- 14.04.2016, 09:03:41
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VKI-Sammelaktion: Lebensversicherungen-Rücktritt
Richtigstellung zu EAS-Aussendung: Keine „Zusammenarbeit VKI – Advofin“
Utl.: Richtigstellung zu EAS-Aussendung: Keine „Zusammenarbeit VKI –
Advofin“ =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt
derzeit über verbraucherrecht.at Beschwerden von KonsumentInnen und
wird – noch vor dem Sommer 2016 – die betroffenen Versicherungen
einladen, Rahmenvergleiche auszuhandeln. Dafür braucht der VKI keinen
Prozessfinanzierer und dafür muss auch niemand eine Quote vom Erfolg
abgeben. Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und
daher Sammelklagen erwarten müssen, wird die Beiziehung eines
Prozesskostenfinanzierers notwendig. Dazu ist der VKI mit deutschen
Finanzierern in Verhandlungen. Der VKI stellt aber klar: Weder die
EAS noch der österreichische Finanzierer Advofin sind oder werden in
dieser Sache als Finanzierer beigezogen. Diese beiden Finanzierer
bieten Ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt über
verbraucherrecht.at eine Sammelaktion zum Thema Rücktritt bei
Lebensversicherungen durch. Gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro
prüft der VKI, ob eine korrekte Rücktrittsbelehrung fehlt und daher
ein Rücktritt gesetzlich möglich ist. Weiters prüft der VKI, ob ein
Rücktritt wirtschaftlich sinnvoll ist. Danach werden die betroffenen
Versicherungen – noch vor dem Sommer 2016 – eingeladen, Gespräche
über einen Rahmenvergleich zu führen. Wenn es zu Vergleichen kommt,
dann bekommen die KonsumentInnen den gesamten Rückzahlungsbetrag ohne
Abzug einer Quote.
„Der VKI hat in der Vergangenheit in vielen Anlegersachen
bewiesen, dass er in der Lage ist, für KonsumentInnen gute Vergleiche
auszuhandeln, auch ohne auf eine Unterstützung von
Prozesskostenfinanzierern angewiesen zu sein“, sagt Dr. Peter Kolba,
Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der VKI hat gestern davor gewarnt, dass die Erste Allgemeine
Schadenshilfe (EAS) aus Liechtenstein KonsumentInnen über deren
Versicherungsberater anzuwerben versucht und dabei den Beratern
versichert, dass gegen sie keine Provisionsforderungen gestellt
würden. EAS hat diesen Vorwurf gestern aufzuklären versucht, dabei
aber die falsche Behauptung aufgestellt, der VKI arbeite in dieser
Sache mit dem Prozessfinanzierer Advofin zusammen.
„Der VKI verhandelt mit deutschen Finanzierern bereits über die
Finanzierung von Sammelklagen – aber nur für den Fall, dass
Versicherungen auf stur schalten“, klärt Dr. Kolba auf. „Es gibt in
dieser Sache weder mit Advofin noch mit der EAS eine Zusammenarbeit.
Deren jeweilige Aktionen haben keinerlei Zusammenhang mit der
Tätigkeit des VKI. Im Übrigen erscheint uns eine Erfolgsquote von 40
Prozent bei EAS sehr hoch, wenn man bedenkt, dass es um reine
Rechtsfragen geht, die Verfahren kurz und deren Ausgang sehr
erfolgsversprechend ist. Schließlich haben EuGH und OGH deutliche
Vorgaben gemacht. Ein Eingehen auf die Berechnungsbeispiele von EAS
erübrigt sich, weil der VKI sicher weder Quoten mit 40 noch mit 38
Prozent akzeptieren wird.“
SERVICE: Teilnahme an der Sammelaktion des VKI über
www.verbraucherrecht.at.
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