• 08.03.2016, 17:22:23
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Wöginger: Pensionssystem nachhaltig weiterentwickeln und nicht gefährden

ÖVP-Sozialsprecher: Keine Verschlechterung, wenn man über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet!

Utl.: ÖVP-Sozialsprecher: Keine Verschlechterung, wenn man über das
gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet! =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Wir wollen das Pensionssystem nachhaltig
weiterentwickeln, aber nicht gefährden. Das sagte heute, Dienstag,
ÖVP-Sozialsprecher Abg. August Wöginger bei der Dringlichen Anfrage
im Nationalrat und verwies auf die angekündigten Maßnahmen.

Um das faktische Antrittsalter zu steigern, müsse man vor allem bei
den Invaliditätspensionen ansetzen. Stark steigend im Bereich der
Invaliditätspensionen seien jene aufgrund psychischer Erkrankungen.
Eine möglichst rasche berufliche Re-Integration konnte vielfach nicht
erreicht werden, so Wöginger. Eine wichtige Maßnahme sei daher die
vorgesehene schrittweise Wiedereingliederung nach langen
Krankenständen wie etwa bei Krebserkrankungen.

Auch die Nachhaltigkeit sei im vorliegenden Pensionspapier verankert,
verwies Wöginger auf die Halbierung der Pensionskommission auch mit
internationalen Experten, auf deren Empfehlungen die Regierung
eingehen müsse. Die Bundesregierung habe dem Nationalrat über die
vorgeschlagenen Umsetzungsschritte zu berichten.

Wöginger ging zudem auf die Harmonisierung der Pensionssysteme ein:
Unter Wolfgang Schüssel habe man begonnen, das Beamtensystem zu
harmonisieren – der Abschluss sei 2028 vorgesehen – nicht allerdings
im Bundesland Wien, appellierte der Sozialsprecher an die rote
Stadtregierung, hier tätig zu werden.

Personen, die in ihrem Arbeitsleben nur wenig Einkommen hatten,
obwohl sie mindestens 30 Beitragsjahre gearbeitet haben, sollen in
Zukunft auch mehr Pension erhalten, zeigte sich Wöginger zufrieden
und verwies auf die Erhöhung der Ausgleichszulage auf 1.000 Euro für
Alleinstehende. Dies sei eine „leistungsorientierte Maßnahme“.

Der Sozialsprecher hob zudem die Erweiterung der Möglichkeit des
freiwilligen Pensionssplittings hervor, die vor allem jenen Frauen
zugutekommt, die sich der Kinderbetreuung widmen. Dieses wird nun für
bis zu sieben Jahre pro Kind bzw. maximal insgesamt 14 Jahre möglich
sein.

Verbesserungen gibt es auch bei der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten: Die pensionsbegründende Anrechnung von
Kindererziehungszeiten für Frauen, die ab 1955 geboren sind, werde
verbessert. Jene, welche keine 15 Beitragsjahre aufweisen können,
benötigen nun sieben Jahre an Arbeitszeiten; bis zu acht Jahre
Kindererziehung werden pensionsbegründend angerechnet. „Das ist eine
wichtige familienpolitische Maßnahme.“

Wöginger hob darüber hinaus die Anreize für längeres Arbeiten hervor.
In diesem Zusammenhang zeigte sich der Abgeordnete erfreut, dass
Bundeskanzler und Vizekanzler heute erklärt haben, es dürfe zu keiner
Verschlechterung kommen, wenn man über das gesetzliche
Pensionsantrittsalter hinaus arbeite: „Ja zum Bonus, aber Nein zu
einer Verschlechterung“.

Generell einzelne Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen helfe
allerdings niemandem weiter, so Wöginger zur Opposition. Vielmehr
gelte es, die Nachhaltigkeit im System auch für die Zukunft zu
verankern.
(Schluss)

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