- 01.07.2016, 14:54:42
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Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2016
Fragestunde, Neuaufstellung der Pflegeberufe, erste Regelungen für automatisiertes Fahren, Zika-Virus wird meldepflichtig
Utl.: Fragestunde, Neuaufstellung der Pflegeberufe, erste Regelungen
für automatisiertes Fahren, Zika-Virus wird meldepflichtig =
Wien (PK) - Am zweiten Tag des Juli-Plenums befassen sich die
Abgeordneten nach einer Fragestunde zur Familien- und Jugendpolitik
mit Materien aus den Bereichen Gesundheit, Konsumentenschutz,
Verfassung, Verkehr sowie Forschung, Innovation und Technologie. Im
Gesundheitsbereich wird etwa die Pflege neu aufgestellt, außerdem
soll es schon bald ein öffentlich zugängliches
Gesundheitsberuferegister geben. Darüber hinaus wird u.a. das Zika-
Virus meldepflichtig. Ein Dienstrechtspaket bringt zahlreiche
Detailänderungen für MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst. In
Punkto Verkehr sollen erste Regelungen für automatisiertes Fahren auf
den Weg gebracht werden, zudem dürfen Autofahrerclubs schon bald
Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten. Neben einer Neuausrichtung des
Patentamts steht auch das parteiübergreifende Bekenntnis gegen die
Patentierung von Pflanzen und Tieren am Programm. Am Ende des
Sitzungstages werden Berichte der Volksanwaltschaft behandelt.
Fragestunde mit der Familienministerin
Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde, in der Familien- und
Jugendministerin Sophie Karmasin Fragen von den Abgeordneten zur
Tätigkeit ihres Ressorts beantwortet.
Mehr Möglichkeiten für PflegerInnen
Den Auftakt macht dann ein neues Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz, mit dem die professionelle Pflege neu
aufgestellt wird. Vorgesehen sind drei Berufsgruppen:
"Pflegeassistenz", "Pflegefachassistenz und "gehobener Dienst".
Darauf aufbauend wird es weiterhin Spezialisierungsmöglichkeiten
geben, die noch um Wundmanagement, Palliativversorgung und
psychogeriatrische Pflege erweitert worden sind. Die Novelle soll
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zufolge die Durchlässigkeit
zwischen den Pflegeberufen erhöhen. Generell werde damit ein
gangbarer Weg für viele Menschen geschaffen. Konkret bezieht sie sich
auf berufliche WiedereinsteigerInnen oder Asylberechtigte, für die
eine pflegerische Ausbildung interessant sein kann. Für die
Neuerungen stimmten im Ausschuss SPÖ, ÖVP und Grüne.
Dem Nationalrat liegen außerdem zwei Entschließungen aus dem
Gesundheitsausschuss vor. Das Ersuchen um einen Fortschrittsbericht
bis 2020 zur Evaluierung des neuen Gesundheits- und
Krankenpflegegesetzes kann im Plenum mit einhelliger Zustimmung
rechnen, dem Antrag auf Einrichtung einer Hotline für Versicherte,
die mit unangemessen langen Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen
konfrontiert sind, stehen nur die NEOS skeptisch gegenüber.
In einer Ausschussfeststellung ist zudem festgeschrieben, dass das
Gesundheitsministerium bis Ende 2016 gemeinsam mit den
Behindertenverbänden und Trägerorganisationen der
Behinderteneinrichtungen klarstellen soll, wie pflegerische
Tätigkeiten im Behindertenbereich durchzuführen sind. Wer
unterstützende pflegerische Maßnahmen ergreifen kann, geht aus Sicht
der Abgeordneten im neuen Gesetz nämlich noch nicht hervor, so die
Begründung.
Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger
Wenig Aussicht auf Erfolg hat der neuerliche Vorstoß der NEOS
hinsichtlich der Zusammenlegung aller Krankenversicherungsträger. Als
ersten wichtigen Schritt in diese Richtung regen sie die Abschaffung
der insgesamt 17 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) an; deren Beamten und
Bedienstete sollten in die Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter übergeführt werden.
Abgelehnt im Gesundheitsausschuss wurde auch der Antrag des Team
Stronach, die öffentlichen Spitäler zu einem gemeinsamen
österreichischen Krankenhausverbund zusammenzuführen.
