• 20.04.2016, 16:32:54
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Oppositionsanträge im Familienausschuss führen zu Grundsatzdebatten

Keine Einigkeit zu Auslandsüberweisung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Beratungsangeboten für Schwangere

Utl.: Keine Einigkeit zu Auslandsüberweisung von Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und Beratungsangeboten für Schwangere =

Wien (PK) - Im zweiten Teil seiner Sitzung widmete sich der
Familienausschuss einer breiten Palette von Anliegen der Opposition,
die teilweise Anlass zu Grundsatzdebatten gaben. So traten sehr
unterschiedliche Sichtweisen zur Forderung der FPÖ, Familienbeihilfe
für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten
anzupassen, zutage. Während SPÖ, Grüne und NEOS dies mit EU-
Prinzipien grundsätzlich nicht für vereinbar hielten, ist für ÖVP und
Team Stronach eine EU-konforme Lösung denkbar. Ein ähnliches Bild
ergab sich in der Debatte zum Antrag des Team Stronach nach einem
flächendeckenden Netz von Beratungsstellen zur anonymen Beratung von
ungewollt Schwangeren nach dem Vorbild Deutschlands. SPÖ, Grüne und
NEOS verhielten sich ablehnend dazz, ÖVP und FPÖ sahen hingegen
Verbesserungsbedarf. Die diesbezüglichen Anträge, wie auch sämtliche
anderen Oppositionsanträge, wurden mit Mehrheit der
Koalitionsparteien vertagt.

Die FPÖ setzte sich zudem für familienorientierte
Rehabilitationseinrichtungen nach deutschem Vorbild ein. Sie meint
auch, dass es eine nicht zweckgemäße Verwendung von Geldern des
Familienlastenausgleichsfonds gebe, die abzustellen sei.

Eine ganze Reihe von Anträgen liegen dem Ausschuss zum
Kinderbetreuungsgeld vor. Sowohl NEOS als auch Grüne wollen beim
einkommensabhängigen Kindergeld ansetzen, um eine bessere soziale
Absicherung und bessere Arbeitsmarktchancen vor allem für Mütter zu
erreichen. Die NEOS fordern dazu die Anpassung der Bezugsdauer an die
zulässige Karenzzeit. Des Weiteren setzen sie auf die Einrichtung
einer finanziell attraktiveren Variante des einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeldes. Die Grünen wiederum wollen die Ausdehnung der
Rahmenfrist von sechs Monaten, für die BezieherInnen von
einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ihre Erwerbstätigkeit
belegen müssen, auf zwei Jahre. Sowohl NEOS als auch Grüne drängen
auf bürokratische Erleichterungen bei der Bekanntgabe eines
Änderungswunsches zur gewählten Bezugsvariante des
Kinderbetreuungsgeldes. Die Grünen setzen sich auch für eine
Gleichbehandlung von AlleinerzieherInnen bei der sogenannten
"Verhinderungsverlängerung" des Kindergeldbezugs ein.

Umstrittene Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an
die jeweiligen Lebenshaltungskosten

Die freiheitliche Mandatarin Anneliese Kitzmüller weist abermals auf
den ihrer Meinung nach kritikwürdigen Umstand hin, dass derzeit für
alle Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in
Österreich arbeiten, die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt
werden muss (1224/A(E)). Aus ihrer Sicht sollte diese Sozialleistung
aber an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen
Ländern angepasst werden. Dies wäre nicht nur sozial gerechtfertigt,
sondern würde auch zu enormen Einsparungen führen, argumentiert
Kitzmüller. Überlegungen dazu gebe es auch seitens von ÖVP-Ministern
und der EU-Kommission. Auch Verfassungs- und Europarechtsexperten
seien der Ansicht, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der
Regelung eine diskriminierungsfreie und somit rechtskonforme Lösung
möglich sei, hob die Abgeordnete hervor.

