehmer/-innen bekommen fünf Wochen bezahlten Urlaub pro
Arbeitsjahr – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage. Das Arbeitsjahr
beginnt mit dem Tag, an dem die/der Beschäftigte in die Firma
eingetreten ist, in manchen Betrieben ist aber das Kalenderjahr als
Urlaubsjahr vereinbart. Nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres im
selben Betrieb wächst der Anspruch pro Jahr auf 36 Werktage oder 30
Arbeitstage. Auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte
gelten diese Ansprüche. Tipp: Achten Sie darauf, dass in diesen 25
Arbeitsjahren auch bestimmte Schul- und Studienzeiten sowie manche
Zeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen inkludiert sein müssen –
manche Arbeitgeber/-innen „vergessen“ dies gerne.

Ab wann kann ich Urlaub nehmen?
In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses wächst der
Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die die/der Beschäftigte
schon im Betrieb ist. Nach zwei Wochen ist es zirka ein Arbeits-
bzw. Werktag, nach einem Monat sind es zirka zwei Arbeits- bzw. 2,5
Werktage. Mit Beginn des siebten Monats haben Arbeitnehmer/-innen
Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Ab dem zweiten Arbeitsjahr
entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des neuen
Arbeitsjahres.

Kann mich meine Chefin/mein Chef in den Urlaub schicken?
Nein! Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in
vereinbart werden. Vorgesetzte dürfen zum Beispiel nicht ihre
Mitarbeiter/-innen nach Belieben in Urlaub schicken, nur weil gerade
im Betrieb wenig zu tun ist. Tipp: Halten Sie mit Ihrer
Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber geschlossene Urlaubsvereinbarungen
schriftlich fest, um diese im Streitfall auch nachweisen zu können.

Ist es möglich, anstatt Urlaub Geld zu bekommen?
Urlaub dient der Erholung und soll auch verbraucht werden. Deswegen
ist es verboten, im aufrechten Arbeitsverhältnis Geld statt Urlaub zu
vereinbaren. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss die Firma aber
natürlich nicht verbrauchten Urlaub auszahlen.

Gehen Urlaubstage verloren, wenn ich krank werde?
Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn diese länger als drei
Kalendertage dauert. Die Tage des Krankenstands werden dann zum noch
bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet. Die/Der Beschäftigte muss
der Firma die Erkrankung mitteilen und nach dem Urlaub eine
Krankenstandsbescheinigung vorlegen. Bei Erkrankung im Ausland muss
neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung
vorgelegt werden, dass dieses von einer zugelassenen Ärztin/ einem
zugelassenen Arzt ausgestellt wurde.

Verlängert Krankheit meinen Urlaub?
Nein. Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer muss sofort wieder arbeiten
gehen, sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist. Die Tage des
Krankenstands während des Urlaubs werden zum offenen Urlaubsstand
dazugerechnet.

Kann ich meinen Urlaub verlängern?
Auch wenn es noch so schön ist: Beschäftigte müssen wieder pünktlich
in der Arbeit erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist – sonst kann sie
die Firma entlassen! Urlaub kann nur verlängert werden, wenn das mit
der Firma vereinbart wird. Tipp: Sollte es aus einem triftigen Grund
(z.B. wegen Erkrankung oder Flugverspätung) nicht möglich sein,
pünktlich zurück zur Arbeit zu kommen, umgehend der Firma Bescheid
geben – am besten schriftlich!

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel