- 11.05.2016, 13:23:26
- /
- OTS0156 OTW0156
Umweltdachverband: Umfahrung Schützen ohne behördliche Genehmigung – schlimmer geht nimmer!
- Verwaltungsgerichtshof hat Enteignungsbescheide des Landes aufgehoben
Utl.: - Verwaltungsgerichtshof hat Enteignungsbescheide des Landes
aufgehoben =
Wien (OTS) - GrundeigentümerInnen nun wieder EigentümerInnen der
rechtswidrig gebauten Umfahrungsstraße
- LH Niessl muss Betrieb der Umfahrungsstraße Schützen einstellen
Das Umweltpossenspiel in Sachen Umfahrung Schützen geht in den
nächsten Akt: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor einigen
Monaten bereits die wasserrechtliche Genehmigung aufhob, wurde jetzt
die aktuelle Entscheidung des VwGH in Sachen Enteignungen bekannt.
„Der Bescheid wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes
aufgehoben, die Umfahrungsstraße Schützen liegt nun auf Privatgrund.
Errichtung und Betrieb dieser Straße sind somit rechtswidrig.
Landeshauptmann Niessl muss nun die Verantwortung für dieses
Schlamassel übernehmen“, so Gerhard Heilingbrunner, Ehrenpräsident
des Umweltdachverbandes in einer ersten Reaktion.
Good Governance schaut anders aus, Herr Landeshauptmann
Niessl!
„Alleine, dass das Land Burgenland das Vorhaben nicht hinsichtlich
seiner Relevanz für das Feinstaubsanierungsgebiet nach dem I-GL
geprüft hat, zeigt, wie ignorant gegenüber der betroffenen
Bevölkerung agiert wurde“, so Heilingbrunner. Die Umfahrung Schützen
scheint mit dieser Wendung tatsächlich auch international zu einem
Negativbeispiel in Sachen Umweltschutz zu werden und ist wahrlich
kein Aushängeschild für den ohnehin gebeutelten Wirtschaftsstandort
Burgenland. „Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes hängt
maßgeblich von der Qualität der Rechtsvorschriften und der
Verwaltungspraxis ab. Der Fall Schützen zeigt, dass sämtliche
Wirtschaftsförderungen ins Leere laufen, wenn mit
Verfahrensvorschriften und Prüfpflichten nicht korrekt umgegangen
wird. Bleibt die Frage der finanziellen und politischen Verantwortung
gegenüber den SteuerzahlerInnen, Herr Landeshauptmann Niessl!“, so
Heilingbrunner abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGN






