• 19.04.2016, 15:25:09
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Ärztekammer bereitet Klage gegen Mystery Shopping vor

Schwerwiegende Auswirkungen auf Ärzte und Patienten befürchtet – Steinhart: „Wir werden Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten“

Utl.: Schwerwiegende Auswirkungen auf Ärzte und Patienten befürchtet
– Steinhart: „Wir werden Gang zum Verfassungsgerichtshof
antreten“ =

Wien (OTS) - Es ist ein Vertrauensbruch in der Beziehung zwischen
Arzt und Patient, der heute politisch genehmigt wird: Die
Sozialversicherung hat in der heutigen Sitzung der Trägerkonferenz
Richtlinien für die Durchführung, Dokumentation und
Qualitätssicherung des „Mystery Shoppings“ erlassen. „Es ist dies ein
Beschluss, der an alte DDR-Zeiten erinnert. Die Sozialversicherung,
das heißt der Österreichische Gewerkschaftsbund und die
Wirtschaftskammer, haben heute den Spitzelstaat in Österreich
genehmigt“, betont Thomas Szekeres, Präsident der Wiener Ärztekammer.
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Auch für Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene
Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien sowie der
Österreichischen Ärztekammer, bedeutet „Mystery Shopping“ in
Arztordinationen den „unwiderruflichen Vertrauensbruch in der
Beziehung zwischen Arzt und Patient“. Wenn Ärztinnen und Ärzte nicht
mehr sicher sein könnten, ob ihnen Patienten oder Schauspieler, die
die Sozialversicherung als Testpatienten engagieren will, mit
gefakten E-Cards gegenüberstehen, bedeute dies nicht nur zusätzliche
Untersuchungen sowie „Sicherheitsüberweisungen“ an Spezialisten –
und damit eine zusätzliche Belastung für die Patienten -, sondern es
werde auch den Steuerzahlern „eine Menge zusätzliches Geld kosten“,
betont Steinhart.

Schon derzeit könnten zahlreiche Kassenplanstellen nicht – oder
nur nach mehrmaligem Ausschreiben – nachbesetzt werden. Steinhart
gratuliert der österreichischen Sozialversicherung, den Beruf des
Kassenarztes nun wieder um ein Stück unattraktiver gemacht zu haben.
„Das ist schon eine bemerkenswerte Leistung“, ätzt Steinhart.

Gutachten unterstützen Rechtsweg

Die Ärztekammer bereitet nun die entsprechenden Schritte vor, um
das „Mystery Shopping“ auch vor den Verfassungsgerichtshof zu
bringen. Unterstützt wird der Rechtsweg bereits von zwei Gutachten,
die der Regelung eindeutig Verfassungswidrigkeit bescheinigen.

Der anerkannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer kommt in seinem
Gutachten zu dem Schluss, dass der entsprechende Paragraf 32a im ASVG
und die auf dessen Basis nun erlassene Richtlinie "ohne Zweifel
verfassungswidrig" seien. Begründet wird dies damit, dass die
Krankenkassen ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel in die
Ordinationen schicken könnten. Diese Lockspitzel dürften aber nicht
so weit gehen, dass sie den Arzt zu einer Straftat verleiteten, so
Mayer.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Alois Birklbauer vom
Institut für Strafrecht der Uni Linz. Er verweist in seinem Gutachten
darauf, dass verdeckte Ermittler auch im Bereich des Straf- und
Sicherheitspolizeirechts nur bei einem Anfangsverdacht und einer
bestimmten Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürften.
Wenn verdeckte Ermittlungen nun auch ärztliche Qualitätskontrollen
umfassten, sei diesen Prinzipien nicht hinreichend entsprochen.
Ähnlich wie Mayer betont auch Birklbauer, dass verdeckte Ermittler
keine Tat provozieren dürften.

Steinhart appelliert nun „ein letztes Mal“ an die verantwortlichen
Politiker, die Umsetzung der von Kassenfunktionären erstellten
Richtlinien sofort zu stoppen. Ansonsten werde die Ärztekammer den
Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten, sowie einen entsprechenden
Aktionsplan in den Ordinationen starten und sich auch bei
Überschreitungen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten gegen die Kassenspitzel wehren. „Es kann doch nicht
sein, dass der Einsatz von Spitzel im öffentlichen Bereich sonst nur
in einem klaren rechtsstaatlichen Verfahren zulässig ist, die
Bespitzelung von Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten aber jeder
Abteilungsleiter der kontrollierenden Stelle anordnen darf.“ (lsd)

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