• 01.06.2016, 14:48:51
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  • OTS0223 OTW0223

Hypo-U-Ausschuss: LHStv.in Schaunig weist Aussage von Spindelegger als unwahr zurück

Darstellung, wonach es 2014 zu einem Generalvergleich zwischen dem Bund und Kärnten hätte kommen können, ist falsch – Dies kann schriftlich belegt werden

Utl.: Darstellung, wonach es 2014 zu einem Generalvergleich zwischen
dem Bund und Kärnten hätte kommen können, ist falsch – Dies
kann schriftlich belegt werden =

Klagenfurt (OTS/LPD) - Die heute, Mittwoch, medial kolportierte
Aussage des ehemaligen Finanzministers Michael Spindelegger im
Hypo-Untersuchungsausschuss zu einem möglichen Generalvergleich im
Jahr 2014 weist Kärntens Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig aufs
Schärfste zurück. „Diese Darstellung ist unwahr“, betont Schaunig.
Wenn es im Jahr 2014 für Kärnten tatsächlich die Möglichkeit gegeben
hätte, gegen eine Zahlung von 500 Millionen Euro zu einem
Generalvergleich oder einer Gesamtbereinigung der Hypo-Haftungsfrage
zu kommen, dann hätte man dieses Angebot selbstverständlich
angenommen.

„Wahr ist aber vielmehr, dass das Land Kärnten 500 Millionen Euro
ohne jegliche Gegenleistung in die damalige Hypo einzahlen hätte
sollen, ganz ähnlich wie im Zuge der Notverstaatlichung, als von
Kärnten 200 Mio. Euro bezahlt wurden“, so Schaunig. Dies lässt sich
schriftlich belegen. In einem vom Bundesministerium für Finanzen
angefertigten Protokoll einer Verhandlungsrunde zwischen Land und
Bund vom 18. 7. 2014 wird ein Generalvergleich von den Vertretern des
Finanzministeriums dezidiert ausgeschlossen. Weiters liegt ein
Schreiben aus dem Finanzministerium vom November 2015 vor, in dem es
wortwörtlich heißt: „Das Land Kärnten hätte sich in den
seinerzeitigen Gesprächen zur Leistung eines Beitrages in Höhe von
EUR 500 Mio bereit erklärt. Durch diesen Beitrag des Landes Kärnten
wäre die Kapitalunterdeckung der Hypo Alpe-Adria-Bank International
AG reduziert worden, eine Enthaftung des Landes Kärnten wäre dadurch
jedoch nicht erfolgt.“
(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKL

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