- 03.03.2016, 14:49:15
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Diskussion um nicht amtsführende Wiener Stadträte geht weiter
Weitere Themen im Verfassungsausschuss: Rahmengesetz für Mindestsicherung, Begutachtungsverfahren, Verbandsklage für Volksgruppen
Utl.: Weitere Themen im Verfassungsausschuss: Rahmengesetz für
Mindestsicherung, Begutachtungsverfahren, Verbandsklage für
Volksgruppen =
Wien (PK) - Sowohl die Grünen als auch die NEOS machen sich seit
geraumer Zeit dafür stark, die nicht amtsführenden Stadträte in Wien
abzuschaffen. Der in der Verfassung verankerte Zwang zum Proporz sei
nicht mehr zeitgemäß, man müsse Wien, das als Gemeinde einen
Sonderstatus hat, analog zu den anderen Bundesländern die Möglichkeit
geben, einen klaren Trennstrich zwischen Regierung und Opposition zu
ziehen, sind sich Abgeordnete Daniela Musiol (G) und Nikolaus Scherak
(N) einig. Bislang waren diesbezügliche Anträge der beiden Fraktionen
allerdings nicht von Erfolg gekrönt, da die Regierungsparteien die
Meinung vertreten haben, dass die Initiative von Wien ausgehen
sollte. Auch heute fiel im Verfassungsausschuss des Nationalrats
keine Entscheidung darüber, obwohl der Wiener Landtag zwei
Entschließungen dazu verabschiedet hat. SPÖ und ÖVP sehen noch einige
offene Punkte und stimmten daher dem Vertagungsantrag von Wolfgang
Gerstl (V) mehrheitlich zu.
Auch die beiden Anträge zur Frage der Begutachtung von
Gesetzesvorhaben und zur Einführung einer Verbandsklage für
Volksgruppen wurden vertagt. Nicht durchsetzen konnten sich die
Grünen mit ihrem Vorstoß, ein Bundesrahmengesetz für die
Mindestsicherung zu schaffen - er wurde abgelehnt.
Keine Einigung über Abschaffung der amtsführenden StadträtInnen in
Wien
Basis für die Diskussion über die nicht amtsführenden StadträtInnen
in Wien waren Gesetzesanträge der NEOS (840/A) bzw. der Grünen
(869/A), die beide darauf hinauslaufen, dem Wiener Landtag durch eine
Änderung der Bundesverfassung eine Adaptierung der Wiener
Stadtverfassung zu ermöglichen. Das in Wien verankerte System der
nicht amtsführenden StadträtInnen sei ein Unikum in Österreich und
nicht nur teuer, es erfülle auch keinen erkennbaren
demokratiepolitischen Zweck, heißt es etwa von Seiten der NEOS.
Nikolaus Scherak (N) und Daniela Musiol (G) sahen insofern die Zeit
für eine Änderung gekommen, als der Wiener Landtag selbst in der
Zwischenzeit zwei diesbezügliche Entschließungen - eine von SPÖ und
Grünen, unterstützt von den NEOS, und eine von der ÖVP -
verabschiedet hat. Damit falle das Argument weg, man solle die
Meinung aus Wien abwarten und berücksichtigen, sagte Scherak. Nun ist
ihm und Musiol zufolge der Verfassungsgesetzgeber gefragt.
Selbstverständlich dürfe die Neuregelung zu keinen Kontrollverlusten
für die Opposition führen, stellten Musiol und ihr Klubkollege Albert
Steinhauser zudem klar. Die Anträge wurden auch von Christoph Hagen
seitens des Team Stronach unterstützt.
Diese Eindeutigkeit sah Wolfgang Gerstl (V) nicht gegeben. Während
der Antrag der Wiener SPÖ und Grünen auf Einsparungen abziele und
sich auf die Zusammensetzung des Stadtsenats konzentriere, spreche
der ÖVP-Antrag auch von der Landesregierung. Außerdem wolle die
Wiener Koalition, dass es für Wien gegenüber anderen Gemeinden
Sonderregelungen geben sollte. Es bleibe daher die Frage offen, ob
man sich auf die Landesebene konzentrieren oder auch die
Gemeindeebene miteinbeziehen solle, begründete er den
Vertagungsantrag, der schließlich mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP
angenommen wurde. All dies müsse man noch mit Wien sowie mit dem
Gemeinde- und Städtebund klären, sagte Gerstl. Daraufhin appellierte
Albert Steinhauser (G), keine weiteren Ausreden und nicht "das Haar
in der Suppe von Anträgen" zu suchen.
Völlig abgelehnt wurden die Initiativen der Grünen und der NEOS von
den Freiheitlichen. Der Verfassungsgesetzgeber habe sich etwas dabei
gedacht, als er die Regelung schuf, meinte Günther Kumpitsch. Die
Schwierigkeiten wären leicht zu beheben, wenn man den Wiener
Vizebürgermeister mit einem Aufgabengebiet betraute, argumentierte
er. Als zwingende Forderung sieht er lediglich, die Oppositionsrechte
zu stärken.
NEOS urgieren klare Regelungen für Begutachtungsverfahren
Ein weiteres Anliegen ist den NEOS ein einheitliches
Begutachtungsverfahren von Gesetzesvorhaben der Regierung.
