- 21.03.2016, 11:30:32
- /
- OTS0075 OTW0075
Windenergie in Kärnten: Stillstand bis in alle Ewigkeit?
Anti-Windkraft-Verordnung würde den Stillstand der Windenergie in Kärnten endgültig festschreiben
Utl.: Anti-Windkraft-Verordnung würde den Stillstand der Windenergie
in Kärnten endgültig festschreiben =
St. Pölten (OTS) - Heute endete die Begutachtungsfrist der Kärntner
Windkraftstandorträume-Verordnung. Der vorgelegte Entwurf würde die
derzeitige gesetzliche Lage, die einen Ausbau der Windenergie in
Kärnten praktisch verunmöglicht, auf unbestimmte Zeit festschreiben.
„Dies ist besonders enttäuschend, weil der 2014 im Landtag
beschlossene Energiemasterplan eine Unterstützung des
Windkraftausbaus erhoffen lies“, bemerkt Stefan Moidl,
Geschäftsführer der IG Windkraft und appelliert an die
Landesregierung diesen Verordnungsentwurf nicht zu beschließen und
grundlegend, fachlich zu überarbeiten.
Seit dem Jahr 2012 gilt in Kärnten eine Verordnung, die nur jene
Standorte für den Windkraftausbau ermöglicht, wo Windräder praktisch
nicht gesehen werden können. Die Fakten sprechen eine klare Sprache.
Seitdem diese Verordnung in Kraft ist, wurde in Kärnten kein einziges
Windrad gebaut. Im selben Zeitraum wurden in den anderen
Bundesländern in Summe 363 Windräder mit einer Gesamtleistung von
1.036 MW errichtet.
Verordnung soll neu erlassen werden
Im Mai 2014 wurde im Landtag einstimmig der „eMAP 2025 -
Energiemasterplan Kärnten“ beschlossen. Darin ist für die Windkraft
eine klare Zielsetzung von 50 Windkraftanlagen mit einer
Stromproduktion von 250 GWh bis zum Jahr 2025 verankert, und sowohl
eine Evaluierung wie auch eine Optimierung der Verordnung wurde
beschlossen. „Statt diese Möglichkeit zu nutzen und den
Windenergieausbau in Kärnten mit geeigneten Rahmenbedingungen auf den
Weg zu bringen, wird das Windkraftverhinderungsgesetz dauerhaft
einzementiert“, kritisiert Stefan Moidl. Nach der geltenden
Verordnung muss nach drei Jahren eine Evaluierung stattfinden und
nach vier Jahren würde sie außer Kraft treten. Bisher wurde keine
wissenschaftlich, umfassende Evaluierung durchgeführt. Es wurde
lediglich eine mangelhafte Evaluierung, mit stark eingeschränkter
Fragestellung durchgeführt, deren Empfehlungen nicht übernommen
wurden. Der neue Begutachtungsentwurf ist nun unverändert, nur die
Evaluierungspflicht soll entfallen und die Verordnung soll auf
unbestimmte Zeit Gültigkeit erlangen.
Windräder – Bestandteil der Landschaft
In keinem anderen Land weltweit ist die Sichtbarkeit auf bis zu 40 km
Entfernung von Windkraftanlagen ein übergeordnetes Kriterium für den
Windkraftausbau. International und in Österreich ist es hingegen
üblich die unmittelbare Sichtbarkeit in den Bewilligungsverfahren
gemeinsam mit anderen Bereichen wie z.B. Raumordnung, Naturschutz,
Technik etc. fachlich zu behandeln. „Windräder kann man eben nicht
verstecken“, bemerkt Moidl und setzt fort: „Warum auch? In vielen
anderen Regionen stehen Windräder für die Energiewende und die
umweltfreundliche Stromerzeugung.“ Als Hauptgrund für diese
Verordnung wird der Wunsch die Eigenart und Schönheit der Kärntner
Landschaft zu erhalten genannt. Der Ausbau der Windenergie gefährdet
die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft aber gar nicht.
Das Nachbarbundesland Steiermark zeigt vor, wie mit sinnvollen
Regelungen der Windkraftausbau in der Alpinregion konfliktfrei
gelenkt wird. Im Gegensatz zu Kärnten sind in den letzten Jahren in
der Steiermark 36 Windräder mit einer Gesamtleistung von 80 MW
errichtet worden. Die Windparks stehen zum Teil sogar in touristisch
bedeutenden Gebieten. Der größte Windpark der Steiermark erzeugt seit
über zehn Jahren Windstrom in Roseggers Waldheimat.
Appell an Kärntener Landesregierung
„Der Entwurf ist nicht brauchbar, sollte so nicht beschlossen werden.
Es braucht eine grundlegende fachliche Überarbeitung“, so Stefan
Moidl.
Offizielle Stellungnahme der IG Windkraft:
https://www.igwindkraft.at/mmedia/download/2016.03.21/145855251676437
6.pdf
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | IGW






