• 13.04.2016, 10:48:13
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  • OTS0077 OTW0077

Prozessfinanzierer EAS kooperiert mit Finanzdienstleistern

Werbung um Fälle bei Lebensversicherungsrücktritt mit Verzicht auf Provisionsrückforderung

Utl.: Werbung um Fälle bei Lebensversicherungsrücktritt mit Verzicht
auf Provisionsrückforderung =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
über seine Webseite www.verbraucherrecht.at eine Sammelaktion zum
Thema Rücktritt bei Lebensversicherungen durch. Der
Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) in
Liechtenstein wirbt nun bei Finanzdienstleistern damit, dass nur bei
ihm garantiert sei, dass nicht auch die Provisionen der Vermittler
rückgefordert werden und warnt die Vermittler vor dem VKI. Der VKI
aber ist alleinig den Konsumenteninteressen verpflichtet und warnt
diese daher davor, dass Schadensfälle bei der EAS offenbar im
Interesse der Vermittler solcher Geschäfte nicht umfassend in alle
Richtungen geprüft werden.

Die EAS hat Anfang April eine Mail-Aussendung an
Finanzdienstleister gemacht: „Garantiert keine
Provisionsrückforderungen nur mit der EAS! Bei VKI … ist dabei
Vorsicht geboten!“ war die Überschrift. Der VKI würde bei seiner
Aktion zum Rücktritt von Lebensversicherungen nicht auf die
„Interessen der Versicherungsvermittler“ Rücksicht nehmen. Und
weiter: „Nur mit uns sind Sie hinsichtlich Provisionsrückforderungen
sicher!“ Man werde alle Vermittler, die Kunden zum Rücktritt von der
Lebensversicherung weiterschicken, von sämtlichen
Provisionsansprüchen freihalten. „Handeln Sie jetzt und starten Sie
eine Zusammenarbeit mit uns!“

„Der VKI handelt – im Gegensatz zu EAS – ausschließlich im
Interesse der Konsumenten und berät diese umfassend. Wir prüfen
Ansprüche in alle Richtungen. Wir warnen davor, sich vom Vermittler
der Versicherung zu einem Rechtsvertreter weiter verweisen zu lassen,
denn wie diese Aussendung belegt, kann man sich dann keine
unabhängige und in alle Richtungen prüfende Beratung erwarten,“ sagt
Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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