• 18.04.2016, 16:29:04
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Nationalratsdebatte über Panama-Papiere und politische Konsequenzen

Dringlicher Antrag der Grünen, Schelling weist Kritik zurück

Utl.: Dringlicher Antrag der Grünen, Schelling weist Kritik zurück =

Wien (PK) - Fehlende Aktivität der Bundesregierung bei der Bekämpfung
von Geldwäsche und Steuerbetrug in Österreich sowie in der EU und auf
internationaler Ebene lautete der Vorwurf der Grünen in der heutigen
NR-Sondersitzung über politische Konsequenzen aus den "Panama Papers"
an die Bundesregierung. Die Enthüllung hunderttausender
Briefkastenfirmen bei der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in Panama
durch investigative Journalisten habe für Österreich ein
"historisches Fenster" geöffnet, um gegen Geldwäsche und
Steuerhinterziehung vorzugehen, sagte Klubobfrau Eva Glawischnig und
legte seitens ihrer Fraktion dazu einen "Dringliche Antrag" vor. Die
Grünen wollen alle Geschäftsbeziehungen österreichischer Banken zu
Kanzleien wie Mossack Fonseca erheben und die Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften prüfen. Ein Verbot verdeckter Treuhandschaften soll
Umgehungsgeschäfte ausschließen und künftig verhindern, dass die
Begünstigten illegaler Transaktionen im Dunklen bleiben. Zudem
verlangen die AntragstellerInnen auch Informationen über Begünstigte
in Privatstiftungen und die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im
Firmenbuch. Vorsätzliche Steuerdelikte sollen künftig als "Vortat zur
Geldwäsche" bestraft werden. Wer Steuerhinterziehung selbst anzeigt,
soll nur noch mit einer Strafmilderung, aber nicht mehr mit einer
Strafbefreiung rechnen können. Ein offenes nationales Firmenregister
soll auch über Trusts und ähnliche Konstrukte Auskunft geben. Für den
Kapitalverkehr mit Ländern, die nicht am automatischen
Informationsaustausch teilnehmen, wollen die Antragsteller eine
besondere Meldepflicht einführen.

Über Multis in der EU sollen ab einem Jahresumsatz von 40 Mio. €
länderweise Steuertransparenz-Berichte vorgelegt werden und
Steuerdeals und Sonderabsprachen mit Finanzbehörden an die EU-
Kommission gemeldet werden müssen. Dem Steuerdumping in der EU wollen
die Grünen mit einem Mindeststeuersatz und harmonisierten
Bemessungsgrundlagen für Körperschaften entgegenwirken. Auch weltweit
schlagen die Grünen ein öffentliches Register der wirtschaftlich
Letztbegünstigten von Unternehmen, Trusts und Stiftungen vor. Länder,
die sich nicht an europäische oder globale Vereinbarungen zum
automatischen Austausch von Konto-, Steuer- und Unternehmensdaten
halten, sollen mit Kapitalverkehrsbeschränkungen oder Handelsverboten
belegt werden, beantragten die Grünen.

