• 26.04.2016, 11:35:19
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  • OTS0072 OTW0072

Änderungen im Abschlussprüfungsrecht heute im Ministerrat beschlossen

Stärkung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und Einführung externer Rotation

Utl.: Stärkung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und
Einführung externer Rotation =

Wien (OTS) - Im heutigen Ministerrat wurde der Entwurf von
Justizminister Wolfgang Brandstetter zum
Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG) beschlossen.
Eine wesentliche Neuerung der Novelle stellt die vorgesehene externe
Rotation dar. Damit soll die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats für
Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von
öffentlichem Interesse künftig auf zehn Jahre limitiert werden.
Danach soll eine sogenannte „Abkühlphase“ von vier Jahren folgen.
Weiters soll die Rolle des Prüfungsausschusses – ein Ausschuss des
Aufsichtsrates in den zu prüfenden Unternehmen – gestärkt werden.
„Unser Ziel ist es, dass wir die Anforderungen an Abschlussprüfer
klarer und vorhersehbarer machen. Zudem wollen wir mit diesen
Neuerungen auch deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit stärken.
Denn damit die Qualität ihrer Leistungen auch weiterhin auf einem
hohen Niveau bleibt, braucht es klare Rahmenbedingungen und eine
starke, unabhängige Position der Abschlussprüfer“, betonte
Justizminister Brandstetter.

Mit der Novelle zum APRÄG werden jene Teile der
Abschlussprüfungs-Richtlinie der EU umgesetzt, die das Unternehmens-
und das Gesellschaftsrecht betreffen. Zudem sollen auch die aus der
Abschlussprüfungs-Verordnung der EU entstehenden Unvereinbarkeiten
mit dem nationalen Recht beseitigt sowie nationale Wahlrechte zu
einzelnen Artikeln ausgeübt werden. Die Verordnung ergänzt dabei die
Richtlinie für den Bereich der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse. Darunter versteht man kapitalmarktorientierte
und börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen
sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als von öffentlichem Interesse
definiert werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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