• 08.06.2016, 21:30:34
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Volksanwaltschaft will Betreuungsmängeln mit klaren Regeln beikommen

Ombudsstelle hält rechtliche Standards von Schubhaft bis zu Pflegeheimen für notwendig

Utl.: Ombudsstelle hält rechtliche Standards von Schubhaft bis zu
Pflegeheimen für notwendig =

Wien (PK) - Wenn private Sicherheitsleute polizeiliche Aufgaben
übernehmen, wird die Volksanwaltschaft unruhig: Hoheitsbefugnisse wie
die Ausübung von Zwangsgewalt können nicht ausgliedert werden. Man
schließe sich hier der Meinung des Verfassungsgerichtshofes an,
betont Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Aus diesem Grund wurde 2014
ein amtswegiges Prüfverfahren im Anhaltezentrum (AHZ) Vordernberg
gestartet, wo Schubhäftlinge in vielen Bereichen von privatem
Sicherheitspersonal betreut wurden. Der Sonderbericht darüber vom Mai
2015 war heute Debattengegenstand im Volksanwaltschaftsausschuss des
Nationalrats. Fichtenbauer verlangt vor allem eine rechtliche
Klarstellung nach dem Muster des Justizbetreuungsagentur-Gesetzes,
damit ein Public-Private-Partnership-Vertrag in Anhaltezentren
verfassungskonform umgesetzt wird, wiewohl Vordernberg derzeit
aufgrund sinkender Schubhaftsfälle als Erstaufnahmezentrum für
Flüchtlinge diene. Empfehlungen wie den offenen Vollzug habe das
Innenministerium per Erlass bereits umgesetzt. Dem vorjährigen
Prüfbericht gaben alle Fraktionen bis auf die Grünen ihre Zustimmung.

Eingangs beleuchtete der Ausschuss jenen Teil des Tätigkeitsberichts
2015, in dem die Ombudsstelle ihre präventive Menschenrechtskontrolle
allgemein beschreibt. Diesen Bericht nahm der Ausschuss einstimmig
an, die Debatte darüber wird im Nationalratsplenum fortgesetzt. Die
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Österreich war dabei
ebenso markantes Thema wie die Bedingungen in Alten- und
Pflegeheimen, oder die Flüchtlingsbetreuung. Vorschläge zur
Verbesserung von Missständen werden der Volksanwaltschaft zufolge mit
den jeweiligen Regierungsressorts zwar immer wieder erarbeitet -
teils mit Erfolg, wie SPÖ und Grüne am Beispiel Netzbetten-
Abschaffung in Psychiatrien bestätigten. Allerdings brauch es
manchmal den Weg an die Öffentlichkeit, um in der Politik ein
Problembewusstsein zu schaffen, so Volksanwalt Günther Kräuter. In
vielen Feldern, mit denen die Volksanwaltschaft befasst ist, sieht
Volksanwältin Gertrude Brinek schließlich auch die Abgeordneten
berufen, aktiv zu werden; etwa bei der Lesbarkeit juridischer
Vorgaben, mit denen Menschen im Alltag befasst sind, Stichwort
Sachwalterschaft.

Auf eine Kritik der Grünen hin, Fichtebauer, den die FPÖ 2013 für die
Volksanwaltschaft nominiert hatte, zeige trotz seines Amts
parteipolitische Präferenzen, betonten alle drei VolksanwältInnen
ihre vollständige Unabhängigkeit. Das beweise die tägliche Arbeit
nach dem Prinzip: Gesetze sind von allen einzuhalten, ohne Ausnahme,
hoben Brinek und ihr Kollege Grünther Kräuter die vorbildlich
parteiunabhängige Haltung der Ombudsstelle hervor. Ungeachtet dessen
berief sich Fichtenbauer auf sein staatsbürgerliches Rechte der
freien Meinungsäußerung. Ausgelöst worden war der Vorwurf durch
Fichtenbauers Auftritt in einer Fernsehdebatte vor der
Bundespräsidentenwahl.

