- 07.04.2016, 14:09:32
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WKÖ: Vorläufige Umsetzung einzelner Teile CETA ist absolut rechtskonform und eine bewährte und gängige völkerrechtliche Praxis
Vorläufige Anwendung einzelner Vertragskapitel ist etwa bei Zollabbau und nicht-tarifären Handelshemmnissen möglich und zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft
Utl.: Vorläufige Anwendung einzelner Vertragskapitel ist etwa bei
Zollabbau und nicht-tarifären Handelshemmnissen möglich und
zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft =
Wien (OTS) - Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die Aufregung um eine vorzeitige
Umsetzung einzelner Teile des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada,
kurz CETA. Es geht dabei lediglich um jene Vertragsabschnitte, die in
die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. „Die österreichische
Wirtschaft geht davon aus, dass diese Teile des Abkommens vorläufig
angewandt werden, sobald es für CETA das grüne Licht der
EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments gibt. Und das ist
absolut wichtig und positiv für die österreichischen Betriebe“,
betont Ralf Kronberger, Leiter der WKÖ-Abteilung für Finanz- und
Handelspolitik.
Eine vorläufige Anwendung der „europäischen Teile“ von Freihandels-
und Assoziierungsabkommen ist gemäß Lissabon-Vertrag vorgesehen und
sei daher absolut rechtskonform – und auch eine bewährte gängige
Praxis bei EU-Handelsabkommen. Die Vorgehensweise des
Wirtschaftsministeriums findet daher die volle Unterstützung der
Wirtschaftskammer.
Eine vorzeitige Umsetzung von CETA wäre z.B. bei den Kapiteln
Zollreduktion, Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, Schutz
geistiger Eigentumsrechte und Zugang zu öffentlichen Auftragsmärkten
möglich – „allesamt Vertragsbereiche, die Vorteile für
österreichische und andere europäische Unternehmen bringen, die am
kanadischen Markt aktiv sind oder dort tätig werden wollen“, so der
WKÖ-Experte.
„Es besteht keine Notwendigkeit, bei CETA von dieser bewährten und
seit Jahren geübten Praxis der EU abzugehen“, betont Kronberger und
verweist abschließend darauf, dass seit Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages 2009 insgesamt sechs Freihandelsabkommen vorzeitig
angewandt wurden, etwa jene mit Südkorea, Moldawien und
Zentralamerika. (PWK248/SR)
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