• 17.03.2016, 14:24:08
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  • OTS0217 OTW0217

Verfassungsdienst erstellt Gutachten zur Vorabprüfung von Staatsverträgen

Nationalrat will vor Entscheidung vergleichende Studie

Utl.: Nationalrat will vor Entscheidung vergleichende Studie =

Wien (PK) - In der Frage, Staatsverträge noch vor Abschluss des
Ratifizierungsprozesses durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu
lassen, gab es im heutigen Nationalratsplenum zwar einen breiten
grundsätzlichen Konsens, der entsprechende Antrag der FPÖ wurde
dennoch mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und NEOS abgelehnt. Dieses
mehrheitliche Nein ist aber insofern nur ein vorläufiges, weil
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer in einer Entschließung
aufgefordert wurde, beim Verfassungsdienst ein Gutachten erstellen zu
lassen, wobei Regelungen in ähnlichen europäischen Rechtssystemen
analysiert werden sollen. Das Ergebnis soll dann als Bericht dem
Nationalrat vorgelegt werden.

Die SPÖ konnte dem Anliegen viel abgewinnen, will aber noch mehr ins
Detail gehen, wie Josef Cap betonte. "Wir wollen das wirklich",
bekräftigte er und wies den Vorwurf zurück, seine Fraktion
beabsichtige, die Sache zu verschleppen. Wesentlich skeptischer
zeigte sich der Koalitionspartner ÖVP, der vor allem systematische
Bedenken vorbrachte. Die NEOS stimmten zwar auch gegen den Antrag der
FPÖ und halten die darin vorgeschlagenen Änderungen für systemwidrig,
wollen aber auf alle Fälle ein Gutachten abwarten, wie Nikolaus
Scherak betonte. Grüne und Team Stronach stellten sich hinter die
FPÖ-Initiative, auch wenn sie sich im Detail noch einige Korrekturen
vorstellen können.

Harald Stefan (F), der Initiator des Antrags, begründete den Vorstoß
damit, dass mit einer derartigen Vorabprüfung von Staatsverträgen die
Gefahr einer divergierenden Rechtslage in der Außen- und Innenpolitik
der Republik vermieden werden kann. Sollte der Verfassungsgerichtshof
einen Staatsvertag, der Österreich nicht nur nach innen, sondern auch
nach außen bindet, für verfassungswidrig erklären, dann habe die
Regierung zwei Möglichkeiten: Entweder sie verhält sich
verfassungswidrig oder sie müsste versuchen, den Staatsvertrag wieder
rückgängig zu machen, um nicht vertragsbrüchig zu werden, was sehr
schwierig sei. Stefan erinnerte in diesem Zusammenhang an die
Situation bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags und meinte, im
Vorfeld von TTIP dürfe man nun keine Zeit verlieren.

Dem schlossen sich auch vollinhaltlich Daniela Musiol (G) und
Christoph Hagen (T) an. Musiol zeigte sich nicht ganz überzeugt
davon, dass die SPÖ tatsächlich bereit sei, dieses Anliegen
umzusetzen. Den FPÖ-Antrag hätte man durchaus auch in einzelnen
Punkten abändern können, wie zum Beispiel die Frage der Mindestanzahl
von Unterstützungen, um eine solche Prüfung in Auftrag geben zu
können. Auch Bundespräsident Heinz Fischer und der Präsident des
Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, hätten sich bereits vor
Jahren für eine Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den
Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, argumentierte Musiol.

Wesentlich mehr Probleme als die anderen Parteien sieht in dieser
Frage die ÖVP. Die Argumente dafür seien zwar gut, gab Beatrix Karl
zu bedenken, es gebe aber systematische Fragen, die man diskutieren
müsse, und dafür sei ein Gutachten sicherlich hilfreich. Ein Quorum
von 20 Abgeordneten, wie im Antrag vorgeschlagen, um einen derartigen
Prüfantrag zu stellen, sei auf jeden Fall zu gering, befand sie wie
auch Wolfgang Gerstl und Michaela Steinacker (beide V). Gerstl warnte
in diesem Zusammenhang davor, mit diesem Verfassungsinstrument, etwas
politisch verhindern zu wollen. Dazu sei der Verfassungsgerichtshof
einfach nicht da.

Karl wies zudem darauf hin, dass eine Vorabprüfung im Hinblick auf
die Gewaltenteilung problematisch sei, da der Verfassungsgerichtshof
nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten dürfe. Aus diesem Grund
sehe die geltende Verfassung nur eine Nachkontrolle vor. Die
durchgängige Rechtsbegutachtung von Staatsverträgen liege derzeit
beim Verfassungsdienst und beim Völkerrechtsbüro. Die ÖVP-Mandatarin
stellt auch die Frage nach den Konsequenzen im Falle
unterschiedlicher Ergebnisse von Vorabprüfung und Nachkontrolle.
Steinacker machte aus ihrer Sicht deutlich, dass sie im Moment keine
Notwendigkeit sieht, hier eine Kompetenzverschiebung vorzunehmen,
zumal noch keine einziger Staatsvertrag bis jetzt aufgehoben wurde.
(Fortsetzung Nationalrat) jan

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