Der Gesundheitsausschuss machte auch zwei Anträge der Grünen
plenumsreif, aber auch sie werden voraussichtlich abgelehnt. Darin
geht es zum einen um Mindestanforderungen für den Um- und Neubau von
psychiatrischen Einrichtungen. In Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und Krankenanstaltenträgern sollten laut Grüne
evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung
erarbeitet werden.
Auch die Forderung nach Einführung eines Zentralregisters für
freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Psychiatrie fand im Ausschuss
keine ausreichende Unterstützung. Fixierte PatientInnen können oft
nicht kontinuierlich durch so genannte Sitzwachen des medizinischen
Personals überwacht werden, auch der Einsatz von Gangbetten und die
Sichtbarkeit von Fixierungsmitteln durch Dritte stellt aus Sicht der
Grünen eine inakzeptable Praxis dar. Die Oppositionspartei tritt
daher für die Einrichtung eines Zentralregisters zur Erfassung
freiheitsbeschränkender (auch medikamentöser) Maßnahmen ein, weil
dies Voraussetzung und Bestandteil einer effektiven und
systematischen Präventionsstrategie sei.
Tierärztegesetz
Mehr Aussicht auf Erfolg haben SPÖ und ÖVP mit ihrem Ansinnen, die
verpflichtenden Mindesttarife aufzuheben. Die EU-Kommission hat die
diesbezügliche Honorarordnung der Tierärztekammer beeinsprucht, da
sie eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellten. Um
ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, folgten die
Regierungsfraktionen nach Rücksprache mit der Kammer diesem Rat. Der
einhellig angenommene Novellenentwurf enthält nun nicht
rechtsverbindliche Richtsätze und Empfehlungen in Bezug auf die
Rechnungslegung.
Gesundheitsberuferegister
Ein öffentlich zugängliches Gesundheitsberuferegister, in dem
Angehörige der Gesundheitsberufe registriert werden und das beim
Gesundheitsministerium eingerichtet wird, soll der Qualitäts-
beziehungsweise Patientensicherheit dienen. Befüllt wird es von
Bundesarbeiterkammer (AK) und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) - je
nachdem, ob jemand unselbständig oder selbständig im
Gesundheitsbereich beschäftigt ist. Man trage damit auch der EU-
Freizügigkeit im Gesundheitsbereich Rechnung, so die Argumentation.
Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen
der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-
technische Dienste umfassen. Gemäß Regierungsprogramm sollen mit dem
Gesundheitsberuferegister-Gesetz einheitliche Rechtsgrundlagen für
die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine
Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit
sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-
Richtlinien der EU umgesetzt. Die Erfassung der Angehörigen von
Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste wird als wichtiger Beitrag zur
Bedarfs- und Ressourcenplanung im österreichischen Gesundheitswesen
gesehen. Für den Aufbau des Registers 2017 sowie jährliche
Folgekosten im Betrieb sind jeweils rund 120.000 € veranschlagt.
Tragen werden diese Kosten die Registrierungsbehörden, wobei die
Arbeiterkammer für rund 90.000 € aufkommt.
Miterledigt wurde im Ausschuss mit dem mehrheitlich angenommenen
Gesetzesentwurf ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines
Registers für medizinisch-technische Dienste (MTD), um
berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz rückgängig zu machen.
Tuberkulosegesetz
Einhellige Zustimmung kann die Gesundheitsministerin hinsichtlich der
vorgeschlagenen Änderungen im Tuberkulose- und im Epidemiegesetz
erwarten. Da das Tuberkulosegesetz im Wesentlichen aus dem Jahr 1968
stammt, war eine umfangreiche Novellierung erforderlich. So mussten
u.a. die Regelungen in Bezug auf die Anhaltung uneinsichtiger
Tuberkulosekranker den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und
menschenrechtlichen Standards angepasst werden. Darüber hinaus werden
Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Virus- und Hanta-Virus-
Infektionen der Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz unterworfen.
Vorgesehen ist nun auch eine explizite Meldepflicht der Labors an die
jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, falls ein Erreger nachgewiesen
wird. Ausgedehnt werden überdies die Aufgaben der
Bezirksverwaltungsbehörde, da sie die an Tuberkulose erkrankten
Personen nicht nur über ihre Verhaltens- und Behandlungspflichten
aufzuklären hat, sondern auch über die Rechtsfolgen bei Verletzung
dieser Bestimmungen, nämlich die Möglichkeit der gerichtlichen
Anhaltung. Dies gilt nunmehr auch für "krankheitsverdächtige
Personen, die sich der endgültigen diagnostischen Abklärung
entziehen". Entsteht durch das Verhalten dieses Personenkreises eine
unmittelbare und akute Gefahr, so kann die Bezirksverwaltungsbehörde
eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus erwirken.
Im Sinne der Prävention sind LeiterInnen von Schulen, Kindergärten
und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen für Minderjährige
verpflichtet, bei Verdacht auf Vorliegen einer Tuberkuloseerkrankung
ein Attest durch einen Lungenfacharzt einzufordern. Die Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die als nationale
Referenzzentrale für Tuberkulose fungiert, hat jährlich einen Bericht
über das Auftreten dieser Krankheit vorzulegen.
Die damit im Zusammenhang stehenden Anträge der Freiheitlichen, in
denen eine Meldepflicht für Dengue-Fieber und für das Auftreten von
Zika-Infektionen gefordert wurden, werden miterledigt.
Extradotation für den VKI
Dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen werden soll der Vorschlag der
FPÖ, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer
Sonderförderung auszustatten, damit dieser personell und
organisatorisch in der Lage ist, die Auswirkungen der geplanten
transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA genau zu
analysieren und die Bevölkerung darüber zu informieren.
Mehr Transparenz über Zutaten in Lebensmitteln
Diverse Studien haben ergeben, dass viele Lebensmittel, Kosmetika und
Gebrauchsgegenstände Zutaten beziehungsweise Wirkstoffe enthalten,
die die Gesundheit gefährden, Allergien auslösen oder sogar
krebserregend sein können. Das Team Stronach ruft daher die
Gesundheitsministerin in zwei Entschließungen dazu auf, Sorge dafür
zu tragen, dass die VerbraucherInnen ausreichend Informationen über
einzelne Zutaten erhalten. In diesem Zusammenhang sollten auch vegane
und vegetarische Produkte in den Codex Alimentarius, der über die
Beschaffenheit von Lebensmitteln Auskunft gibt, aufgenommen werden,
da viele Fleischersatzprodukte ernährungswissenschaftlich höchst
bedenklich seien. Beide Initiativen erhielten im Ausschuss keine
Mehrheit.
Online abrufbare AGB-Kataloge von Versicherungen
Für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit in Bezug auf Verträge
mit Versicherungen sprechen sich die NEOS in einem Antrag aus, der
als nächstes auf der Tagesordnung steht. Nachdem sich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Versicherungsgesellschaften immer wieder
ändern, schlagen sie vor, dass diese in Hinkunft verpflichtet werden,
den KundInnen ein online abrufbares Archiv all ihrer jemals gültigen
AGB-Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. KundInnen könnten so AGB,
die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses gültig waren, ohne großen
Aufwand nachvollziehen. Der Konsumentenschutzausschuss hat die
Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
Dienstrechtsreform
Eine Paket von 15 Gesetzen und einem neuen Bundesgesetz bringt
zahlreiche Detailänderungen für MitarbeiterInnen im öffentlichen
Dienst.
So sollen in Hinkunft schwer erkrankte Richterinnen und Richter die
Möglichkeit haben, ihre Arbeitsauslastung nach einem längeren
Krankenstand auf bis zur Hälfte herabsetzen zu lassen. Voraussetzung
dafür ist, dass sie eine ärztliche Bestätigung für eine
eingeschränkte Arbeitsfähigkeit vorlegen und der Arbeitsreduktion
keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Mit diesem Schritt will
man RichterInnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben, etwa nach der
Diagnose Krebs, erleichtern.
Zu den neuen Bestimmungen gehört unter anderem auch, dass BeamtInnen,
die in Folge eines außergewöhnlichen dienstlichen Ereignisses eine
"akute psychische Belastungsreaktion" zeigen und deshalb längere Zeit
ihre Arbeit nicht verrichten können, in Bezug auf die
Gehaltsfortzahlung gleich behandelt werden wie KollegInnen, die einen
Dienstunfall erlitten haben. Außerdem ist - analog zu den neuen
Bestimmungen für die Privatwirtschaft - eine Einschränkung von
Konkurrenzklauseln vorgesehen. Bei der Bemessung einer
Urlaubsersatzleistung werden, in Umsetzung höchstgerichtlicher
Urteile, ab sofort auch Sonderzahlungen sowie pauschalierte
Nebengebühren berücksichtigt.
