• 18.05.2016, 08:26:45
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Nächster Jagdskandal: Rechtswidrige Lebendfallen in Niederösterreich

Gut vor der Öffentlichkeit versteckt und oft nicht vorschriftsmäßig abgesichert: Lebendfallen in Niederösterreich. Wiener Tierschutzverein fordert erneut Verbot.

Utl.: Gut vor der Öffentlichkeit versteckt und oft nicht
vorschriftsmäßig abgesichert: Lebendfallen in
Niederösterreich. Wiener Tierschutzverein fordert erneut
Verbot. =

Vösendorf (OTS) - Zustände wie im Mittelalter: Unseriöse, brutale
Jagdpraktiken wie Gatter-, Hetz- und Treibjagden sind nicht die
einzigen Methoden, die längst nur mehr als Relikte in den
Geschichtsbüchern zu finden sein sollten. „Auch die Jagd mit
Lebendfallen und Köderfallen, sei es nun zum Gaudium einer betuchten
Jagdgesellschaft oder um unliebsame „Rivalen“ aus der Tierwelt vom
„jagdbaren Wild“ fernzuhalten, ist eine unsagbare Barbarei und einer
redlichen Jägerschaft längst nicht mehr würdig“, sagt Madeleine
Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
Dennoch kommen derartige Fallen, meist gut versteckt vor den Augen
der Öffentlichkeit, vor allem in Niederösterreich mit behördlicher
Genehmigung immer noch zum Einsatz. Dem Wiener Tierschutzverein (WTV)
liegen allerdings Informationen vor, dass selbst das Mindestmaß der
behördlichen Vorgaben in den meisten Fällen nicht eingehalten wird
und dadurch täglich unfassbares Tierleid geschieht.

Aktueller Fall Hohenau

Ein aktuelles Beispiel ist etwa ein so genannter „Nordischer
Krähenfang“ in einem Jagdrevier, welches allem Anschein nach einem
mächtigen und einflussreichen Jagdherrn gehört, in Hohenau an der
March. In solch einer Vorrichtung dürfen mittels Köder oder lebender
Lockvögel Raben- und Nebelkrähen gefangen werden. „Fehlfänge“, sprich
das Fangen anderer Vogelarten, ist explizit verboten. Zudem dürfen
Krähen in NÖ nur außerhalb der Brutzeit bejagt werden, während der
Schonzeit muss die Falle also entsprechend gesichert sein. Soweit
also die Theorie. In der Praxis sieht die Sache freilich anders aus:
So ist die Falle in Hohenau, wie Recherchen des WTV sowie Fotos
besorgter Tierfreundinnen und Tierfreunde belegen, in der Schonzeit
nicht so abgesichert, dass Kleinvögel abgehalten werden, noch ist die
Gitterbespannung so grobmaschig, dass Kleinvögel durchschlüpfen
können. Von größter Tierschutzrelevanz ist die „Absicherung“ der
Einflugspalte mittels mit der Spitze nach innen ragender Nägel. Jeder
Fluchtversuch eines Tieres endet daher mit schweren Verletzungen.

„Zudem kommt es in dieser in Falle auch in der erlaubten Fangperiode
immer wieder zu Fehlfängen, auch von teils streng geschützten oder
ganzjährig geschonten Vogelarten. Ganz abgesehen davon, dass die
Falle in einem desolaten und nicht vorschriftsmäßigem Zustand ist“,
sagt Hans Frey, WTV-Vorstandsmitglied und Leiter der Eulen- und
Greifvogelstation Haringsee (EGS). WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic
dazu: „Somit ist diese Falle klar rechtswidrig“.

