- 11.03.2016, 13:20:39
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EU-Justizminister einigten sich auf Allgemeine Ausrichtung für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung
Brüssel (OTS) - Nach nur drei Monaten haben sich beim heutigen Rat
der Justizminister in Brüssel die Mitgliedsstaaten auf eine
Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie Terrorismusbekämpfung geeinigt.
Auch Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigt sich
erfreut über den raschen Fortschritt: "Zuerst möchte ich mich bei der
Kommission für die wirklich effiziente und ausgezeichnete Arbeit in
den vergangenen Monaten bedanken. Denn für mich ist klar: Europa muss
im Kampf gegen den Terror und die zunehmende Radikalisierung noch
mehr zusammenrücken und enger zusammenarbeiten, und das ist heute
wieder ein erfreuliches Zeichen von Einigkeit und Solidarität.
Nationale Maßnahmen reichen zur Lösung dieser komplexen Problematik
nicht. Ich freue mich daher, dass wir heute diese Allgemeine
Ausrichtung beschließen können, die aus meiner Sicht einen guten
Kompromiss zwischen einer verhältnismäßigen Reaktion auf eine enorme
und reale Bedrohung und der Wahrung unserer rechtsstaatlichen und
grundrechtsfreundlichen Traditionen darstellt“. In seinem Statement
hat Justizminister Brandstetter auch einmal mehr die Anstrengungen
Österreichs im Bereich De-Radikalisierung in Haft erwähnt, wobei ein
umfangreiches Maßnahmen-Paket erst kürzlich vom Justizministerium
präsentiert wurde. Er wies auch darauf hin, dass es in Österreich
eine verhältnismäßig große Zahl von inhaftierten Dschihadisten
(derzeit 37) gibt. Die heutige Einigung der Minister dient in
weiterer Folge als Basis für die Trilogverhandlungen mit dem
Europäischen Parlament.
Terrorismus, Radikalisierung, organisiertes Verbrechen sowie
Cyberkriminalität zählen zu den bedeutendsten Bedrohungen für die
Sicherheit der europäischen Bevölkerung. Daher präsentierte die
EU-Kommission am 2. Dezember 2015 ihren Vorschlag für eine Richtlinie
zur Terrorismusbekämpfung. Dadurch sollen die vorhandenen
Vorschriften der EU zur Vorbeugung von terroristischen Angriffen
gestärkt und Durchsetzungslücken in den EU-Strafrechtsvorschriften
geschlossen werden. Dazu sollen beispielsweise
Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für
terroristische Zwecke kriminalisiert werden.
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