Vordernberg: Volksanwaltschaft vermisst legistische Grundlage für
Sicherheitsfirma

Speziell Umfang und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Public-
Private-Partnership (PPP) durch die Beauftragung von privatem
Sicherheitspersonal im Schubhaftvollzug prüfte die Volksanwaltschaft
(VA) in Vordernberg eingehend. Zwischen April 2014 und März 2015
erfolgten zudem vier Besuche von Prüfkommissionen der VA im Rahmen
ihres Mandats; weitere Kontrollbesuche sind laut Fichtenbauer in
Planung, obwohl das Anhaltezentrum nicht mehr in seiner
ursprünglichen Bestimmung, sondern als Erstaufnahmezentrum für
Asylwerbende genutzt werde. Als Grundlage für ähnliche Fälle in
Zukunft brauche Österreich aber klare rechtliche Regelungen für die
Anstellung privater Unternehmen im hoheitlichen Bereich, meinte er.
Gesetzlich eindeutig definiert gehören etwa die rechtlichen
Konsequenzen, wenn ein Privatangestellter in einem Zentrum wie
Vordernberg jemanden verletzt. Die Abgrenzung der Kompetenzbereiche
müsse ebenfalls unmissverständlich sein. Hilfsdienste wie
Gartenpflege, Küchenarbeit oder Außensicherung könnten aber
Privatpersonal durchaus übertragen werden.

Die ÖVP äußerte zwar leise Zweifel, ob für eine PPP in Anhaltezentren
wirklich ein eigenes Gesetz nötig ist, insgesamt sieht sie dennoch
die Errichtung der Schubhafteinrichtung in Vordernberg durch den
Sonderbericht bestätigt. Gelobt wurde von den Kommissionen die
bauliche Ausgestaltung des Zentrums sowie grundsätzlich auch die Form
der Unterbringung von Angehaltenen. Von separierten Hungerstreikenden
bis mangelhafter Dolmetschleistung orten die Grünen mehr Missstände
als die Volkspartei. Hier braucht es ihrer Meinung nach eine
rechtliche Grundlage zur menschenwürdigen Betreuung von
Festgehaltenen, zumal privatrechtliche Verträge nicht einfach zu
ändern seien. Die FPÖ monierte, das Innenministerium habe in
Vordernberg den ständigen Einsatz von ExekutivbeamtInnen, den die
Volksanwaltschaft vorgeschlagen hatte, abgelehnt.

Nationaler Präventionsmechanismus trat bislang 1.575-mal in Aktion

Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle waren die
Kommissionen der Volksanwaltschaft 2015 insgesamt 501-mal im Einsatz,
in diesem Jahr bislang 197-mal. 439 der vorjährigen Besuche und
Beobachtungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als
Orte der Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. Seit
dem Beginn der präventiven Menschenrechtskontrolle im Juli 2012 hat
die Volksanwaltschaft 1.575 Einsätze verzeichnet. Als Nationaler
Präventionsmechanismus (NPM) prüfen Kommissionen der
Ombudseinrichtung, ob das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe (OPCAT), sowie Regelungen der UN-
Behindertenrechtskonvention eingehalten werden. Grundlage für die
Besuche und Beobachtungen in Justizanstalten, Polizeianhaltezentren,
Krankenhäusern, Jugend-, Alten- bzw. Pflegeheimen und Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung sowie von Exekutiveinsätzen (Zwangsakte)
etwa bei Demonstrationen, ist eine verfassungsrechtliche
Kompetenzerweiterung, die ab heuer auch die Begleitung von
Abschiebeflügen umfasst.

Herkules-Abschiebungen für Volksanwaltschaft rechtlich bedenklich

Abschiebeflüge mit Maschinen des Bundesheers sieht die
Volksanwaltschaft äußerst kritisch. Das verdeutlichte Fichtenbauer
mit Hinweis auf die Verfassung und auf Ausstattungsmängel wie
ungenügend abgetrennte Toiletten an Bord. Außerdem missfällt ihm, das
Bundesheer als Assistenz der Polizei heranzuziehen. Die NPM-
Kommissionen wollen künftig selber bei Abschiebeflügen anwesend sein,
vor allem um die Verhältnismäßigkeit der Methoden durch die Exekutive
sicherzustellen. Leichte Formen der Zwangsgewalt schließe das
Fremdenpolizeigesetz indes nicht gänzlich aus, so der Volksanwalt.
Von den NEOS wird befürchtet, bei einer Zunahme von Rückführungen
gerieten Menschenrechte eher ins Hintertreffen.

Eindeutige Kritik kam von der Volksanwaltschaft bei ihren Besuchen in
Spielfeld, wo Flüchtlinge nach ihrem Grenzübertritt auf unzureichende
Versorgung stießen, verbildlichte Fichtenbauer die Rahmenbedingungen,
die abgelaufenen Medikamenten, zu wenig Kinderärzte und ungenügende
Übersetzungsdienste umfassten. Seitens der BeamtInnen habe es
ebenfalls Klagen gegeben, und zwar über die unklare Befehlslage und
insgesamt schlechte Planung. Für das Innenministerium und die
Landespolizeidirektion Steiermark sind derartige Kritikpunkte
systemimmanent, sagte Fichtenbauer.

Menschen mit Behinderung: Kosten als Hindernis für Inklusion

Die Situation von Menschen mit Behinderung in Österreich ist laut
Volksanwaltschaft trotz Verbesserungen in den letzten Jahren noch
lange nicht zufriedenstellend - und teilweise sogar menschenrechtlich
abzulehnen. Die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Menschen mit
Behinderung wertet Volksanwalt Kräuter wie SPÖ und Grüne jetzt zwar
mehr auf Inklusion ausgerichtet als noch vor einigen Jahren. Damit
jede und jeder aus dieser Personengruppe ein selbstbestimmtes Leben
führen kann, brauche man aber mehr Geld, stellte er mit Verweis auf
die Kosten persönlicher Assistenz fest. Am 4. Juli wolle daher die
Volksanwaltschaft im NGO-Forum zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention gemeinsam mit Zivilgesellschaft und
Parlament Akzente setzen. Ein dringlicher Punkt ist beispielsweise
die sozialrechtliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in
Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

In den 93 durch Menschenrechtskommissionen besuchten Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung zeigten die NPM-Berichte vom letzten
Jahr Fälle von erniedrigender Behandlungen aufgrund von
Fremdbestimmtheit der BewohnerInnen und fehlender Barrierefreiheit
auf. Vereinzelt träten "manifeste Verwahrlosung und Schädigungen der
psychischen und physischen Integrität von Personen ein, ohne, dass
Behörden, Gerichte oder gerichtlich bestellte Sachwalterinnen und
Sachwalter dagegen einschreiten", skizziert der NPM-Bericht die
systembedingten Problemfelder, gerade in behördlich nicht
angemeldeten Einrichtungen.

Volksanwaltschaft: Cannabis-Schmerzmittel auf Rezept medizinisch
sinnvoll

Den von der SPÖ angesprochenen Themenkreis Schmerztherapie nutzte
Volksanwalt Kräuter zum Bekenntnis für die Verschreibung von
Cannabinoiden, wenn andere Schmerzmittel für PatientInnen nicht
möglich sind. Die Weigerung der Gebietskrankenkassen, das zu
finanzieren, beruhe auf einem gesellschaftlichen Problem, sei aber
nicht im Interesse von SchmerzpatientInnen. Irritierend findet er
zudem die in seinen Augen landläufige Ansicht, dass ältere Menschen
natürlich unter Schmerzen leiden. Neben einem echten
Schmerzassessment bräuchten BewohnerInnen von Altenheimen daher auch
entsprechend geschultes Pflegepersonal. Mehr Bewusstseinsbildung
erwartet die Volksanwaltschaft weiters in Bezug auf Demenzkranke.
Grüne und Team Stronach führten in diesem Zusammenhang die
Demenzsstrategie der Regierung ins Treffen, und erfuhren, man habe
immerhin einige Fortschritte bei der Ermöglichung eines
selbstbestimmten Lebens beobachtet. Dennoch benötige Demenz einen
höheren politischen Stellenwert in einer alternden Gesellschaft, ist
Kräuter einig mit dem Oppositionsparteien. Aufgrund der steigenden
Zahl Demenzkranker rät die Volksanwaltschaft überdies zu einer
besseren gerontopsychiatrischen Ausbildung von Pflegekräften.

