- 12.05.2016, 11:32:15
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EU-Handelsabkommen: Mitterlehner muss die Bedenken zum CETA in Brüssel deponieren
CETA ist kein gutes Geschäft für die ArbeitnehmerInnen - ÖGB fordert Einspruch
Utl.: CETA ist kein gutes Geschäft für die ArbeitnehmerInnen - ÖGB
fordert Einspruch =
Wien (OTS) - „Fairer Handel funktioniert nur, wenn Demokratie und
ArbeitnehmerInnen-Rechte ernst genommen werden. Bei CETA ist das
nicht der Fall, deshalb muss Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner in Brüssel Einspruch dagegen erheben“, fordert Bernhard
Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, anlässlich des morgigen
vorentscheidenden Treffen der Handelsminister zum Wirtschafts- und
Handelsabkommen der EU mit Kanada.++++
Nach wie vor sind in diesem Abkommen viele sozial- und
arbeitsrechtliche sowie demokratiepolitische Fragen nicht
befriedigend geklärt. Der ÖGB hat wiederholt seine Kritik und seine
Anliegen klar gemacht. „Jetzt, wo das Abkommen finalisiert wurde,
zeigt sich, dass unsere Appelle für einen fairen Handel nicht gehört
wurden“, sagt Achitz: „Verstärkte Handelsbeziehungen sind zwar
grundsätzlich zu befürworten, aber nicht auf Kosten der
ArbeitnehmerInnen.“ CETA wird daher vom ÖGB und vom Euro¬päischen
Gewerkschaftsbund abgelehnt.
Sonderklagerechte für Konzerne stellen Rechtssystem in Frage
Das betrifft u. a. den Investitionsschutz. Es wurden hier einige
Änderungen vorgenommen, doch auch diese Variante eines
Investor-Staat-Schiedsgerichts sind bloß Sonderklagerechte, die das
österreichische Rechtssystem in Frage stellen. Konzerne hätten
weiterhin die Möglichkeit, wegen unliebsamer Gesetze vor ein
Schiedsgericht zu ziehen und Staaten auf Schadenersatz zu klagen.
Auch der Nationalrat ist in einer Entschließung zum Schluss gekommen,
dass derartige Investor-Staat-Schiedsgerichte nicht notwendig sind.
„Beim morgigen Treffen der Handelsminister muss Vizekanzler
Mitterlehner daher Einspruch einlegen“, fordert Achitz: „Angesichts
der ablehnenden Haltung der großen Mehrheit der Bevölkerung darf
dieses Abkommen nicht ganz einfach zur ausschließlichen
EU-Angelegenheit erklärt werden. Der Nationalrat muss eingebunden
werden und darf auch nicht über den Weg einer vorläufigen Anwendung
umgangen werden.“
Der ÖGB fordert:
+ Kein Investitionsschutz und keine Sonderklagerechte (ISDS oder ICS)
+ Die Daseinsvorsorge hat nichts in einem Handelsabkommen zu suchen
+ Einklagbare Arbeitsstandards (ILO) und Durchsetzungsrechte für
ArbeitnehmerInnen
+ Hohe Sozial-, Gesundheits, und Umweltstandards
+ Der Lebensmittelsektor muss geschützt werden
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