• 09.06.2016, 10:46:09
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Brandstetter bei EU-Justizministerrat: Bekämpfung von Terrorismus, Cybercrime und Steuerbetrug haben weiterhin hohe Priorität

Luxemburg (OTS) - Heute nimmt Justizminister Wolfgang Brandstetter in
Luxemburg am Rat der EU-Justiz- und Innenminister teil. Dabei beraten
die 28 Amtskollegen über zahlreiche aktuelle Themen, bei denen unter
dem niederländischen Vorsitz teils gute Fortschritte erzielt wurden.
So sollen in Bezug auf die Errichtung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft (EStA) weitere Details geklärt werden, die
wesentliche Bereiche wie den Datenschutz, ein vereinfachtes
Strafverfolgungsverfahren sowie die Beziehungen mit Partnern wie
Eurojust, Europol und anderen Institutionen auf EU-Ebene umfassen.
Weiters wurde auch über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug sowie die
Einrichtung eines zentralen europäischen Strafregisters für
verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRIS) diskutiert. Auch die
Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace und die
Gerichtszuständigkeit im virtuellen Raum beschäftigt die
Justizminister weiterhin. „Die Europäische Union steht aktuell vor
großen Herausforderungen, und der Vorsitz der Niederlande war von
Ereignissen wie den Terroranschlägen in Paris und Brüssel sowie den
Enthüllungen rund um die Panama Papers geprägt, die in einigen
Bereichen weiteren Handlungsbedarf aufgezeigt haben. Ich möchte dem
niederländischen Vorsitz daher für die gute Verhandlungsführung
danken, denn wir konnten bei einigen Themen wirklich große Schritte
vorwärts machen“, so Justizminister Brandstetter.

Im Zuge der heutigen Ratssitzung stellte die EU-Kommission den
Justizministern auch den mit den Online-Plattformen Facebook,
Twitter, YouTube und Microsoft vereinbarten Verhaltenskodex zum Thema
Hate Speech vor. Justizminister Brandstetter betonte in diesem
Zusammenhang einmal mehr: „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich Hass
und Hetze über das Internet unkontrolliert verbreiten und so das
Meinungsklima vergiften. Für mich ist klar, dass strafrechtlich
relevante Inhalte, die über das soziale Netzwerk verbreitet werden,
unverzüglich entfernt werden müssen. Sonst gibt es natürlich
strafrechtliche Konsequenzen.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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