- 14.06.2016, 11:59:55
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Bürokratie kostet NÖ's Handwerk 7 Millionen Arbeitsstunden
WKNÖ präsentiert „Bürokratiebelastungsindex 2016“
Utl.: WKNÖ präsentiert „Bürokratiebelastungsindex 2016“ =
St. Pölten (OTS) - 7 Millionen Arbeitsstunden im Jahr oder 4.300
Vollzeitarbeitsplätze - das ist der Zeitaufwand, mit dem
Niederösterreichs Betriebe im Gewerbe und Handwerk im Jahr mit
bürokratischen Verpflichtungen belastet werden. Das zeigt der neue,
von der KMU Forschung Austria im Auftrag der Sparte „Gewerbe und
Handwerk in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) erstellte
Bürokratiebelastungsindex. In Summe bedeutet das Kosten von 344
Millionen Euro für Aufgaben von der Lohnverrechnung bis zu diversen
Dokumentationen und Statistiken. WKNÖ-Präsidentin Sonja Zwazl: „Eine
gewisse Bürokratie ist natürlich notwendig, damit unsere Wirtschaft
und unser Staat funktionieren können. Steuern oder Löhne sind eben zu
berechnen und abzuwickeln. Aber diese Zahlen lassen nur ein Ziel zu:
Das muss weniger werden!“ Konkret peilt Zwazl eine mittelfristige
Reduktion der Bürokratiekosten um zehn Prozent – also auf unter 300
Millionen Euro im Jahr – an. Zugleich betont Zwazl, dass diese Kosten
ausschließlich das Gewerbe und Handwerk betreffen. „Umgelegt auf
unsere gesamte Wirtschaft sind wir damit bei Bürokratie-Kosten im
Milliarden-Bereich.“
Kleinbetriebe besonders betroffen
Ein genauerer Blick in die Untersuchung zeigt, dass kleinere Betriebe
mit einem größeren zeitlichen Aufwand von der Bürokratie belastet
sind als größere. Hier die Kernergebnisse im Detail:
• Der zeitliche Aufwand von sieben Millionen Arbeitsstunden bzw.
4.300 Vollzeitarbeitsplätzen bedeutet, dass drei Prozent der
Gesamtbeschäftigung im „Gewerbe und Handwerk“ voll und ganz auf
Bürokratie-Tätigkeiten entfallen.
• Von den 344 Millionen Kosten entfallen 264 Millionen auf interne
und 80 Millionen auf externe (Steuerberater, externe
Lohnverrechnung,…) Kosten.
• Der Bürokratiebelastungsindex steht damit bei 2.371 Euro Kosten je
Beschäftigten und Jahr. Zum Vergleich: 2013 waren es 2.208 Euro.
• Nach Bereichen gegliedert entfällt der größte Brocken mit
Gesamtkosten von 156 Millionen Euro auf den Bereich „Buchhaltung,
Jahresabschluss, Steuererklärungen, Umsatzsteuermeldungen“, gefolgt
vom Bereich „Lohnverrechnung, Meldungen an Sozialversicherungen“ mit
55,9 Millionen Euro und „Dokumentationen, Archivierung von
Unterlagen, Veröffentlichungspflichten“ mit 48,4 Millionen Euro.
• Kleinbetriebe sind besonders betroffen: Der zeitliche
Bürokratieaufwand pro Beschäftigten ist umso höher, je kleiner ein
Unternehmen ist. In Unternehmen bis ein bis neun Beschäftigten
beträgt er 80,6 Stunden im Jahr, bei zehn bis 49 Mitarbeitern sind es
58,9 Stunden, bei 50 und mehr Beschäftigten 30,5 Stunden.
„Wenn man die Gesamtkosten in Arbeitskräfte, die mit der Erledigung
bürokratischer Aufgaben für das niederösterreichische Gewerbe und
Handwerk beschäftigt sind, umrechnet, wäre das ein Rang unter den
Top-Ten unter den Unternehmen in Niederösterreich“, so Studienautor
Walter Bornett von der KMU Forschung Austria. „Die Bekämpfung der
administrativen Belastung muss bereits an den Wurzeln ansetzen, bei
den Regulierungsbedürfnissen, die immer mehr werden.“
Ecker: „Ständig wachsende Regulierungsdichte raubt Luft zum Atmen“
Für Wolfgang Ecker, den Obmann der Sparte „Gewerbe und Handwerk“,
wurde mit der nun vorliegenden Studie die Basis geschaffen, um
erstens die konkrete Belastung der Betriebe auch konkret sichtbar zu
machen und damit Bewusstsein zu schaffen, dass die bürokratischen
Belastungen weniger werden müssen. Jedes Mehr, aber auch jede
Verringerung an Bürokratielast ist damit messbar und für alle
sichtbar, auch für die maßgeblichen Entscheidungsträger“, so Ecker.
