- 20.06.2016, 09:02:04
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„Geschlossene MPC-Fonds“ – VKI gewinnt gegen Hypo Steiermark
OLG Graz verneint ein Mitverschulden des Anlegers
Utl.: OLG Graz verneint ein Mitverschulden des Anlegers =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt –
im Auftrag des Sozialministeriums – Musterprozesse und drei
Sammelklagen gegen die Hypo Steiermark. Soeben hat das
Oberlandesgericht Graz in einem Musterprozess die Hypo Steiermark zu
Schadenersatz wegen Falschberatung zu den „Weichkosten“ der
„geschlossenen MPC-Fonds“ verurteilt. Ein Mitverschulden wurde
ausdrücklich verneint. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Ein Lehrerehepaar hatte 2004 bis 2005 über Vermittlung der Hypo
Steiermark drei „Geschlossene Fonds“ des Hamburger Emissionshauses
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG erworben und je 10.000 Euro in
einen Schiffs-, einen Hollandimmobilien- und einen
Lebensversicherungsfonds investiert. Wäre das Ehepaar vom Berater
über die hohen „Weichkosten“ (das sind vor allem jene Beträge, die
gerade beim Start des Fonds für verschiedene „Dienstleistungen“ in
verschiedenste Tochterfirmen der MPC flossen und nicht der
Anschaffung der Werte diente) – immerhin zwischen 17% (Leben Plus V),
21% (Holland 53) bis 34% (Mahler Star) vom jeweiligen
Kommanditkapital jeweils inklusive Agio von 5% - so hätten die beiden
die Fonds nicht erworben.
Das Oberlandesgericht Graz (OLG Graz) teilt ausdrücklich die
Rechtsansicht des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Anleger
bei „Weichkosten“ von über 15% generell darüber informiert werden
müssen. Das Verfahren ergab, dass der Hypo-Berater zwar über das Agio
von 5% Bescheid wußte, jedoch nichts über andere Weichkosten, über
die er hätte aufklären müssen. Der Berater hatte den entsprechenden
Kapitalmarktprospekt nie gesehen. „Die Beratung allein aufgrund der
Informationen des Verkaufsprospektes durchzuführen, ohne sich
aufgrund des entsprechenden Kapitalmarktprospektes einen Überblick
über das Produkt verschafft zu haben, widerspricht der
durchschnittlichen Sorgfalt eines Anlageberaters“, stellt das Gericht
fest.
Das Gericht verneinte ein Mitverschulden des Lehrerehepaares und
sprach 100 Prozent des Schadenersatzanspruches zu. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig.
„Es ist erfreulich, dass das Berufungsgericht die ordentliche
Revision zugelassen hat und somit der OGH Gelegenheit bekommt,
ebenfalls über den Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die Weichkosten
zu entscheiden. Ich hoffe sehr, dass der OGH in diesem Punkt der
klaren Rechtsprechung des BGH folgen wird,“ sagt der Rechtsanwalt des
VKI, Dr. Sebastian Schumacher.
Der VKI führt gegen die Hypo Steiermark auch drei Sammelklagen,
die am Handelsgericht Wien anhängig sind. Die dort bereits
vernommenen drei Berater bestätigen das Bild: Die von der MPC
geschulten Bankberater hatten damals keine Ahnung von den
„Weichkosten“, der „Laufzeit“ und insbesondere dem Charakter der
„Ausschüttungen“, die als „Ertrag“ oder „Zinsen“ dargestellt wurde
und wo den Anlegern nicht klar war, dass diese Ausschüttungen – weil
plangemäß über viele Jahre keine Gewinne, sondern nur Liquidität die
Basis der Zahlungen waren – bei wirtschaftlicher Schwäche des Fonds
zurückzuzahlen waren.
Ein Berater der Hypo Steiermark brachte den Vorgang deftig auf den
Punkt: „Wenn wir das damals gewußt hätten, dann hätten wir den Schas
nicht verkauft!“
„Wir hoffen im Herbst bereits auf zwei Teilurteile des
Handelsgerichtes in der Sammelklage I. Im Übrigen werden im Herbst
weitere Berater von den Gerichten vernommen werden. Die Einblicke,
die uns deren Aussagen im MPC-Skandal vermitteln sind unschätzbar,
insbesondere auch in unserem Vorgehen gegen die MPC und deren
Tochterfirmen“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im
VKI.
Der VKI betreibt in Hamburg Musterverfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und hat bereits über
3000 AnlegerInnen als Privatbeteiligte einem strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren gegen MPC/TVP/CPM und deren Masterminds
angeschlossen. Der Gesamtschaden beträgt weit über 170 Mio Euro.
SERVICE: Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
Ebenso kann man dort an der Sammelaktion des VKI zum
Privatbeteiligtenanschluss teilnehmen (Kostenbeitrag 150 Euro).
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