Die Regierung kommt mit dem Gesetzespaket auch der langjährigen
Forderung nach, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht
automatisch von jeglicher Verwendung im Bundesdienst auszuschließen.
Demnach können in Hinkunft auch Personen, für die ein Sachwalter bzw.
eine Sachwalterin bestellt ist, aufgenommen werden.
Zur Vermeidung von Rechtslücken werden die Bestimmungen über die
"Ruhestandversetzung durch Erklärung" adaptiert, wovon insbesondere
die Korridorpension und die Schwerarbeitspension betroffen sind. Im
Militärbereich ist eine Aufwertung von Unteroffizieren in Aussicht
genommen. Außerdem werden die Gehaltsansätze für Soldatinnen und
Soldaten in Chargenverwendungen (M ZCh) angehoben, um die
Gehaltsrelation zu wahren. Die Bundesministerien erhalten die
Möglichkeit, sämtliche Dienstrechtsangelegenheiten in einer
Dienstbehörde bzw. Personalstelle zu konzentrieren. Im Sinne der
Harmonisierung der Rechte von Vertragsbediensteten und BeamtInnen
können Vertragsbedienstete künftig sämtliche für BeamtInnen
vorgesehenen Amtstitel als Verwendungsbezeichnung führen.
Diverse Änderungen kommen auch auf LehrerInnen zu, etwa was die
Anerkennung von in anderen EU-Ländern erworbenen
Ausbildungsnachweisen sowie Freistellungen für das Nachholen der
Lehramtsausbildung für QuereinsteigerInnen in berufsbildenden Schulen
und Berufsschulen betrifft. Ebenso sind in Bezug auf die 2015
beschlossene Besoldungsreform für den Bundesdienst noch einzelne
Nachbesserungen erforderlich.
Im Verfassungsausschuss hat sich dafür eine breite Mehrheit gefunden,
lediglich die NEOS äußerten - trotz grundsätzlicher Zustimmung -
Vorbehalte. Vor allem vermissen sie eine entsprechende Rückstellung
durch die notwendige Neuregelung der Urlaubsersatzleistung.
Weitere Initiativen zum Dienstrecht
Nicht durchsetzen konnte sich im Ausschuss die FPÖ mit ihrer
Forderung nach einer Änderung des Disziplinarrechts. Für die
Freiheitlichen ist es nicht gerechtfertigt, dass die Bestimmung,
wonach bei einer strafrechtlichen Verurteilung von einer
disziplinären Verfolgung abzusehen ist, wenn über den gerichtlich
strafbaren Tatbestand hinaus keine Dienstpflichtverletzungen
vorliegen, im Falle der Annahme einer Diversion nicht gilt. Als
Gegenargument wurde angeführt, dass Straf- und Disziplinarrecht
voneinander zu trennen seien.
Auf breite Ablehnung stieß im Ausschuss die Forderung der NEOS,
öffentlich Bediensteten - im Sinne einer Gleichstellung mit der
Privatwirtschaft - die bezahlte Mittagspause zu streichen. Sie sehen
nicht ein, dass die verpflichtende halbstündige Ruhezeit, die bei
einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vorgeschrieben
ist, im öffentlichen Dienst automatisch als Arbeitszeit angerechnet
wird, während das in der Privatwirtschaft nicht der Fall sei. Dem
hielt man unter anderem entgegen, dass es auch in der
Privatwirtschaft Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen gibt,
die eine bezahlte Mittagspause vorsehen. Zudem sei die wöchentliche
Arbeitszeit vielfach auf 38,5 Stunden reduziert, während im
öffentlichen Dienst eine 40-Stunden-Woche gelte.
Beide Anträge haben daher auch wenig Chancen, doch noch im Plenum
angenommen zu werden.