Anzeige wegen Tierquälerei

Der WTV hat diesbezüglich bereits im November 2015 eine Anzeige wegen
Tierquälerei erstattet. Die Antwort der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf kam Mitte Mai 2016. Diese lautet:
„… dass die Sachlage vor Ort aus jagdfachlicher und
tierschutzrechtlicher Sicht begutachtet wurde. Aus beiden Befunden
ergab sich für die Behörde, dass weitere Maßnahmen notwendig sind,
sodass der gesetzmäßige Zustand wieder hergestellt wird. Die sich aus
dem bisherigen Verhalten sich ergebenden Rechtsfolgen werden ebenso
aufgegriffen und zur verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung
geführt.“ Für Petrovic keine befriedigende Antwort: „Die
Stellungnahme berücksichtigt nicht die rechtswidrige Öffnung im
vermorschten Holz, das zur Abdeckung der Einflugöffnung verwendet
wurde, durch die es zu völlig undifferenzierten Fängen kommen kann,
was besonders schrecklich ist, da die Falle ja derzeit sicher nicht
kontrolliert wird. Und: Lange, rostige Nägel, an denen sich Tiere,
die in Panik zu flüchten versuchen, verletzen bzw. aufspießen sind
definitiv rechtswidrig. Daher lautet die Frage an die BH: Wer hat
wann wie oft kontrolliert?“. Denn eigentlich müssen derartige Fallen
täglich vom Jäger kontrolliert werden, was, wie WTV-Recherchen
ergaben, in vielen Fällen aber nicht erfolgt. „Selbst wenn eine
tägliche Kontrolle erfolgt, bedeutet das dennoch, dass die gefangenen
Tiere mehrere Stunden oder gar die ganze Nacht in diese Fallen
verbringen müssen. Haben sie zu dieser Zeit Junge, kann das zu
Verlusten der Bruten führen“, so Frey.

Kein Einzelfall und gut versteckt

Lebendfallen, sei es nun für Vögel, Füchse oder Marder, finden sich
leider in ganz Niederösterreich. „Die Falle bei Hohenau ist absolut
kein Einzelfall. Derartige Gebilde stehen in großer Zahl in
unzähligen Revieren. Der Landesjagdverband scheint aber eine Lösung
dafür parat zu haben: Er empfiehlt der Jägerschaft, „Nordische
Krähenfänge“ nur an abgelegenen Stellen des Reviers aufzustellen, um
Beschwerden durch Spaziergänger zu vermeiden. Denn mit Recht ist
jeder normale Mensch empört, wenn er auf solch ein Gebilde trifft“,
sagt Frey. Petrovic dazu: „Schlecht abgesicherte und besonders
entlegene, verborgene Fallen sind doppelt niederträchtig, denn sie
werden vielfach auch nicht regelmäßig kontrolliert. Wir können
beweisen, dass bereits Tiere in Lebendfallen verhungert sind. Das ist
eine moralische Bankrotterklärung“.
Zudem rechtfertigt der niederösterreichische Jagverband den Einsatz
der „Nordischen Krähenfänge“ mit einem Gutachten, welches sich drauf
beruft, dass die Falle nicht rechtswidrig sei, da sie selektiv wirke
und der Begründung, dass Fehlfänge ja wieder freigelassen werden
könnten. „Eine sehr sonderbare Auslegung, da ja nur bereits gefangene
Opfer wieder freigelassen werden können und verboten ist ja explizit
der Fang dieser Arten“, sagt Frey.

Hunderte „Kollateralschäden“

Die Realität sieht laut dem EGS-Leiter freilich anders aus:
„Natürlich gehen in diese Fallen auch viele andere Vogelarten wie
verschiedenste Singvögel oder Spechte, die durch die die zahlreichen
Insekten an den Ködern angelockt werden. Darüber hinaus werden
regelmäßig Bussarde, Sperber, Habichte, Weihen, aber auch Eulenarten
gefangen. Wir haben in Haringsee sogar schon mehrfach Uhus und einmal
einen Steinadler als „Fehlfang“ erhalten. Der Adler hatte durch die
Nägel den Kropf mehrfach aufgeschlitzt und konnte nur durch einen
extrem komplizierten Eingriff gerettet werden“, so Frey.

Erneutes Verbot gefordert

Der WTV spricht sich daher erneut für ein Verbot von Lebendfallen
aus. „Diese Fallen sind anachronistisch, moralisch verwerflich und zu
einem großen Teil rechtswidrig. Wir fordern Landesrat Stefan Pernkopf
daher erneut auf, endlich das Jagdrecht entsprechend zu überarbeiten
und diesen unfassbaren Tierquälereien ein Ende zu setzen“, so
Petrovic. Des Weiteren fordert die WTV-Präsidentin die sofortige
Pflicht zur Kontrolle dieser Fallen: „Wenn das nicht möglich ist,
gehören sie umgehend abgeschafft. Denn die Tatsache, dass sie
irgendwann einmal genehmigt wurden, heißt nicht, dass sie jetzt noch
den Normen entsprechen. Doch wie soll das gehen, wenn man sich nicht
einmal innerhalb des Systems an die vorgegebenen Spielregeln hält?
Stichwort rostige Nägel.“, so Petrovic. Der WTV wird sich jedenfalls
für eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema stark machen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WTV

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