Abgeordneter Nikolaus Scherak will in einem eigenen Bundesgesetz
(1252/A) festschreiben, dass Ministerialentwürfe für mindestens sechs
Wochen einer öffentlichen Begutachtung unterzogen werden müssen und
einlangende Stellungnahmen zu veröffentlichen sind. Es gebe zwar
diverse Empfehlungen und Vereinbarungen, mangels Verbindlichkeit
würden in der Praxis aber immer wieder sehr kurze Fristen gesetzt,
moniert er. Eine ausreichende Begutachtungsfrist würde der Qualität
der Gesetzgebung dienen, da die Stellen ausreichend Zeit hätten, sich
mit den Materien zu befassen. Der Rechnungshof habe aufgezeigt, dass
in vielen Fällen die Frist von sechs Wochen unterschritten wird. Die
Initiative wurde auch von den Freiheitlichen (Harald Stefan), den
Grünen (Daniela Musiol) und dem Team Stronach (Christoph Hagen)
befürwortet.
Josef Cap (S) sah noch Diskussionsbedarf und erinnerte an die
Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie, wo es auch zu diesem
Punkt engagierte Debatten gegeben habe. In diesem Geist sollten die
Ergebnisse in einer präzisen, umfassenden und glaubwürdigen Form
umgesetzt werden, sagte er, worauf Daniela Musiol (G) kritisch
einwarf, sie warte noch immer auf Gespräche, wie man die Ergebnisse
der Enquete-Kommission in Gesetzesform fassen könnte. Der Antrag
wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Mindestsicherung: Grüne fordern Bundesrahmengesetz
Vom Verfassungsausschuss abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen zum
Thema Mindestsicherung (1007/A). Abgeordnete Judith Schwentner und
ihre FraktionskollegInnen wollten durch eine Adaptierung der
Bundesverfassung klarstellen, dass die Grundsatzgesetzgebung für den
Bereich der Mindestsicherung dem Bund obliegt. Der Versuch,
einheitliche Leistungen für MindestsicherungsbezieherInnen über eine
Bund-Länder-Vereinbarung (so genannte Artikel 15a-Vereinbarung) zu
erreichen, ist ihrer Meinung nach gescheitert, daher bedürfe es eines
Bundesrahmengesetzes. Nikolaus Scherak (N) nannte die gegenwärtige
Regelung einen "Ausfluss des falsch verstandenen Föderalismus" und
Christoph Hagen (T) wies darauf hin, dass sich etwa Flüchtlinge jene
Bundesländer aussuchen, in denen die Mindestsicherung am höchsten
ist.
Im Gegensatz dazu vertrat Michael Hammer (V) die Auffassung, das
Instrumentarium der 15a-Verträge habe sich bewährt, es sei im Falle
der Mindestsicherung gelungen, weitgehend eine Harmonisierung
herbeizuführen. Die Mindestsicherung sollte nah beim Bürger bleiben,
argumentierte er, eine Zentralisierung halte er nicht für sinnvoll.
Hammer wandte sich auch gegen den von Schwentner heftig kritisierten
Begriff des "Armenwesens", den sie im Gesetz durch eine modernere
Formulierung ersetzen will. Der Begriff sei ausjudiziert und eine
Neuformulierung hätte weitreichende Änderungen zur Folge, so Hammer.
Für den Antrag stimmten nur Grüne, NEOS und Team Stronach, somit
blieb er in der Minderheit.
Volksgruppen: Grüne fordern Recht auf Verbandsklage
Schließlich vertagten SPÖ und ÖVP mehrheitlich einen
Entschließungsantrag der Grünen (235/A(E)), der darauf abzielt, den
Volkgruppenverbänden und Volksgruppenorganisationen zur Durchsetzung
von Minderheitenrechten das Recht auf Verbandsklagen einzuräumen.
Ohne die Möglichkeit einer Verbandsklage sei es für die Volksgruppen
schwierig, ihre garantierten Rechte durchzusetzen, argumentiert
Abgeordneter Wolfgang Zinggl und erinnert in der Begründung des
Antrags daran, dass es nur durch eine bewusste
Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet möglich gewesen sei, das
Thema zweisprachige Ortstafeln vor den Verfassungsgerichtshof zu
bringen. Das geltende Volksgruppengesetz bringe den Betroffenen viele
Rechte, es sei aber schwierig, diese durchzusetzen, wenn die Rechte
eine Volksgruppe gesamt betreffen, betonte er. Hinter den Antrag
stellte sich ausdrücklich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak.
Seitens der Koalition sah man allerdings derzeit keine Notwendigkeit,
eine Verbandsklage für Volksgruppen einzuführen. Die Volksgruppen
seien auch diesbezüglich nicht an den Minister herangetreten,
begründete Angela Lueger (S) ihren Vertagungsantrag. Auch
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer gab zu bedenken, dass es zwar
Gespräche darüber gegeben habe, man aber zu keinem Ergebnis gekommen
sei, was der Inhalt einer Verbandsklage sein könnte, zumal die
Ortstafelfrage und die Amtssprache einer verfassungsrechtlichen
Regelung zugeführt werden konnten. Ein neuerlicher Impuls müsste von
den Volksgruppen selbst kommen, so Ostermayer.
Eine Verbandsklage hätte durchaus Charme, meinte dazu Nikolaus
Berlakovich von der ÖVP. Viele Fragen seien aber offen, etwa wer
klagsberechtigt ist oder ob es ein Bekenntnisprinzip geben soll. Man
sollte sich jedenfalls mit dem Thema weiter befassen. (Schluss
Verfassungsausschuss) jan/gs
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