Glawischnig: 5.800 Mrd. € Offshore-Gelder fehlen Staaten für
Investitionen

Die Klubobfrau der Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek, leitete ihre
Rede mit dem Dank an die Journalisten ein, die zur Aufdeckung der
"globalen Verdunkelungsindustrie" und deren legalen, aber auch
illegalen Methoden beigetragen haben, mit denen Gelder aus
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, aus der Drogenkriminalität und
aus dem Menschenhandel weißgewaschen werden. Die ganze Welt, aber
auch Österreich stehe vor gigantischen politischen Herausforderungen.
Denn die Vermögen, die "offshore" geparkt sind, werden auf insgesamt
5.800 Mrd. € geschätzt, sagte Glawischnig. Dieses Geld fehle für
Investitionen in den Sozial- und Wohlfahrtsstaat, für Investitionen
in Bildung, Wirtschaft und Arbeitsmärkte. Während junge Menschen in
manchen Ländern Europas unter Arbeitslosigkeit von bis zu 50% leiden,
werden den Staaten Milliardenbeträge entzogen. Glawischnig versteht
die politische Empörung bei KMU, Arbeitern und Angestellten, die
Monat für Monat ihre Steuern entrichten, für nicht nachvollziehbar
hält sie die Reaktion des Finanzministers, der sagte, er verstehe die
ganze Aufregung nicht. Sie hätte sich Aktivitäten Schellings erwartet
sagte Glawischnig und erinnerte dran, dass auch Politiker zu den
Begünstigten der illegaler Transaktionen zählen, Putin oder Assad,
der sich in seinem Krieg über Briefkastenfirmen mit Waffen und Benzin
versorgt, mit dem er die Bomben füllt, die er gegen ZivilistInnen in
Syrien einsetze.

Österreich habe sich in den letzten Jahren beim Kampf gegen das
globale finanzielle Versteckspiel nicht ausgezeichnet, meinte
Glawischnig, erinnerte an OECD-Kritik an Österreich und daran, dass
Österreich gemeinsam mit Schweiz, Lichtenstein und Luxemburg lange
Zeit zu jenen Ländern zählte, die den automatischen
Informationsaustausch blockiert haben. Nach wie vor sei es möglich,
verdeckte Treuhandschaften mündlich zu vereinbaren, womit dem
Missbrauch Tür und Tor weit offen stehen. Obwohl sich Österreich etwa
nicht an den "schwarzen Listen" der EU-Kommission beteilige, meint
Finanzminister Schelling, Österreich habe das strengste Regime gegen
die Geldwäsche in Europa, woran Glawischnig Zweifel anmeldet und ihre
Ansicht mit Medienberichten untermauerte.

Der dringliche Antrag der Grünen richte sich daher darauf,
Österreichs Hausaufgaben beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und
Geldwäsche zu erledigen und zugleich den Kampf gegen die
Verdunkelungsindustrie auch in der EU sowie international und global
voranzutreiben. Für die Verwendung des Ausdrucks "Schurkenstaat"
erhielt die Klubobfrau der Grünen von Nationalrats Präsidentin Doris
Bures einen Ordnungsruf.

Schelling: Österreich kämpft entschlossen gegen Steuerbetrug und
Geldwäsche

Finanzminister Hans-Jörg Schelling erinnerte dran, dass die
Betrugsbekämpfung nicht erst seit Panama-Leaks ein relevantes Thema
in Österreich ist. Über Konstrukte wie die in den Panama-Papers
gezeigten "wissen wir alle seit Jahren" bescheid. Daher wird der
Betrug bekämpft, auf internationaler Ebene vorangetrieben und sei
Gegenstand einer Arbeitsgruppe von Finanzministerium,
Justizministerium, Bundeskriminalamt und Finanzmarktaufsicht.
Österreich verfüge über viele Regelungen Österreichs im Kampf gegen
Steuervermeidung und - hinterziehung. Bank- und Steuerdaten werden
international ausgetauscht, um missbräuchliche Gestaltungen in
Steueroasen zu bekämpfen. Die Übermittlung von Bankdaten besteht seit
2009, der automatische Kontodatenaustausch für Neukonten kommt im
vierten Quartal 2016, für alle übrigen Konten 2017 und ab 2018 gilt
der automatische Informationsaustausch über Bankdaten auch mit
Drittstaaten, informierte der Finanzminister. Seit 2014 ist das
Verwertungsverbot bei Geldwäscheverdacht in Finanzstrafsachen
aufgehoben, sodass Geldwäscheverdacht auch zu steuerlichen und
finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Die Revision der
Doppelbesteuerungsabkommen dient der Erlangung steuerlich relevanter
Informationen von Steueroasen, mit denen zuletzt spezielle Abkommen
geschlossen wurden. Das Finanzstrafrecht wurde verschärft und die
strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen eingeschränkt, berichtete
Schelling weiter, lehnte eine Beseitigung der strafbefreienden
Wirkung von Selbstanzeigen aber ab, weil das Aufkommen reduziert
würde. Im Detail erläuterte Schelling die Maßnahmen zur Einschränkung
grenzüberschreitender steuerlicher Gestaltungen. Bei der
Einschränkung der Abzugsfähigkeit gestaltungsanfälliger Zahlungen
innerhalb von Konzernen, etwa von Zinsen und Lizenzgebühren, hat
Österreich eine Vorreiterrolle inne. Seit 2009 sind
Portfoliodividenden nicht befreit, wenn die ausschüttende
Körperschaft nicht mit mindestens 15% besteuert wird - Österreich ist
damit einer von wenigen Staaten mit einem vergleichbaren Mechanismus
gegen Gewinnverschiebungen ins Ausland. Zur Identifizierung des
wirtschaftlichen Eigentümers gelten bei jeder Kontoeröffnung
Informations- und Identifikationsanforderungen.