„Die auf allen Ebenen ständig wachsende Regelungsdichte raubt unseren
kleinen und mittleren Unternehmen zusehends die Luft zum Atmen.
Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen zu Lasten von Innovation und
Entwicklung.“ Die Untersuchung wird übrigens noch weitergeführt. Noch
im Laufe des Jahres sollen weitere, vertiefte Ergebnisse vorliegen.
Fünf einfache Beispiele zur Verringerung der Bürokratie-Belastung
Manches an Bürokratiekosten sei unvermeidlich, „Vieles liegt aber
einfach an völlig überzogenen Auflagen und Regelungen“, so Zwazl.
Entsprechend sei eine Reduktion des Aufwands um zehn Prozent nicht
nur nötig, sondern auch möglich. „Freilich wird das nicht mit einem
Federstrich und von heute auf morgen funktionieren. Das klappt nur,
wenn sich der Gesetzgeber künftig kräftig zurückhält, wenn es um neue
Belastungen für die Wirtschaft geht. Und das klappt nur durch viele,
durchaus oft kleine und geradezu unscheinbare Einzelmaßnahmen, die in
Summe aber eine gewichtige Erleichterung ausmachen.“
Die WKNÖ-Präsidentin nennt dazu fünf konkrete Beispiele:
• So müssen Unternehmen für ihre Mitarbeiter drei Prozent der
Bruttolohnsumme an Kommunalsteuer abführen und dafür jedes Jahr eine
Kommunalsteuererklärung, in der die Jahresbruttolohnsumme und die
entrichtete Kommunalsteuer des abgelaufenen Jahres gemeldet werden,
abgeben. Diese Verpflichtung gilt auch für EPU, die keine Mitarbeiter
beschäftigen, folglich auch nichts zu erklären haben, aber trotzdem
eine Leermeldung abgeben müssen.
• Ausgaben für Anlagegüter wie etwa Maschinen oder Büroeinrichtung,
die mehr als 400 Euro kosten, dürfen nur auf die Nutzungsdauer
verteilt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das führt in der
Praxis dazu. dass ein Schreibtisch, der 500 Euro kostet und eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren hat, wegen einer jährlichen Abschreibung
von 50 Euro 10 Jahre lang im Anlagenverzeichnis „mitgeschleppt“
werden muss. Eine Anhebung der Wertgrenze, zum Beispiel auf 1500
Euro, würde die Anlagenbuchhaltung wesentlich vereinfachen und den
bürokratischen Aufwand für die Unternehmen massiv reduzieren, ohne,
dass dem Fiskus langfristig Steuern entgehen.
• Im Einzelhandel frei erhältliche Reinigungsmittel wie etwa
Klarspüler oder WC-Reiniger, die in jedem Haushalt selbstverständlich
sind, werden bei der Verwendung in Unternehmen plötzlich „gefährlich“
– weshalb dann auch eine Dokumentation als gefährliche Arbeitsstoffe
zu führen ist und eigene Sicherheitsdatenblätter angelegt werden
müssen.
• Die Abrechnung der SV-Beiträge erfolgt derzeit so, dass der
Arbeitgeber monatlich nur die Lohnsummen - gegliedert nach Arbeitern,
Angestellten und Lehrlingen - meldet. Erst im Februar des Folgejahres
müssen der Gebietskrankenkasse die konkreten Lohndaten eines jeden
einzelnen Arbeitnehmers gemeldet werden. Ab 2018 soll es nun
monatlich so eine individuelle Meldung geben. Das heißt, dass der
bürokratische Aufwand für die Unternehmen verzwölffacht wird – und
darüber hinaus auch noch die Gebietskrankenkassen mit dem zwölffachen
Verwaltungsaufwand belastet werden – ohne, dass es irgendjemanden
etwas bringt.
• Die Kennzeichnungsregeln im Lebensmittelbereich sind weit überzogen
und gehören reduziert. Wenn sich ein kleiner Konditor, der auf
hochqualitative Handarbeit setzt, damit etwa beschäftigen muss, ob er
nun „Bitterschokolade mit Honigganache“ oder „Bitterschokolade mit
Honigganachefüllung“ auf seinen handgefertigten Schokoriegel
schreibt, dann ist das einfach überzogen – und endgültig überzogen
wird es, wenn die rechtlich falsche Bezeichnung dann auch noch zu
Strafen führt.
Zwazl: „Zu viel Bürokratie tut den Unternehmen nicht gut, tut dem
Wirtschaftsstandort nicht gut, tut den Arbeitsplätzen nicht gut. Zu
viel Bürokratie kommt uns alle teuer.“
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