- 13.07.2016, 09:12:13
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Schuss auf VGT-Obmann bei Gatterjagd Nov 2015: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Serie von Einstellungen bei Gewalt gegen TierschützerInnen, aber riesiger Tierschutzprozess gegen Tierschutz: VGT sieht Einseitigkeit in der Justiz
Utl.: Serie von Einstellungen bei Gewalt gegen TierschützerInnen,
aber riesiger Tierschutzprozess gegen Tierschutz: VGT sieht
Einseitigkeit in der Justiz =
Wien (OTS) - Man stelle sich vor, ein Tierschützer würde während
einer Jagd auf einen Jäger zugehen, ihn wegstoßen, anbrüllen, er
solle sich „schleichen“, und ihm direkte Gewalt androhen, wenn er
nicht sofort weggeht. Klar ist, wenn diese Tat filmisch dokumentiert
wäre, würde der Tierschützer ohne jeden Zweifel wegen Nötigung und
gefährlicher Drohung verurteilt. Gegen TierschützerInnen gab es schon
Prozesse wegen viel harmloserer Delikte (z.B. 2 Monate bedingte Haft
wegen Zuhaltens einer Tür) oder völlig ohne jeden Beweis (der große
Tierschutzprozess). Nicht so im umgekehrten Fall. Ein Jagdhelfer hat
während der Gatterjagd von Mayr-Melnhof in Salzburg außerhalb des
Zaunes genau in obiger Manier die völlig legal filmenden
TierschützerInnen bedroht, der Vorfall ist einwandfrei dokumentiert,
aber die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil es
sich lediglich um eine „Unmutsäußerung“ gehandelt habe.
Am 28. November 2015 schoss ein Jäger aus dem Gatter hinaus direkt in
die Richtung des dort filmenden VGT-Obmanns, offenbar um ihn zu
vertreiben. Der Vorfall wurde ebenfalls dokumentiert und angezeigt.
Ein Schuss, so die naive Meinung jener Menschen, die noch an den
Schutz durch den Rechtsstaat glaubten, werde doch nicht ebenso leicht
übergangen? Falsch gedacht. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat nun
auch dieses Verfahren gegen einen gewalttätigen Jäger eingestellt,
weil das Opfer lediglich ein Tierschützer war. Und diese gelten nun
einmal als Freiwild, wenn sie es wagen, die etablierte Jagdpraxis zu
kritisieren. Im letzten Herbst gab es eine Reihe solcher Fälle, u.a.
wie ein maskierter Jagdhelfer von Mensdorff-Pouilly eine ätzende und
brennbare Flüssigkeit über eine filmende Tierschützerin goss (Details
und Fotos siehe:
http://www.martinballuch.com/sind-tierschuetzerinnen-freiwild-fuer-di
e-jaegerschaft/).
VGT-Obmann Martin Balluch: „Wenn es gegen den Tierschutz geht, ist
dem Staat jedes Mittel recht. Vom Einsatz einer SOKO und ihrer
Spitzel im Tierschutzprozess bis zur Ausnahme von der steuerlichen
Abschreibung von Spenden ausschließlich für Tierschutzorganisationen.
Wenn aber TierschützerInnen Opfer von Gewalt sind, dann wird die
Latte für ein Ermittlungsverfahren sehr hoch gelegt. Drohungen werden
zu Unmutsäußerungen, Schüsse zu Versehen und Säureattentate zu
Kavaliersdelikten ohne Konsequenz. Wenn der Chef des Wiener
Landesamts für Terrorbekämpfung vor Gericht lügt und die
Spitzeloperationen in der Tierschutzcausa verschweigt, verweigert die
Staatsanwaltschaft die Anklage. Stattdessen richtet man Sperrzonen um
Jagdreviere ein, sodass filmende TierschützerInnen abgehalten werden,
oder führt überhaupt gesetzliche Verbote, zu Filmen, ein, wie im
niederösterreichischen Jagdgesetz und in der Verordnung zur
Schweinegesundheit. Der Rechtsstaat lässt TierschutzaktivistInnen im
Regen stehen. Das ist leider die Wahrheit. Immer wieder.“
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