Autofahrerclubs dürfen Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten
Nächster Themenblock: Verkehrspolitik. Änderungen im
Führerscheingesetz erlauben es neben Fahrschulen künftig auch
Autofahrerclubs, Perfektionsfahrten mit Motorrädern sowie von
Aufstiegsschulungen für die Führerscheinklasse A anzubieten. Die
Novelle trifft auch noch einige Klar- bzw. Richtigstellungen und
Ergänzungen. Sind Fahrschulen beispielsweise bei den Abgaben für das
Zentrale Melderegister säumig, kann ihre Anbindung an das
Führerscheinregister widerrufen werden. Geregelt wird auch die
Genehmigung von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische
Untersuchung. Außerdem wird die Berechtigung zum Lenken von
unbesetzten Omnibussen mit einer Lenkberechtigung für die Klasse C
aufgehoben. Damit wird ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-
Kommission abgewendet.
Erste Regelungen für automatisiertes Fahren
Mit der Novellierung des Kraftfahrgesetzes werden rechtliche
Grundlagen und erste Regelungen für automatisierte Fahrsysteme
geschaffen. Das betrifft einerseits Systeme, die bereits genehmigt
und in Serie sind (z.B. Stauassistent), die aber aufgrund der
bestehenden "Lenkerpflichten" derzeit nicht genutzt werden können.
Andererseits werden auch komplett neue Systeme für Testzwecke
berücksichtigt. Details, unter welchen Umständen von Lenkerpflichten
abgesehen werden kann, soll in Zukunft das BMVIT durch eine
Verordnung festlegen können. Festgeschrieben wird mit der Novelle
zudem, dass der Lenker/die Lenkerin jederzeit in der Lage sein muss,
die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Die Grünen sind skeptisch. Im
Plenum ist eine Grundsatzdiskussion über ethische Fragen u.a. zu
Konfliktsituationen im Straßenverkehr zu erwarten.
Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen
Der Nationalrat wird sich dann mit Änderungen im Luftfahrtgesetz
beschäftigen, die etwa Vereinfachungen bei Bewilligungen von Abflügen
bzw. Landungen außerhalb von Flugplätzen bringen sollen. Gemeint sind
beispielsweise Flüge zur Tierkadaverbeseitigung, Materialtransporte
im öffentlichen Interesse oder Lawinenbeobachtungen. Auch hier haben
die Grünen Bedenken. Die Oppositionspartei sieht die Gefahr, dass es
damit zu einem vermehrten Flugverkehr kommt.
Mit dem Flugverkehr befasst sich auch ein Antrag der Grünen, der wohl
keine Mehrheit im Plenum bekommen wird. Darin kritisieren sie, dass
Gewinne der Austro Control an die Fluglinien rückvergütet werden. Vor
dem Hintergrund der Immissionsbelastung sollten diese Mittel den
Grünen zufolge aber in die rasche Umsetzung fluglärmminimierender An-
und Abflugverfahren investiert werden.
Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz
Voraussichtlich einstimmig behoben werden Redaktionsversehen, die bei
der letzten Novelle des Kraftfahrliniengesetzes entstanden sind.
LKW-Maut nach Schadstoffklassen differenzieren
Für die Grünen sendet die Neufassung des Bundesstraßen-Mautgesetzes,
das die Einrechnung von externen Kosten für Luft- und Lärmbelastung
erlaubt, ein völlig falsches Signal. Sie fordern, in den
Mauttarifverordnungen der kommenden Jahre weiterhin bei den
Infrastrukturgebühren Mauttarife nach Schadstoffklassen zu
differenzieren. "Saubere LKW" sollten nach Meinung der
Oppositionspartei weniger Maut bezahlen als jene mit höherer
Schadstoffbelastung.
Breitbandausbau für Hasendorf
Die Freiheitlichen kritisieren, dass die flächendeckende Versorgung
mit leistungsfähigem Internet in Österreich noch zahlreiche Lücken
aufweist. Besonders benachteiligt ist aus ihrer Sicht etwa die
Katastralgemeinde Hasendorf der Gemeinde Sitzenberg-Reidling im
Bezirk Tulln. Das Anliegen soll dem Ausschuss für Forschung,
Innovation und Technologie zugewiesen werden.
Keine defizitären öffentlichen Telefonzellen
Sie sind rar, aber es gibt sie noch: die öffentlichen Telefonzellen.