Seit 2014 fordert Österreich die Errichtung von Trustregistern in EU-
Mitgliedsstaaten, in denen Trusts errichtet werden können - in
Österreich ist die Einrichtung eines Trusts nicht möglich. Zum
Vorwurf, in Österreich fehlten transparente Register wirtschaftlich
Begünstigter informierte Schelling über die weit gediehene Umsetzung
der vierten Geldwäscherichtlinie, die Österreich ebenso implementiere
wie alle bisherigen EU-Geldwäscherichtlinien samt Einführung eines
zentralen Kontoregisters 2005 und Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht
zur Geldwäscheprävention. Schelling informierte auch über das
Engagement Österreichs in der Financial Action Task Force (FATF), die
Österreich mit begründete. Die rechtliche Prüfung eines Verbots
verdeckter Treuhandschaften ist Thema einer gemeinsamen Arbeitsgruppe
mit dem Bundesministerium für Justiz.

Daten über Offshore-Finanzplätze und Briefkastenkonstruktionen prüft
eine Task Force seines Ressorts seit 2013, berichtete Schelling. Nach
diesem Muster sollen auch die Panama Leaks gemeinsam mit Experten des
Justizressorts und des Bundeskriminalamts analysiert werden. Was
fehle seien die Panama-Daten, die die Medien bislang nicht zur
Verfügung stellten. Die FMA hat jedenfalls Vor-Ort-Prüfungen bei den
Banken eingeleitet.

Am Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird gemäß vierter
Geldwäscherichtlinie intensiv gearbeitet. Es enthalte sensible
Informationen und könne daher nicht öffentlich sein, teilte der
Finanzminister mit.

Die Prüfkapazitäten des Finanzministeriums wurden durch 450 neue
Planstellen sichergestellt und der Vortatenkatalog zur Geldwäsche
wird bei der Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie erweitert,
sagte der Finanzminister.

Auf europäischer Ebene unterstützt sein Ressort die Umsetzung des
angesprochenen Country by Country-Reportings im Frühjahr 2016 ebenso
wie Sanktionen gegen Länder, die nicht den G20 Standards für
Steuertransparenz entsprechen und das Bestreben der EU-Kommission zur
Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Auf internationaler Ebene
trete er für die Vernetzung der Register zur Analyse der
wirtschaftlichen Eigentümer ein, wie sie die vierte
Geldwäscherichtlinie vorsehe. Er fordert außerdem, einen schwarze
Liste auf internationaler Ebene für Länder die sich nicht am
internationalem Informationsaustausch beteiligen. Österreich
beteilige sich auch an der Unterstützung von Steuer- und
Zollverwaltungen beim Kampf gegen die Geldwäsche, führte
Finanzminister Hans-Jörg Schelling abschließend aus. (Schluss) fru

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