- 10.06.2016, 10:58:35
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Neuer UN-Bericht: Konzernklagen auf Rekordhoch
Attac: Mit TTIP und CETA droht weitere Explosion an Konzernklagen
Utl.: Attac: Mit TTIP und CETA droht weitere Explosion an
Konzernklagen =
Wien (OTS) - Ein neuer Bericht der UNCTAD* zeigt, dass sich die
Anzahl der Konzernklagen gegen Staaten mittels
Investitionsschutzabkommen weltweit auf einem neuen Rekordhoch
befindet. Allein 2015 gab es weltweit 70 neue Klagen gegen Staaten,
die Anzahl der öffentlich bekannten Klagen stieg damit auf insgesamt
696 an. In 52 Prozent der Fälle gewann dabei der Konzern oder es kam
zu einem Vergleich.
Für Attac bestätigt dieser Trend auch die Warnungen vor TTIP und
CETA: „Mit TTIP könnten 47.000 US-Konzerne (statt bisher 4.500) gegen
28 (statt bisher neun) EU-Mitgliedstaaten klagen. Damit wären 99
Prozent aller US-Investitionen in der EU abgedeckt – eine wahre
Explosion an Konzernklagen gegen unliebsame Umwelt- oder
Sozialgesetze würde die Folge sein “, warnt Alexandra Strickner von
Attac Österreich. Allein TTIP würde mehr Investitionen schützen als
weltweit alle bisherigen Investitionsschutzabkommen zusammen. Bisher
sind rund 20 Prozent der globalen Investitionen mittels
entsprechender Abkommen vom Investitionsschutz erfasst. Mit den neuen
großen Handelsabkommen der EU und der USA (TTIP, CETA, TPP) würde
dieser Wert auf rund 80 Prozent steigen.
Malmströms Investitionsgerichtshof: Klagsrisiko bleibt unverändert
Studien belegen, dass auch im „reformierten“ Vorschlag der
EU-Kommission für einen „Invesitionsgerichtshof“ (ICS) in TTIP und
CETA die Konzernklagerechte gefährlich wie eh und je bleiben.
Konzerne könnten Staaten unverändert vor Schiedsgerichten verklagen,
wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen
eingeschränkt sehen. (1)
Auch CETA muss abgelehnt werden
Auch mit CETA könnten tausende US-Konzerne über ihre kanadischen
Niederlassungen Klagen einbringen. Attac fordert daher Bundeskanzler
Kern und sämtliche Ministerinnen und Minister auf, CETA beim
entsprechenden Ministerrat eine Absage zu erteilen.
Wirtschaftsminister Mitterlehner ist dabei an einen einstimmigen
Beschluss der Bundesregierung gebunden, um das fertige Abkommen
voraussichtlich noch im Sommer unterzeichnen zu können.
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(1) Der Vorschlag der Kommission beinhaltet sogar noch weitergehende
Rechte als bestehende Investitionsabkommen: Durch den Schutz
„legitimer Erwartungen“ im Rahmen „fairer und gerechter Behandlung”
bekommen Investoren quasi ein „Recht“ auf unveränderte rechtliche
Rahmenbedingungen. Zusätzlich wäre auch jeder private Vertrag im
Zusammenhang mit einer Investition durch die sogenannte
„Schirmklausel“ vor einem Schiedsgericht einklagbar. Die
ICS-Formulierungen zum Schutz der staatlichen Regulierungsfreiheit
verhindern keinesfalls horrende Schadenersatzurteile.
SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre
Urteile technisch gesehen „nur“ Strafzahlungen, aber keine Änderung
der Gesetze verlangen. Details siehe: http://bit.ly/1Tqv49i
* Wichtigste Ergebnisse: UNCTAD: Investor-State Dispute Settlement:
Review of Developments in 2015: http://bit.ly/1PjOQO1
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