• 27.04.2016, 15:31:55
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Mandatsaberkennung droht ab einem halben Jahr Freiheitsstrafe

Nationalrat beschließt strengere Regeln für Amtsverlust von Abgeordneten und obersten Organen

Utl.: Nationalrat beschließt strengere Regeln für Amtsverlust von
Abgeordneten und obersten Organen =

Wien (PK) - Die Bestimmungen für den Mandatsverlust von Abgeordneten
werden verschärft. Konnte bisher der Verfassungsgerichtshof bei einer
mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ein Mandat aberkennen, so droht
in Hinkunft diese Konsequenz schon bei einer rechtskräftigen
Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer
bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten. Eine
entsprechende Gesetzesänderung wurde heute vom Nationalrat
verabschiedet. Während SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach die
Gesetzesänderungen als ausgewogenen Kompromiss begrüßten, lehnten
NEOS und Grüne die neuen Regeln als nach wie vor zu zahnlos ab.

Das Gesetzespaket, das auf einen gemeinsamen Antrag der
Regierungsparteien und des Team Stronach zurückgeht, dehnt überdies
die Amtsverlust-Regelungen auf Regierungsmitglieder,
Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten
und die Mitglieder der Volksanwaltschaft aus und stellt zudem klar,
dass die verschärften Bestimmungen auch für die Kandidatur bei Wahlen
gelten. Über den Amtsverlust entscheidet letztlich der
Verfassungsgerichtshof, wobei entsprechende Anträge vom Nationalrat
bzw. vom zuständigen Landtag, im Fall des Bundespräsidenten von der
Bundesversammlung, einzubringen sind.

Regierungsparteien, FPÖ und Team Stronach begrüßen Lösung als
ausgewogenen Kompromiss

Ein großer Schritt, das Vertrauen der BürgerInnen in die Politik zu
stärken, sei diese Lösung, zeigte sich ÖVP-Justizsprecherin Michaela
Steinacker überzeugt, die zudem die breite Diskussion aller
Fraktionen im Vorfeld der Beschlussfassung als Beispiel für gelebten
Parlamentarismus würdigte. Von einem Fortschritt sprach auch Johannes
Jarolim namens der SPÖ, dessen Fraktionskollege Klaus Uwe Feichtinger
die Verschärfungen mit dem Hinweis auf eine in Österreich seiner
Meinung nach nicht ausreichend ausgeprägte Rücktrittskultur begrüßte.
"Ein wohl überlegter Schritt und ein guter Kompromiss", pflichtete
Team Stronach-Justizsprecher Christoph Hagen bei. Aus Sicht der
Freiheitlichen wiederum ist die Lösung ein maßvolles Korrektiv, wobei
Harald Stefan zu bedenken gab, Abgeordnete würden auch einen gewissen
Schutz - etwa vor Justizirrtümern oder politisch motivierten Urteilen
- brauchen. Deshalb sollte nicht jede Verurteilung automatisch zum
Mandatsverlust führen.

Grüne und NEOS wollen noch schärfere Bestimmungen

Der nunmehrige Beschluss sei nach wie vor zu zahm, urteilte hingegen
Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser. Jede unbedingte Haftstrafe
sowie jede bedingte Freiheitsstrafe von über sechs Monaten sollte zum
Mandatsverlust führen, zumal es um das Vertrauen der Bevölkerung in
die Politik geht. Es könne doch nicht sein, dass jemand, der wegen
Wahlbetrugs oder Wiederbetätigung verurteilt wurde, mit der Fußfessel
aus dem Gefängnis ins Parlament marschiert und dort über Gesetze
abstimmt, empörte sich Steinhauser. Als Justizsprecher stehe er zwar
zur Resozialisierung, er habe aber Zweifel, ob das Parlament dafür
der richtige Ort sei, fügte er an. Eigentlich sollte es unbestritten
sein, dass jemand, der im Gefängnis sitzt, nicht mehr Abgeordneter
sein darf, setzte Dieter Brosz (G) nach. Ähnlich kritisch äußerte
sich auch Nikolaus Scherak von den NEOS, der die Zielrichtung des
Antrags vor allem aufgrund der Vorbildwirkung von Politikern zwar
durchaus begrüßte, beim Amtsverlust aber auch auf bestimmte
Deliktsgruppen abstellen will. So sollten seiner Meinung nach
Verurteilungen wegen Wahlfälschung unabhängig von der Höhe der
Freiheitsstrafe jedenfalls zur Aberkennung des Mandats führen.

Grünen-Demokratiesprecherin Musiol nimmt Abschied

Daniela Musiol (G) nahm die Debatte zum Anlass, sich nach 15 Jahren
in der Politik - siebeneinhalb Jahre davon als Parlamentarierin im
Hohen Haus - von den KollegInnen zu verabschieden. Die Demokratie-
und Verfassungssprecherin der Grünen blickte in ihrer letzten Rede
auf eine ereignisreiche Zeit im Nationalrat zurück, die auch von
vielen ungewöhnlichen Koalitionen bei einzelnen Abstimmungen
gekennzeichnet war. Als Wermutstropfen empfindet es Musiol, dass es
nicht gelungen ist, in Sachen Weiterentwicklung der Demokratie zu
Fortschritten zu kommen. In Anspielung auf die bevorstehende
Bundespräsidenten-Stichwahl drückte sie überdies ihre Hoffnung aus,
"dass Norbert Hofer Präsident bleibt, aber in diesem Haus".

Für Daniela Musiol, die ihr Mandat zurücklegt, wird morgen Karl
Öllinger angelobt. Der langjährige Sozialsprecher der Grünen kehrt
damit wieder ins Parlament zurück. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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