Eßl: Holz wächst nicht im Möbelhaus, sondern in unseren Wäldern
ÖVP-Abgeordneter: Nachhaltige Waldbewirtschaftung als Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplatzgarant
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Fast die Hälfte der österreichischen Staatsfläche ist bewaldet. Diese Fläche wird fast zur Gänze (82 Prozent) von Privaten bewirtschaftet. Mit einem Produktionswert von zwölf Milliarden Euro und 300.000 sicheren Arbeitsplätzen entlang der Wertschöpfungskette ist die Forstwirtschaft die zweitwichtigste Wirtschaftsbranche in Österreich. "Umso wichtiger ist es, dass die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Waldbewirtschaftung anerkannt und unterstützt wird", dankt ÖVP-Abg. Franz Eßl anlässlich des morgigen "Tag des Waldes" den 172.000 Waldbesitzern für ihre wertvolle Arbeit.
"Die verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung ist auch Garant für Lebensqualität für uns und unsere nachfolgenden Generationen", hofft Eßl, dass mit dem Internationalen Waldtag die professionelle Waldbewirtschaftung und die Qualität des Holzes wieder mehr ins Zentrum des Bewusstseins rückt. "Denn Holz wächst nicht im Möbelhaus, sondern in unseren bäuerlichen Wäldern!" Die vielfältige Nutzung des Holzes – sei es am Bau oder bei der Herstellung von Möbeln -garantiert eine nachhaltige Speicherung von CO2. "Wer Holz kauft, sichert unser Klima nachhaltig", so Eßl. „Und durch die Verwendung von Holz in der thermischen bzw. energetische Verwertung ersetzen wir fossile Rohstoffe.“
Keine allgemeine Öffnung des Waldes für Mountainbiker
"Wälder und Forststraßen sind auch ein gefährlicher Arbeitsplatz", warnt Eßl vor einer allgemeinen Öffnung des Waldes für Mountainbiker. Viele Wälder sind auch Natura 2000 Gebiete. "Eine Erweiterung des Betretungsrechtes ist somit kontraproduktiv zu den Naturschutzzielen zu sehen", so Eßl. Wälder sind zudem Lebensräume für Wildtiere, welche ihren Rückzugsort benötigen. Zusätzlicher Stress verursacht weitere Probleme für die Population sowie den Wald. Wälder sind auch Erholungsraum. "Auch diesen dürfen wir nicht gefährden." Für den ÖVP-Abgeordnete ist daher klar: eine über das derzeitige Betretungsrecht zu Erholungszwecken hinausgehende Nutzung darf nur mit der Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Für Mountainbiker ist eine vertragliche Regelung unabdingbar.
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