- 21.06.2016, 15:20:21
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Preiner: Neuerungen zur Registrierkassenpflicht entlasten Feuerwehren und Vereine
Wien (OTS/SK) - Als positive Entwicklung begrüßt SPÖ-Agrarsprecher
Erwin Preiner die heute im Ministerrat beschlossenen Erleichterungen
für Vereine, Ehrenamtliche und besonders für Feuerwehren. „Viele
Bereiche des öffentlichen Lebens wären ohne die Arbeit Freiwilliger,
der Vereine und der Feuerwehren nicht denkbar. Gemeinnützige Vereine
und Feuerwehren von der Registrierkassenpflicht für Veranstaltungen
bis 72 Stunden zu entlasten, wird eine deutliche Entlastung für die
Vereinsfeste bringen“, so Preiner. ****
Positiv bewertet Preiner die Ausdehnung der Stundengrenzen von 48 auf
72 Stunden für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen, aber auch
Institutionen wie Feuerwehren. Bisher sind Vereinsfeste im Umfang von
48 Stunden pro Jahr von Steuer und Registrierkasse befreit, künftig
bis zu 72 Stunden pro Jahr. „Eine wesentliche Verbesserung für
Vereine“, so Preiner. Auch, wenn ein Verein für ein Fest mit einem
Wirt kooperiert, soll der Verein deshalb nicht umsatzsteuerpflichtig
werden. Keine Registrierkassen- und Steuerpflicht wird es bei der
Gratis-Mitarbeit von vereinsfremden Personen wie z.B. Freunde oder
Nachbarn geben. Die Neuregelungen für kleine Vereinsfeste gelten
künftig auch für Körperschaften öffentlichen Rechts wie Feuerwehren,
Parteien, Pfarren, wobei für politische Parteien zusätzlich noch eine
Umsatzgrenze von 15.000 Euro pro Jahr gilt.
Erleichterungen sind auch für Wirte beim Einsatz von Aushilfskräften
für 18 Tagen pro Jahr vorgesehen: Die Sozialversicherungsbeiträge für
die Aushilfskraft werden sofort abgeführt, es fällt keine Lohnsteuer
an. Durch den Entfall der Lohnsummensteuern wird es für WirtInnen
einfacher, Aushilfskräfte zu finden. „Gerade im ländlichen Raum wird
dies deutliche Vorteile für Wirte bringen, die eine Aushilfskraft
einsetzen wollen, weil sich z.B. überraschend ein Reisebus mit Gästen
angemeldet hat. Dies wird den Tourismus beleben“, ist Preiner
überzeugt.
„Das Engagement vieler Menschen für die Allgemeinheit ist für unser
gesellschaftliches Leben von hoher Bedeutung - und das gerade im
ländlichen Raum. Vor allem der Zusammenhalt in kleineren
Landgemeinden wird vom Engagement und dem freiwilligen Einsatz bei
diversen Vereins- und Feuerwehrfesten in hohem Maße gestaltet,
dadurch erfährt die Dorfgemeinschaft eine besondere Bedeutung. Mit
diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung auf die berechtigten
Wünsche all jener, die sich für das Wohl aller einsetzen“, so
Preiner. (Schluss) bj/rm/mp
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