Missstände am Pflegesektor zeigten ÖVP und Grüne anhand von konkreten
Fällen auf, die von einzelnen Einrichtungen bis zum System der
Pflegegeldeinstufung reichten. Falls wie gemutmaßt Personen zwecks
höherer Einstufung von der Aktivierung abgehalten werden, sei dies
eindeutig kriminell, konstatierte Kräuter. Generell hält er
einheitliche gesetzliche Standards für den Pflegebereich dringend
erforderlich, genauso ein Zentralregister zur Sicherstellung der
richtigen Medikation von in Pflege befindlichen Personen. Neben
mangelernährten Menschen, die der selbstständigen Essensaufnahme
nicht mehr fähig waren, finanzieller Ausbeutung, Handgreiflichkeiten
oder einer Missachtung der Intimsphäre der BewohnerInnen orteten die
NPM-Kommissionen vielfach Praktiken der mechanischen oder
medikamentösen Freiheitsbeschränkung in Heimen. Dazu kamen normierte
Essens- und Schlafenszeiten oder Duschtage, worin nach Definition der
Weltgesundheitsorganisation WHO ebenfalls eine Form der
Gewaltanwendung zu sehen ist.

Zur Gewaltprävention in Jugendheimen drängt Kräuter auf gelebte
pädagogische Konzepte. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
stehe wiederum ihre Unterbringung in kleinen Quartieren derzeit im
Vordergrund.

Überbelag im Gefängnissen Grundproblem

Gefängnisse beziehungsweise Zellen, die überbelegt sind, eine
unzureichend sanitäre Ausstattung und zu lange Einschlusszeiten sind
nach Dafürhalten von Volksanwältin Brinek Nährboden für Eskalationen
wie in der Justizanstalt Stein. Besonders in Ostösterreich
registriert sie eine Verschärfung dieser Problemlage, nicht zuletzt
durch die Schlepper, die in Untersuchungshaft festgehalten werden.
Die Volksanwaltschaft arbeite daher mit der Justiz und dem
Bundeskriminalamt zur Minderung der Überfüllung daran, die raschere
Abschiebung verurteilter StraftäterInnen zu ermöglichen, was aber
nicht so einfach sei. Die meisten ausländischen Häftlinge kommen nach
Angaben der Ombudsstelle aus Serbien, Rumänien und Ungarn. Weiterhin
augenscheinlich ist Brinek zufolge der Personalmangel in
Gefängnissen, vor allem in der psychiatrischen Versorgung. Eventuell
böten Sonderverträge für MedizinerInnen hier Abhilfe. Besonders
belastend sieht sie die Lage im Maßnahmenvollzug, in dem geistig
abnorme RechtsbrecherInnen auch nach Abbüßung ihrer Strafe auf
ungewisse Zeit inhaftiert seien, obwohl ihnen eigentlich eine
Krankenhausbehandlung zustehe.

Die Suizidprävention im Justizstrafvollzug auch in polizeilichen
Anhaltezentren anzuwenden, stellte die FPÖ zur Diskussion und erhielt
von Volksanwalt Fichtenbauer die Auskunft, bei Polizeianhaltungen
gebe es 10-mal so viele Selbstmorde wie in Justizanstalten.
Kurzzeitig festgehaltene Personen scheinen die größte Risikogruppe zu
sein. (Schluss Volksanwaltschaftsausschuss) rei

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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