- 30.03.2016, 08:55:59
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Lebensversicherungen: VKI startet Sammelaktion
Verträge ab 1994 betroffen, Anmeldungen ab sofort unter verbraucherrecht.at
Utl.: Verträge ab 1994 betroffen, Anmeldungen ab sofort unter
verbraucherrecht.at =
Wien (OTS/VKI) - Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die in der
Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, wurden
entweder gar nicht oder falsch über ihr Rücktrittsrecht informiert.
Das bestätigte vor kurzem eine stichprobenartige Erhebung des Vereins
für Konsumenteninformation (VKI). Nach einer Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Betroffenen damit ein
unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI startet nun eine
Sammelaktion und bietet Konsumentinnen und Konsumenten die
Möglichkeit, ihre Polizze gegen einen Kostenbeitrag prüfen zu lassen.
Informationen zur Anmeldung gibt es online unter
www.verbraucherrecht.at.
Betroffen sind Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1994
abgeschlossen wurden. Bei rund der Hälfte der Verträge, die der VKI
bereits geprüft hat, wurden Mängel bei der Rücktrittsbelehrung
festgestellt. „Nach dem entsprechenden OGH-Urteil ist eine
fehlerhafte Rücktrittsbelehrung so zu behandeln, als hätte gar keine
Belehrung stattgefunden“, erklärt VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf. „Den
Betroffenen steht daher ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Das
bedeutet aus unserer Sicht, dass Kundinnen und Kunden bei einer
Rückabwicklung alle eingezahlten Beiträge inklusive Abschluss- und
Verwaltungskosten sowie Zinsen von den Versicherungsunternehmen
zurückerhalten müssen.“
Sammelaktion: Wer kann teilnehmen?
Die VKI-Sammelaktion richtet sich an alle Verbraucherinnen und
Verbraucher, die nach dem 1.1.1994 eine Lebensversicherung
abgeschlossen haben und deren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in
Österreich lag. Das betrifft auch bereits abgelaufene Verträge.
Insbesondere richtet sich die Aktion an Inhaber einer fondsgebundenen
Lebensversicherung, wie sie häufig als Tilgungsträger für
Fremdwährungskredite eingesetzt wurde. „Wenn eine fondsgebundene
Lebensversicherung stark an Wert verloren hat, können sich die
Verluste bei einem Rücktritt massiv reduzieren“, so VKI-Expertin
Wolf.
Anmeldungen zur Sammelaktion sind gegen einen Kostenbeitrag von 95
Euro ab sofort unter www.verbraucherrecht.at möglich. Nach der
Anmeldung prüft der VKI im Einzelfall, ob eine unvollständige oder
fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliegt und ob eine Rückabwicklung
wirtschaftlich sinnvoll ist. In jenen Fällen, in denen ein Rücktritt
empfehlenswert ist, wird der VKI bei den jeweiligen
Versicherungsunternehmen intervenieren. Lässt sich auf diesem Weg
keine Einigung erzielen, sind mit Unterstützung eines
Prozessfinanzierers auch Sammelklagen möglich.
SERVICE: Alle Informationen zur Aktion und einen Online-Fragebogen
für Interessenten gibt es online unter www.verbraucherrecht.at.
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