Geht es nach den NEOS, ist ihr Betrieb in der derzeitigen Form aber
hoch defizitär. Deswegen fordern sie, die Verpflichtung zum Angebot
eines Universaldienstes, wie er im Punkt der flächendeckenden
Versorgung mit öffentlichen Fernsprechstellen im
Telekommunikationsgesetz festgehalten ist, zu reformieren. Auch
dieser Antrag wird dem Ausschuss für Forschung, Innovation und
Technologie zugewiesen.
Luft-100er soll in die Kompetenz des Bundes
Das Team Stronach beobachtet ein Überhandnehmen von temporären
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen. Der sogenannte Luft-
100er wird aus ihrer Sicht etwa auf den Autobahnen Tirols oder
Oberösterreichs missbraucht, oft würde es sich um ein Politikum
handeln. Die Oppositionspartei ist der Ansicht, dass statt der
Landeshauptleute künftig der Verkehrsminister für die Genehmigung
solcher Maßnahmen zuständig sein sollte.
Patentamt wird neu ausgerichtet
Die Abgeordneten werden sich zudem mit Novellen in den Bereichen
Forschung, Technologie und Innovation auseinandersetzen. Etwa werden
durch eine Neuorientierung im Patentamt Bestimmungen über die
Teilrechtsfähigkeit aufgehoben. Damit sollen Doppelgleisigkeiten und
Mehraufwand beendet werden. Der Hintergrund der Neuausrichtung sind
die für 2017 erwarteten EU-Rechtsakte über einen einheitlichen
Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht. Die Freiheitlichen
sind nicht begeistert, sie sprechen von einer "Rückverstaatlichung in
ein Amt".
Keine Patentierung von Tieren und Pflanzen
Mit der Novelle zum Patentamt wird auch eine Klarstellung in der
Biopatent-Richtlinie vorgenommen. In dieser ist nicht eindeutig zu
entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die im Wesentlichen aus
biologischen Verfahren gewonnen werden, von einer Patentierung
ausgenommen sind. Da aber im Parlament Konsens darüber besteht, keine
Patentierung von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen und
Nutztieren zuzulassen, wird das nun klar geregelt. Anlass für die
Präzisierung war eine Entscheidung des Europäischen Patentamts über
die zulässige Patentierbarkeit von Brokkoli und Tomaten. Mit der
Klarstellung ist es für den Forschungsausschuss aber noch nicht
getan. In Punkto Europäische Union hat die Bundesregierung darüber
hinaus einen Auftrag erhalten. Sie soll sich im Rahmen des
Europäischen Patentübereinkommens weiterhin für ein Verbot der
Patentierung auf Pflanzen und Tiere einsetzen. Der Gesetzgeber kommt
mit der Novellierung auch einem Anliegen vieler BürgerInnen nach. So
hat etwa die Petition "Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!" online
bereits über 125.000 Unterschriften gesammelt.
Gleichbehandlung bei Gebührenbefreiungen
Da eine vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellte
Verfassungswidrigkeit bei Gebührenbefreiungen bestand, wird diese
durch eine Novelle mit Änderungen im Rundfunkgebührengesetz, in der
Fernmeldegebührenordnung und im Fernmeldegebührengesetz behoben. In
diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Novellierung des
Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, dessen Bestimmungen den neuen
Regelungen angepasst werden. Mit den Änderungen werden die
absetzbaren Wohnungskosten neu festgelegt. Neben der Abzugsfähigkeit
von Mietkosten inklusive Betriebskosten wird im Sinne der
Gleichbehandlung künftig auch ein Pauschalbetrag für Kosten aus
anderen Wohnformen abzugsfähig sein. Außerdem kann ein Nachweis einer
24-Stunden-Betreeung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht
werden. Durch eine Verjährungsbestimmung für Forderungen und
Verbindlichkeiten von Rundfunkgebühren wird außerdem die
Rechtssicherheit für RundfunkteilnehmerInnen erhöht. Die beiden
Novellen wurden im Forschungsausschuss von allen Fraktionen
unterstützt.
Forschungsprämie soll evaluiert werden
Geht es nach den Parlamentsfraktionen, soll die Forschungsprämie, die
einen steuerlichen Anreiz für Betriebe schafft, mehr für Forschung
auszugeben, evaluiert werden. Die parteiübergreifende Entschließung
an die Bundesregierung lautet, bis 2017 eine Evaluierung des
Förderinstruments durchzuführen. Auch die Freiheitlichen haben vor
einiger Zeit einen ähnlichen Antrag gestellt. Dieser wird bei
Zustimmung im Plenum mit dem parteiübergreifenden Antrag miterledigt.
