• 13.05.2016, 10:33:22
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Bundesrat: 34 Gesetzesreformen von Justizminister Brandstetter umgesetzt

Wien (OTS) - In der gestrigen Sitzung des Bundesrates konnten vier
Reformvorhaben von Justizminister Wolfgang Brandstetter beschlossen
werden. Ab 1. Juni kommt es damit zu einem weiteren Ausbau der Rechte
von Opfern in Strafverfahren, zu einer Verschärfung im
Suchtmittelgesetz durch einen neuen Straftatbestand gegen
Suchtgiftkriminalität im öffentlichen Raum sowie zu mehr Transparenz
der Verwertungsgesellschaften gegenüber Rechteinhabern und Nutzern.
Mit der Reform des Rechtspraktikantengesetzes soll zudem ab 1. Jänner
2017 die Mindestdauer der Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate
erhöht und der Ausbildungsbeitrag angehoben werden. „So
unterschiedlich die vier nun beschlossenen Reformen sind, so beweisen
sie doch, dass wir im Justizressort mit konsequenter Sachpolitik und
zielführenden Lösungen zu aktuellen Problembereichen auf dem
richtigen Weg sind. Denn insgesamt wurden damit in meiner Amtszeit
bereits 34 Gesetzesreformen umgesetzt, und wir werden auch weiterhin
mit Hochdruck daran arbeiten, zahlreiche weitere Reformvorhaben auf
Schiene zu bringen“, so Justizminister Brandstetter.

Opferschutz: Kein Besitz von Videos mit Aussagen der Opfer für
Beschuldigte

Mit der Novelle zur Strafprozessordnung (StPO) konnte ein weiteres
Reformpaket für einen weiteren Ausbau der Rechte von Opfern in
Strafverfahren umgesetzt werden. Ab 1. Juni muss daher möglichst
rasch festgestellt werden, ob ein Opfer „besonders schutzbedürftig“
ist und ihm deshalb im Strafverfahren erweiterte Rechte zukommen.
Minderjährige, Opfer von Sexualdelikten oder von Gewalt in Wohnungen
gelten von Gesetzes wegen als besonders schutzbedürftig. Weitere
Erleichterungen gibt es auch im Bereich der Übersetzung und
Verdolmetschung sowie der Anzeigenerstattung und -bestätigung. Im
letzten Nationalrat brachten die Justizsprecher der beiden
Regierungsparteien zudem einen Abänderungsantrag ein, mit dem nun
explizit geregelt wird, dass Beschuldigte künftig nicht mehr in den
Besitz von Videos mit den Aussagen der Opfer gelangen können.
Stattdessen werden die Aufnahmen unverzüglich transkribiert und bei
Gericht hinterlegt. Auf die schriftlichen Protokolle können
Staatsanwaltschaft und Verteidigung weiterhin uneingeschränkt
zugreifen. Eine zweite wesentliche Änderung im Bereich Strafrecht
ergibt sich ab 1. Juni durch die Einführung eines neuen
Straftatbestandes gezielt gegen die Suchtgiftkriminalität im
öffentlichen Raum.

Verlängerung der Gerichtspraxis auf sieben Monate und Ausbau der
Transparenz von Verwertungsgesellschaften

Mit der Reform des Rechtspraktikantengesetzes wurde im gestrigen
Bundesratsplenum auch die Verlängerung der Mindestdauer der
Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate beschlossen. Dadurch können
Rechtspraktikanten künftig noch mehr Bereiche als bisher
kennenlernen, was die Qualität der Ausbildung weiter verbessert.
Zusätzlich wird auch der Ausbildungsbeitrag in dieser Zeit auf das
Niveau von Verwaltungspraktikanten zu Beginn ihrer Tätigkeit
angehoben. Ein weiteres Vorhaben von Justizminister Brandstetter, das
gestern den Bundesrat passierte, soll zu einer besseren
Vergleichbarkeit der Leistungen von europäischen
Verwertungsgesellschaften führen. Mit der Novelle werden detaillierte
Anforderungen zur Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft und
zu deren Unternehmensverfassung festgelegt. Auch die Pflichten
gegenüber Rechteinhabern und Nutzern, umfassende Transparenz- und
Berichtsverpflichtungen sowie Bestimmungen über Beschwerdeverfahren,
Streitbeilegung und Aufsicht werden damit geregelt.

Vom Strafgesetzbuch bis zum Erbrecht: 34 Reformen in zweieinhalb
Jahren

Seit seinem Amtsantritt im Dezember 2013 konnte Justizminister
Brandstetter inklusive der gestern beschlossenen Reformen bereits 34
Gesetzesvorhaben umsetzen. So ging der jetzigen StPO-Novelle bereits
im Jahr 2014 ein großes Reformpaket voraus, mit dem beispielsweise
komplexe Großverfahren beschleunigt und das Mandatsverfahren
eingeführt wurden. Im Zuge der umfassenden Reform des
Strafgesetzbuches (StGB) wurden insgesamt rund 200 Tatbestände
überarbeitet, um die Balance zwischen den Strafdrohungen bei Delikten
gegen Leib und Leben sowie Vermögensdelikten zu optimieren. Die
Reform des Jugendgerichtsgesetzes fokussiert auf sinnvolle
Alternativen zur Straf- und Untersuchungshaft für jugendliche und
heranwachsende Straftäter. Zudem installierte Justizminister
Brandstetter einen unabhängigen Weisungsrat, der als zusätzliches
Kontrollorgan für Weisungsfälle und alle Fälle von besonderem
öffentlichem Interesse volle Transparenz sicherstellen soll. Im
Zivilrecht wurden die 200 Jahre alten Bestimmungen des Erbrechts
modernisiert. Es wurde vor allem im Sinne der Familien und der
Familienbetriebe überarbeitet und sieht beispielsweise vor, dass ab
2017 Pflegeleistungen von nahen Angehörigen in Form eines
Pflegevermächtnisses bereits im Verlassenschaftsverfahren
berücksichtigt werden. Familienmitglieder, die einen Betrieb
übernehmen, können künftig den Pflichtteilsberechtigten die
Pflichtteile auch in Raten auszahlen oder stunden lassen. Weiters kam
es durch zwei Gerichtsgebühren-Novellen zu einer Verringerung der
Gerichtsgebühren bei Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren
sowie bei Exekutions- und Insolvenzverfahren.

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