Aus Sicht von Abgeordneter Cornelia Ecker (S) gilt es, in dieser
Frage die weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene abzuwarten. Claudia
Gamon (N) und Harald Walser (G) lehnten den Antrag rundweg ab. Sie
sahen ein zentrales Grundprinzip der EU, die Personenfreizügigkeit,
sowie das Ziel der Sozialunion in Frage gestellt. Angela Lueger (S)
und Ulrike Königsberger-Ludwig hielten fest, der Anspruch auf die
Familienbeihilfe ergebe sich aus der Tatsache, dass die Eltern in
Österreich arbeiten, es könne hier keine Ungleichbehandlung von
ArbeitnehmerInnen geben, zumal Österreich auf ausländische
Arbeitskräfte angewiesen sei. Das wiederum wollte ÖVP-Abgeordneter
Asdin El Habbassi nicht so sehen, aus seiner Sicht geht es nicht
darum, jemandem Leistungen vorzuenthalten, sondern darum, diese
realistisch zu gestalten, was eine Anpassung der Leistungen an die
tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland des Kindes
bedeuten würde. Auch Leopold Steinbichler (T) stimmte diesem
Gedankengang zu.

Team Stronach urgiert flächendeckendes Beratungsnetz für ungewollt
Schwangere

Eine lebhafte Debatte löste ein Antrag des Team Stronach mit der
Forderung nach einem flächendeckenden Netz von Beratungsstellen zur
anonymen Beratung von ungewollt Schwangeren nach deutschem Vorbild
aus (366/A(E)). Mit dieser Maßnahme, die unter Einbeziehung der
Länder erfolgen soll, sowie mit weiteren Schritten, wie etwa
subventionierten "Leihomas", Babysitter-Zuschüssen und besonderen
Unterstützungsmaßnahmen von arbeitslosen Jungvätern und Jungmüttern
durch das AMS, soll die Zahl der Abtreibungen in Österreich
verringert und die Geburtenrate gesteigert werden. Für eine positive
wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gesellschaft sei das von
besonderer Bedeutung, sagte Team-Stronach-Abgeordneter Steinbichler.
Marcus Franz (V), der den Antrag ursprünglich eingebracht hatte,
reagierte auf die heftige Kritik seitens der SPÖ, der Grünen und der
NEOS mit der Feststellung, es gehe keinesfalls darum, die
Fristenlösung in Frage zu stellen. Als Arzt könne er sicherlich nicht
verantworten, zu den Zuständen vor 1975 zurückzukehren. Gleichzeitig
müsse man sich aber fragen, woraus die unverhältnismäßig hohe Zahl
von Abtreibungen in Österreich resultiere und wie sie gesenkt werden
könne. In diesem Sinne sprach sich auch Carmen Schimanek (F) aus.

Grundsätzliche Ablehnung kam von den Abgeordneten Claudia Gamon (N),
Aygül Berivan Aslan (G) und den SPÖ-Abgeordneten Katharina
Kucharowits, Angela Lueger und Ulrike Königsberger-Ludwig. Sie
meinten übereinstimmend, dass der Antrag grundsätzlich in eine völlig
falsche Richtung gehe. Kucharowits und Königsberger-Ludwig
vermuteten, dass damit eine Debatte initiiert werden solle, in deren
weiteren Verlauf das Recht der Frauen auf freie Entscheidung in Frage
gestellt werden soll. Wenn es tatsächlich um die Zahl der
Abtreibungen gehe, so gebe es andere Möglichkeiten, anzusetzen, so
der allgemeine Tenor der Kritikerinnen. Vor allem müsse der Fokus
stärker auf Prävention, also besserer Zugang zu Verhütungsmitteln und
Sexualerziehung, gelegt werden. Königsberger-Ludwig stellte in diesem
Zusammenhang die Sinnhaftigkeit einer statistischen Erfassung von
Abtreibungen infrage. Elisabeth Pfurtscheller (V) meinte, es gebe
sehr wohl Bedarf an einer solchen Statistik, eine Meinung, die auch
ihr Fraktionskollege Nikolaus Prinz vertrat. Pfurtscheller
appellierte an die SPÖ, ihre Positionen zu überdenken und gemeinsam
über Verbesserungen der Beratung nachzudenken. Man werde sicherlich
in einigen Punkten zu gemeinsamen Lösungen finden können, meinte sie.
Zur Frage der Beratungseinrichtungen teilte Familienministerin Sophie
Karmasin die von Seite der SPÖ vorgebrachte Ansicht, dass es bereits
gute funktionierende Familienberatungseinrichtungen gebe, die auch
die Aufgaben einer objektiven Schwangerschaftsberatung wahrnehmen.

