- 06.07.2016, 15:09:53
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ÖGLB-Präsidentin Jarmer verteilt türkise Ribbons an Nationalratsabgeordnete
Forderungen zum Tag der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Bundesverfassung

Utl.: Forderungen zum Tag der Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache in der Bundesverfassung =
Wien (OTS) - Am 6. Juli 2005 wurde die Österreichische
Gebärdensprache durch eine Abstimmung im Nationalrat einstimmig als
eigenständige Sprache in die Bundesverfassung (Art 8 Abs 3)
aufgenommen. Somit nimmt der Österreichische Gehörlosenbund den
heutigen Tag zum Anlass, seine Forderungen zur Verbesserung der
rechtlichen Situation von gehörlosen Menschen nochmals in Erinnerung
zu rufen. Denn die in der Bundesverfassung erwähnten weiteren
gesetzlichen Regelungen gibt es bis dato nicht.
Zentrale Forderung: Bilinguale Bildung
„Zur Erinnerung an die Umsetzung der Rechte von gehörlosen Menschen
und die noch immer ausständigen gesetzlichen Regelungen haben heute
alle Nationalratsabgeordneten türkise Ribbons erhalten. Der türkise
Ribbon steht für die Gebärdensprachgemeinschaft und unsere Sprache“,
so Jarmer, die die Ziele – ein gleichberechtigtes Leben und volle
gesellschaftliche Teilhabe für gehörlose Menschen zu schaffen – nicht
aus den Augen lässt. “Diese können nur durch Sprachenrechte
verwirklicht werden. Vor allem das Recht auf bilingualen Unterricht
und Frühförderung in ÖGS ist mir ein besonders großes Anliegen. Die
Verankerung der ÖGS als Unterrichtssprache ist schon lange
ausständig. Gehörlose Menschen sind dadurch von ihrem Grundrecht auf
Bildung ausgeschlossen.“
Gehörlose SchülerInnen müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung
IHRER Wahl zu absolvieren, und dürfen an diesem selbst gewählten Weg
nicht durch Sprachbarrieren gehindert werden. Gehörlose Kinder und
Jugendliche müssen ein Recht auf Begleitung durch ausreichend
ÖGS-kompetentes pädagogisches Personal bzw. ÖGS-DolmetscherInnen
haben. Außerdem muss die Ausbildung von gehörlosen PädagogInnen
forciert werden, denn „Native Signer“ sind die besten Sprach- und
KulturvermittlerInnen.
Aktuelle Beispiele: Gebärdensprachdolmetschkosten werden nicht
übernommen
Lukas Huber, Generalsekretär des ÖGLB, berichtet von einem aktuellen
Fall zweier gehörloser Schülerinnen einer höheren Lehranstalt für
Mode in Wien. Zwei Schuljahre lang wurden die
Gebärdensprachdolmetschkosten vom Sozialministerium übernommen. Nun
wurde der Antrag zur Fortführung der Unterstützung mit der
Begründung, diese Schulausbildung stehe nicht im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Erlangung eines Arbeitsplatzes, abgelehnt. Man
solle sich an das Bundesministerium für Bildung wenden und
gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren anstreben. Wenn keine
schnelle Entscheidung getroffen wird, droht sich ein Rechtsstreit auf
Kosten der gehörlosen Schülerinnen zu entwickeln.
Helene Jarmer fügt hinzu: „Gehörlose BundeslehrerInnen können
außerdem keine Weiterbildungen besuchen oder an Teamsitzungen
teilnehmen, weil die Dolmetschkosten nicht übernommen werden.“
Um diese und viele weitere Diskriminierungen gehörloser Menschen
aufzuzeigen, haben sich heute rund 60 UnterstützerInnen für einen
gemeinsamen Fototermin vor dem Parlament versammelt. Dadurch soll
mehr Bewusstsein für die alltäglichen Barrieren im Leben gehörloser
Menschen geschaffen und die notwendigen Maßnahmen erwirkt werden.
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