• 03.07.2016, 22:00:01
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Neues Volksblatt: "Antwort" von Markus EBERT

Ausgabe vom 4. Juli 2016

Utl.: Ausgabe vom 4. Juli 2016 =

Linz (OTS) - Von offizieller Seite gibt es für die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes, die Bundespräsidenten-Stichwahl aufzuheben,
nur Lob. „Das Urteil ist richtig“, meinte etwa gestern
Bundespräsident Heinz Fischer. Der Rechtsstaat funktioniere, so der
Tenor vom Staatsoberhaupt abwärts. Es hat halt nur ein bisserl lange
gedauert, bis der Rechtsstaat diesbezüglich gefordert war. Denn die
für die Stichwahl vom Verfassungsgerichtshof konstatierten Mängel
sind ja keine singuläre Erscheinung, vielmehr habe man das immer
schon so gemacht, gaben Zeugen ja auch zu Protokoll. Daran hat sich
selbst die nun als Hüterin der Demokratie auftretende FPÖ nie
gestoßen, aber es war schließlich auch noch nie so eng. Norbert
Hofers Beteuerung, er hätte die Stichwahl auch angefochten, wenn er
vorne gelegen wäre, klingt nett, ist aber Humbug. Denn die von der
FPÖ inkriminierte vorzeitige Weitergabe von Einzelergebnissen war
Hofer wohl auch bisher schon bekannt. In diesem Punkt keimt zumindest
beim Innenminister leise Kritik am VfGH auf, wenn er sich wundert,
dass die Höchstrichter diesbezüglich nie auf Parlament oder
Innenministerium zugekommen seien.
Dem Souverän stellte sich freilich nach dem VfGH-Urteil rasch eine
andere Frage: Haben wir wirklich so viel überflüssiges Geld für eine
Wahlwiederholung? Darauf sollten insbesondere jene, die den
Rechtsstaat loben, auch eine Antwort parat haben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVB

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