- 01.04.2016, 13:39:47
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Kunstrückgabebeirat beschloss zwei Empfehlungen
Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner heutigen
Sitzung (1. April 2016) zwei Empfehlungen. Eine Empfehlung betrifft
das Kunsthistorische Museum (Carl Reininghaus) und eine Empfehlung
die Österreichische Galerie Belvedere (Hugo Marmorek):
Der Industrielle Carl Reininghaus besaß eine bedeutende
Kunstsammlung, zu der auch das Gemälde "Maria mit Kind" von
Sebastiano Mainardi zählte. Nach seinem Tod im Jahr 1929 versuchten
seine Erben, darunter seine Witwe Friederike Reininghaus, das Gemälde
zu veräußern. Verschiedene Verkaufsbemühungen scheiterten. Erst im
Jahr 1940 konnte das Gemälde verkauft werden, nämlich an Hans Posse
im Rahmen von dessen Sonderauftrag Linz, der den geforderten Preis
von RM 100.000,- bezahlte. Das Gemälde gelangte nach dem Zweiten
Weltkrieg an den Central Collecting Point München und wurde im Jahr
1958 von der Bundesrepublik Deutschland dem österreichischen
Bundesdenkmalamt übergeben. Friederike Reininghaus stellte im Jänner
1959 einen Rückstellungsantrag für das Gemälde, in dem sie auf
erlittene Bombenschäden hinwies. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Im
Jahr 1969 wurde das Gemälde im Kunsthistorischen Museum
inventarisiert. Es besteht kein Hinweis, dass Friederike Reininghaus
oder die anderen Erben dem Kreis der verfolgten Personen zuzurechnen
wären, noch konnten Hinweise ermittelt werden, dass die Veräußerung
an Hans Posse im Sinne des § 1 Nichtigkeitsgesetz als nichtig zu
beurteilen wären. Der Beirat sieht daher die Voraussetzungen des
Kunstrückgabegesetzes für eine Übereignung nicht gegeben.
Keine Übereignung empfahl der Beirat auch im Fall des Gemäldes von
Rudolf Matthias Toma, "Blick auf Wien vom Krapfenwald", aus der
Österreichischen Galerie Belvedere. Der Wiener Kaufmann Hugo Marmorek
(1885 - 1953) wurde von den Nationalsozialisten als Jude verfolgt und
flüchtete mit seiner Tochter Marietta am 3. Oktober 1938 zunächst
nach Großbritannien und von dort im Jahr 1941 in die USA. Er war
Eigentümer eines Gemäldes von Rudolf Matthias Toma, dessen Ausfuhr im
Jahr 1938 untersagt wurde und daher in Wien verblieb. Nach dem
Zweiten Weltkrieg ersuchte Hugo Marmorek, der nicht mehr nach
Österreich zurückkehrte, erneut um die Bewilligung der Ausfuhr seines
Gemäldes von Toma, was jedoch vom Bundesdenkmalamt erneut verweigert
wurde. Hugo Marmorek verstarb im Jahr 1953, im Jahr zuvor hatte er
sein Gemälde Adolf Lohner übergeben. Die Österreichische Galerie
erwarb das hier gegenständliche Gemälde im Jahr 1968 im Dorotheum,
von dem angenommen werden kann, dass es mit jenem aus der Sammlung
Hugo Marmoreks ident ist. Diese Frage kann jedoch dahingestellt
bleiben, weil nach Ansicht des Beirats auch in diesem Fall ein enger
zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Rückgabe des
Gemäldes, den Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz und dem Erwerb
des Bundes im Jahr 1968 nicht gegeben wäre.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.
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