FPÖ für familienorientierte Rehabilitation nach deutschem Vorbild

Die Freiheitlichen zeigen sich besorgt über Versorgungslücken im
Bereich der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Österreich
(1279/A(E)). Da es bei einigen schweren Erkrankungen, von denen auch
Kinder betroffen sein können, unumgänglich ist, dass PatientInnen
eine Reha-Klinik aufsuchen, sollte auf deren besondere Situation
besser Rücksicht genommen werden, fordert Abgeordnete Carmen
Schimanek (F). Aus der familiären Belastungssituation entstehe auch
eine Rehabilitationsbedürftigkeit der Eltern und gegebenenfalls der
Geschwister. In Deutschland wurden bereits mehrere
Rehabilitationskliniken eingerichtet, die sich auf Familien und
Jugendliche spezialisiert haben. Die Freiheitlichen wünschen sich
daher ein Gesetz, mit dem auch in Österreich entsprechende
Rahmenbedingungen für die familienorientierte Rehabilitation nach
deutschem Vorbild geschaffen werden. Ein Antrag sei bereits in der
vorhergehenden Gesetzgebungsperiode abgelehnt und ein neuerlicher
diesbezüglicher Vorstoß vom Gesundheitsausschuss im Oktober 2014
wieder vertagt worden, sagte Schimanek. Nun sei es an der Zeit,
endlich zu einer Umsetzung zu kommen. Hermann Lipitsch (S) verwies
darauf, dass ein konkretes Projekt bereits weit gediehen sei, daher
sei eine Vertagung des Antrags gerechtfertigt. Julian Schmid (G) und
Leopold Steinbichler (T) meinten hingegen, aufgrund der Verzögerungen
der Umsetzung wäre es gut, der Forderung durch Zustimmung zum Antrag
nochmals Nachdruck zu verleihen.

FPÖ sieht Zweckentfremdung von FLAF-Mitteln

FPÖ-Abgeordnete Kitzmüller weist außerdem darauf hin, dass es bereits
über einen längeren Zeitraum hinweg Usus geworden sei, jährlich rund
1,2 Mrd. € aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) für
Leistungen zu entnehmen, die aus ihrer Sicht nur bedingt oder in
keiner Weise mehr mit dem Konzept des Ausgleichs für
unterhaltsbezogene finanzielle Lasten verbunden sind. Das seien unter
anderem Zahlungen für die Schüler- bzw. Studenten-Unfallversicherung,
Pensionsbeiträge für Wahl- und Pflegekinder und für
Kindererziehungszeiten. Sie fordert, durch Verhandlungen mit den
jeweils zuständigen Ressorts spätestens ab dem Budget 2016
sicherzustellen, dass die Mittel des FLAF wieder zur Gänze für
familienrelevante Leistungen zur Verfügung stehen (797/A(E)). Harald
Walser (G) hielt ihr entgegen, dass die Fehlentwicklungen beim FLAF
eine grundsätzliche Neustrukturierung notwendig mache. Nur mit
Verschiebung von Mitteln sei es nicht getan. Norbert Sieber (V) sah
in den genannten Beispielen keine Zweckentfremdung der Mittel und
verwies auf eine Arbeitsgruppe, die eingerichtet ist, um die
Verwendung der FLAF-Mittel zu überprüfen.

NEOS und Grüne wollen einkommensabhängiges Kindergeld reformieren

Ein eigener Debattenblock war Fragen des Kinderbetreuungsgelds
gewidmet. Hierzu verwies Bundesministerin Sophie Karmasin, wie schon
in der Aussprache, auf laufende Verhandlungen der Koalitionsparteien
über eine Reform des Kinderbetreuungsgeld-Kontos. Zusätzliche
Varianten zu den schon bestehenden Formen des Kinderbetreuungsgeldes
zu schaffen, wozu einige Anträge führen würden, sehe sie nicht als
zielführend an, stellte sie fest. Auch seien einige der Forderungen,
etwa nach rascher und klarer Information beim Wechsel der gewählten
Variante, schon umgesetzt.

