• 17.03.2016, 11:24:31
  • /
  • OTS0111 OTW0111

Beatrix Karl begrüßt Maßnahmen gegen illegale Ausfuhr und illegalen Handel von Kulturgut

ÖVP-Abgeordnete zum Kulturrückgabegesetz im Nationalrat

Utl.: ÖVP-Abgeordnete zum Kulturrückgabegesetz im Nationalrat =

Wien (OTS) - Die unrechtmäßige Verbringung und der illegale Handel
mit Kulturgütern gefährden das Kulturerbe nicht nur in Europa,
sondern in allen Teilen der Welt. Die Europäische Union und die
UNESCO haben daher Rechtsinstrumente geschaffen, die dem
entgegenwirken sollen. Auf EU-Ebene wurde die bisherige Richtlinie
durch eine neue Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern ersetzt.
Mit dieser wurde innerhalb der EU ein System zum Schutz von
Kulturgütern gegen ihre rechtswidrige Ausfuhr geschaffen. Es sind
Kooperationsmechanismen zwischen den nationalen Behörden sowie ein
gerichtliches Verfahren zur Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten
Kulturgütern vorgesehen. Das erläuterte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg.
Dr. Beatrix Karl, die auch Mitglied im Kulturausschuss ist,
anlässlich der heutigen Debatte im Nationalrat zum
Kulturrückgabegesetz.

Die Richtlinie, die mit der vorliegenden Regierungsvorlage umgesetzt
wird, findet aber nur auf Kulturgüter Anwendung, die zwischen
Mitgliedstaaten der EU ausgeführt wurden. Für die internationale
Ebene sei daher das UNESCO-Übereinkommen von 1970 von Relevanz. Es
schaffe ähnliche Regelungen wie die EU-Richtlinie und habe
mittlerweile mehr als 120 Vertragsstaaten. Unter diesen
Vertragsstaaten seien auch für den Kunsthandel besonders bedeutende
Länder, wie die USA, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die
Schweiz, Deutschland und die Niederlande. Österreich habe sich damit
vor dem Beitritt zu diesem Übereinkommen in einer zunehmend
isolierten Position befunden und sich dem Vorwurf ausgesetzt, dem
illegalen Kulturgüterhandel ein Forum zu bieten.

"Das UNESCO-Übereinkommen verpflichtet unter anderem zu vorkehrenden
Maßnahmen wie zur Einführung und Überwachung von Ausfuhrbewilligungen
für Kulturgut, zur Erstellung von Inventaren, fortlaufenden
Bildungsmaßnahmen sowie verschiedenen strafrechtlichen Sanktionen.
Diesen Verpflichtungen kommt Österreich vor allem durch das
Denkmalschutzgesetz und die Tätigkeit des Bundesdenkmalamtes bereits
jetzt nach", so Karl, die begrüßt, "dass mit der vorliegenden
Regierungsvorlage auch darüber hinaus Maßnahmen zum Schutz vor
illegaler Ausfuhr und illegalem Handel von Kulturgut gesetzt werden".

(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel