- 07.07.2016, 14:25:36
- /
- OTS0165 OTW0165
Huainigg: GuKG-Novelle: Klarstellung für Behindertenhilfe bis Jahresende
Auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung müssen ein normalisiertes Leben führen können
Utl.: Auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung müssen ein
normalisiertes Leben führen können =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Mit dem heutigen Beschluss der Novelle des
Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) wird ein wesentlicher
Schritt gesetzt, den steigenden Anforderungen im Pflegebereich
gerecht zu werden. Das Glück des hohen Alters des einzelnen und
zunehmend familiäre Ungebundenheit stellen die Gesellschaft vor große
Herausforderungen", erläutert Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg,
ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, und begrüßt die Novelle
des GuKG.
"Auswirkungen hat die Novelle nicht nur auf den Krankenhausbereich,
sondern auch auf Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe
leben. Der Auftrag der Mitarbeiter/-innen in der Behindertenhilfe ist
es, die Klient/-innen im Sinne eines normalisierten Alltags beim
Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit zu begleiten und zu
unterstützen. Oftmals ist es je nach Bedarf auch notwendig,
pflegerische Tätigkeiten durchzuführen, z.B. Körperpflege, Essen
geben, Transfer aus/in den Rollstuhl und dergleichen. Diese
delegierten Basistätigkeiten sind nur zum Teil geklärt und geregelt –
offen ist die Regelung vor allem bei mehrfach und kognitiv
behinderten Menschen. Diesbezüglich habe ich gemeinsam mit meiner
Kollegin Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit
Behinderung, eine Ausschussfeststellung eingebracht, die besagt, dass
das Gesundheitsministerium bis Ende 2016 Klarstellungen hinsichtlich
der Basisversorgung bei mehrfach bzw. kognitiv behinderten Personen
treffen wird", sagt Huainigg und zeigt sich zuversichtlich, dass es
unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen zu einer praxistauglichen
Regelung im Sinne der Inklusion behinderter Menschen kommen wird.
In der Pflege wird künftig von drei Berufsgruppen ausgegangen:
gehobener Dienst, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz. Die
Stärkung der Kernkompetenzen jeder Ebene und die praxisnahe Klärung
der Zuständigkeiten sollen wesentlich zur Zufriedenheit der
Berufsgruppen beitragen. Die dadurch beabsichtige Entlastung der
Ärztinnen und Ärzte wird sich positiv auf das
Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken, da für einzelne Gespräche und
Therapien mehr Zeit vorhanden sein wird. Die GuKG-Novelle
akademisiert die Pflegeausbildung, was den Ausgebildeten mehr
Karrieremöglichkeiten eröffnet.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