Die NEOS vertreten die Ansicht, dass eine gerechtere Aufteilung der
ökonomischen Auswirkungen von Elternschaft zwischen den Geschlechtern
mittels Änderungen der Bezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld erreicht
werden kann. Da eine Karenz nach österreichischem Recht höchstens bis
zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden darf,
soll auch die Auszahlung des Kinderbetreuungsgelds mit 24 Monaten
befristet sein, befinden die NEOS (1517/A(E)). Derzeit haben Eltern
bis zu 30 Monate Anspruch auf Kindergeld, dürfen in dieser Zeit
allerding nicht über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus verdienen.
Claudia Gamon (N) erwartet, dass eine Harmonisierung von
Kinderbetreuungsgeldbezugszeit und Karenzzeit eine raschere
Wiedereingliederung von Elternteilen und speziell von Müttern in den
Arbeitsprozess bewirkt und letztlich der Gleichberechtigung von
Frauen am Arbeitsmarkt dient.

Zusätzlich zur bestehenden Form des einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgelds schlagen die NEOS auch eine Variante vor, die
ihrer Meinung nach für den besserverdienenden Elternteil mehr
ökonomische Anreize schafft, längere Teile der Elternkarenz zu
übernehmen. Konkret will Jugendsprecherin Claudia Gamon, dass in
dieser neuen einkommensabhängigen Bezugsform die Ersatzrate von 80
auf 48 Prozent gesenkt, dafür aber die Bezugsdauer von 12 auf maximal
24 Monate angehoben wird (1518/A(E)). Das Modell wäre ihr zufolge
finanziell weitaus attraktiver als die pauschalen Bezugsformen, die
für über 12-monatige Betreuungszeiten verfügbar sind.

Nach Ansicht der Grünen ist die Rahmenfrist von sechs Monaten, für
die BezieherInnen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ihre
Erwerbstätigkeit belegen müssen, zu kurz bemessen. Julian Schmid
unterstützte die Forderung der Familiensprecherin der Grünen, Judith
Schwentner, nach Ausweitung des Zeitraums, innerhalb dessen das
Erwerbseinkommen für ein halbes Jahr nachzuweisen ist. Dieser sollte
auf zwei Jahre vor der Geburt des Kindes (1561/A(E)) ausgedehnt
werden. Damit wäre es leichter möglich, nach Vorfällen wie Kündigung
oder Insolvenz bzw. nach Zeiten von Präsenz- und Zivildienst,
Bildungskarenz, Familienhospizkarenz und Krankengeldbezug das höher
dotierte Bezugsmodell zu wählen, sagte er. Damit entspreche man auch
besser der Lebenssituation junger Eltern von heute.

Grüne: Gleichstellung von AlleinerzieherInnen

Schmid argumentierte auch für Schwentners Forderung nach finanzieller
Gleichstellung von alleinerziehenden Elternteilen mit Paaren beim
Bezug des Kinderbetreuungsgelds (1332/A(E)). Seit dem 1.1.2010 gebe
es zwar die Möglichkeit für AlleinerzieherInnen, zwei Extra-Monate zu
erhalten ("Verhinderungs-Verlängerung"), die Regelung sei aber zu eng
gefasst, sagte Schmid. Aus diesem Grund sollten AlleinerzieherInnen
automatisch, und zwar unabhängig von ihrer Einkommenssituation oder
außergewöhnlichen Lebensumständen (z.B. Tod des Partners),
zusätzliche Kinderbetreuungsgeld-Monate zugestanden werden.

NEOS und Grüne für klarere Information beim Wechsel von
Kinderbetreuungsgeldvarianten

Bei der Bekanntgabe eines Änderungswunsches bezüglich der gewählten
Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgelds ist laut Gesetz eine Frist
von 14 Kalendertagen einzuhalten, was in der Praxis aber oft
schwierig sei, urteilen sowohl NEOS als auch Grüne. Um Probleme
künftig zu vermeiden, soll laut NEOS durch eine Änderung des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes festgelegt werden, dass seitens des
zuständigen Krankenversicherungsträgers ein Bestätigungsschreiben
binnen 14 Tagen ab Antragstellung zu ergehen hat. Im Falle einer
elektronischen Antragstellung soll umgehend eine Bestätigung an die
zwingend bekannt zu gebende Email-Adresse übermittelt werden, heißt
es im Antrag der NEOS (942/A). In dieselbe Richtung zielt auch der
Antrag der Grünen, sagte Abgeordneter Julian Schmid (G). Im
Kinderbetreuungsgeldgesetz sollte den Eltern daher eine Frist ab
Erhalt der Bestätigung über das Einlangen des Antrags eingeräumt
werden (676/A). (Schluss Familienausschuss). sox

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