- 18.04.2016, 09:29:56
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Panamaleaks-Sondersitzung: Österreich bei Geldwäsche nur Mittelmaß
Regierung muss öffentliche Register wirtschaftlich Begünstigter einführen und verbessern
Utl.: Regierung muss öffentliche Register wirtschaftlich
Begünstigter einführen und verbessern =
Wien (OTS) - Der Nationalrat tritt heute zu einer Sondersitzung zum
Thema Panamaleaks und der Rolle Österreichs im internationalen Kampf
gegen Geldwäsche und Steuerbetrug zusammen. Attac, das VIDC und die
Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO) sehen dabei
Österreich in der Pflicht, Schlupflöcher zu schließen und für
umfassende Transparenz zu sorgen.
Die Aussage Finanzminister Schellings, Österreich habe bei der
Geldwäsche das „wahrscheinlich strengste Regime in Europa
installiert“, löst bei Martina Neuwirth vom VIDC Verwunderung aus:
„Internationale Geldwäsche-Spezialisten reihen Österreich global ins
Mittelfeld - hinter Länder wie Usbekistan, Moldawien oder Montenegro
(1). Österreich sollte Verbesserungen durchführen, die über die
internationalen Mindeststandards hinausgehen“, fordert Neuwirth. Zu
den Mindeststandards gehöre es, Steuerhinterziehung als Vortat zur
Geldwäscherei endlich gesetzlich zu verankern. Zudem brauche es
strengere Sanktionen für Finanzinstitute, die sich nicht an die
Anti-Geldwäsche-Berichtspflichten halten und mehr Personal, dies auch
zu kontrollieren. Laut Medienberichten wird Österreich auch von der
Financial Action Task Force (FATF) in einem im Juni erscheinenden
Bericht unter anderem wegen mangelnder Effektivität der
Geldwäschemeldestelle und der auffallend geringen Anzahl an
Geldwäsche-Verurteilungen kritisiert.
Überprüfenswert ist auch die österreichische Spezialität der
„verdeckten Treuhandschaft”, die in völligem Kontrast zur
berechtigten österreichischen Forderung nach internationalen
Trustregistern steht. Diese ermöglichen es, Eigentumsrechte mittels
TreuhänderInnen ohne schriftlichen Vertrag und ohne öffentlich
zugänglicher Registrierung zu verbergen. Die Organisationen fordern
daher, die verdeckte Treuhandschaft zu verbieten und jede Form von
Treuhandschaften bundesweit vereinheitlicht meldepflichtig zu machen.
Öffentliche Register wirtschaftlich Begünstigter einführen und
verbessern
„Entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug wird sein,
ob Österreich öffentliche Register der wirtschaftlich Begünstigten
von Unternehmen, Trusts, Stiftungen und Mantelfirmen einführen wird.
Ohne den öffentlichen Zugang bleiben Verstöße der Meldepflicht
ungeahndet, weil unentdeckt und schwer zu beweisen“, erklärt David
Walch von Attac Österreich. Die bis 2017 umzusetzende
Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU überlässt es den Staaten zu
entscheiden, ob die Öffentlichkeit Zugang haben wird. Österreich
müsse sich international für die verpflichtende völlige Offenlegung
und weitere dringend nötige Verbesserungen dieser Register einsetzen.
(2)
Automatischen Informationsaustausch auf breite Beine stellen
Österreichs Teilnahme am internationalen automatischen
Informationsaustausch sei zwar ein Fortschritt, dieser sei jedoch nur
effektiv, wenn er global durchgeführt und verbessert werde. (3) „Es
ist im Interesse aller, dass auch Entwicklungsländer sobald wie
möglich in den Datenaustausch einbezogen werden“, meint Hilde Wipfel
von der KOO. „Vor allem ärmere Länder sind mit den komplizierten
OECD-Bedingungen überfordert.“ Österreich solle sich daher dafür
einzusetzen, dass diese vorerst auch dann Daten erhalten wenn sie
keine liefern können und den Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützen.
Vereinheitlichte Standards im Rahmen multilateraler Abkommen wären
einfacher und effizienter umzusetzen und würden die überbordende
Bürokratie zahlloser Einzelabkommen vermeiden.
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(1) Siehe Index des Basel Institute on Governance:
http://bit.ly/1WAnn17 sowie den letzten FATF Prüfbericht für
Österreich 2014: http://bit.ly/1SUoxyF
(2) Ein großer Schwachpunkt der europäischen Geldwäscherichtlinie
ist, dass Scheindirektoren anstelle der wirklich wirtschaftlich
Berechtigten ins Register aufgenommen werden können. Zudem sind
Meldepflichten erst ab einer 25prozentigen Beteiligung vorgesehen und
somit mittels Aufteilung auf mehrere Personen leicht umgehbar. Der
Grenzwert hierfür sollte daher national wie international auf 10
Prozent gesenkt werden.
(3) Das Tax Justice Network listet insgesamt 35 Schlupflöcher: The
end of bank secrecy? Bridging the gap to effective automatic
information exchange. An Evaluation of OECD’s Common Reporting
Standard. http://bit.ly/1ozlbcj
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