- 14.04.2016, 15:05:27
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ÖIG an Innenministerium: Schengenvisum der Terroristin Khaled kann von Österreich sehr wohl annulliert werden
EU-Visakodex sieht in §34 entsprechende Möglichkeiten vor - Untätigkeit des Ministeriums nicht nachvollziehbar
Utl.: EU-Visakodex sieht in §34 entsprechende Möglichkeiten vor -
Untätigkeit des Ministeriums nicht nachvollziehbar =
Wien (OTS) - Die Österreichisch-Israelische Gesellschaft (ÖIG) kann
den Standpunkt des Innenministeriums nicht nachvollziehen. Leila
Khaled erhielt offenbar ein Schengen-Visum von den Niederlanden. Die
APA berichtete: "Wegen 'abweichender Personendaten' habe Österreich
keine Einwände gegen die Einreise der Flugzeugentführerin erhoben,
teilte das Innenministerium der APA Anfang April auf Anfrage mit. Vor
der Erteilung des Visums an Khaled hatten die Niederlande eine
Konsultationsanfrage an die anderen Schengen-Länder geschickt. Doch
da die Angaben nicht vollständig den eingespeicherten Daten der
71-jährigen Aktivistin der linksgerichteten Volksfront zur Befreiung
Palästinas (PFLP) entsprachen, wurde sie von den österreichischen
Behörden nicht als diese identifiziert. Erst durch die
Berichterstattung über den geplanten Vortrag Khaleds in Wien sei man
zu dem Schluss gekommen, dass es sich um die gleiche Person handle,
sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Ein einmal
erteiltes Schengen-Visum könne auch nicht von Österreich widerrufen
werden, sagte er weiter.“
Dazu ÖIG-Präsident LAbg. Peter Florianschütz: "Natürlich kann ein von
den Niederlanden erteiltes Schengen-Visum von Österreich widerrufen
werden. Das Innenministerium ist aufgerufen, im Sinne der für diesen
Fall vorgesehenen Vorgehensweise gemäß §34 des Visakodex der EU tätig
zu werden. Leila Khaled ist Mitgleid der PFLP, die auf der
EU-Terrorliste steht. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung ist in Österreich strafbar."
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