Eine Evaluierung der Forschungsprämie, die dem Forschungsausschuss
zufolge auch kommen soll, fordern die Grünen grundsätzlich seit
längerem, die Oppositionsfraktion verknüpft sie in einem Antrag aber
mit dem Anliegen, die Prämie für Ein-Personen-Unternehmen und KMU zu
erhöhen. Sie wollen, dass KMU mehr Anreize zum Forschen als große
Unternehmen bekommen. Eine Mehrheit ist im Plenum für diesen
Vorschlag nicht zu erwarten.
Berichte der Volksanwaltschaft
Das Vertrauen in die Volksanwaltschaft ist nach wie vor ungebrochen.
Das beweist einmal mehr der jüngste Bericht der Volksanwaltschaft,
der am Schluss der Tagesordnung des Plenums steht.
Im Jahr 2015 war zwar ein Beschwerderückgang zu verzeichnen: Mit
insgesamt 17.231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gab es
um 2.417 weniger als im Jahr 2014. Für die VolksanwältInnen stellt
dies aber eine natürliche Entwicklung angesichts der Rekordmeldungen
an Beschwerden in den Vorjahren dar. Die meisten Beschwerden liegen
weiterhin in den Bereichen Inneres (28,16%), Soziales (28,01%) und
Justiz (14,31%). In 8.181 Fällen wurde ein formales Prüfverfahren
eingeleitet, 7.850 davon schloss die Ombudsstelle ab. Gemeinsam mit
2.308 erledigten Verfahren aus den Jahren vor 2015 ergab sich ein
Erledigungsgrad von 84,8%. Die Zahl von Missständen in der Verwaltung
im Vorjahr beziffert der Tätigkeitsbericht mit 1.812.
Der Ausschuss hat den umfangreichen Bericht in zwei Sitzungen, am 1.
und 8. Juni 2016 diskutiert. Die VolksanwältInnen appellierten dabei,
die bereits sehr gute Zusammenarbeit mit dem Parlament noch weiter zu
intensivieren, damit die Politik anstehende Probleme der Bevölkerung
umfassend behandelt. Volksanwalt Günther Kräuter spezifizierte dieses
Anliegen mit dem 2014 in der Ombudseinrichtung gegründeten NGO-Forum
zur Schaffung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" der
Bundesregierung unter Einbindung der Zivilgesellschaft. Derzeit lägen
von Regierungsseite die Arbeiten daran auf Eis. Erfreulich ist es für
die VolksanwätltInnen jedoch, dass die Abschaffung der
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei Aufnahmen im
öffentlichen Dienst bevorsteht. Sie hoffen auch auf eine baldige
Reform des Sachwalterrechts.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt die
präventive Menschenrechtskontrolle ein. Die Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderung in Österreich war dabei ebenso markantes
Thema wie die Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen, oder die
Flüchtlingsbetreuung. Dabei waren die Kommissionen der
Volksanwaltschaft 2015 insgesamt 501 Mal im Einsatz, in diesem Jahr
bislang 197 Mal. 439 der vorjährigen Besuche und Beobachtungen in
öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Orte der
Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. Seit dem Beginn
der präventiven Menschenrechtskontrolle im Juli 2012 hat die
Volksanwaltschaft 1.575 Einsätze verzeichnet. Zudem sieht die
Volksanwaltschaft die Abschiebeflüge mit Maschinen des Bundesheers
äußerst kritisch. Ein Grundproblem ortet sie auch bei der
Überbelegung von Gefängnissen.
Besonders kritisch gesehen wird auch die Übertragung polizeilicher
Aufgaben an private Sicherheitsleute. Aus diesem Grund wurde 2014 ein
amtswegiges Prüfverfahren im Anhaltezentrum (AHZ) Vordernberg
gestartet, wo Schubhäftlinge in vielen Bereichen von privatem
Sicherheitspersonal betreut wurden. Der Sonderbericht darüber steht
ebenfalls zur Diskussion. (Schluss) keg/jan
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