• 03.03.2016, 14:08:25
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Recht auf Bargeld beschäftigt weiter das Parlament

Verfassungsausschuss will Gutachten zur Frage der Prüfung von Staatsverträgen einholen

Utl.: Verfassungsausschuss will Gutachten zur Frage der Prüfung von
Staatsverträgen einholen =

Wien (PK) - Mit einem breiten Themenmix befasste sich heute der
Verfassungsausschuss des Nationalrats. Auf Basis eines
Regierungsberichts und einer Reihe von Oppositionsanträgen
diskutierten die Abgeordneten unter anderem über die weitere Stärkung
des Bestbieterprinzips im Vergaberecht, die verfassungsrechtliche
Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel, die Abschaffung der nicht
amtsführenden Stadträte in Wien, die Aberkennung von Ehrenzeichen bei
gerichtlichen Verurteilungen und die Mindestsicherung. Außerdem stand
die Forderung der FPÖ zur Diskussion, dem Verfassungsgerichtshof noch
vor einer endgültigen Ratifizierung eine Prüfung von Staatsverträgen
zu ermöglichen. Keiner der Anträge erhielt eine Mehrheit im
Ausschuss, die Abgeordneten sprachen sich in Form einer Entschließung
mit S-V-N-Mehrheit aber dafür aus, zum Themenkomplex Staatsverträge
ein Gutachten vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts einzuholen.

Laut Kanzleramtsminister Josef Ostermayer sind die Verhandlungen über
eine Anpassung des Bundesvergabegesetzes an die neuen EU-Vorgaben im
Laufen. Er hofft, bis zum Sommer einen mit den Ländern akkordierten
Ministerialentwurf vorlegen zu können. Der ursprünglich anvisierte
Termin April werde sich jedenfalls nicht ausgehen. Eine
beschlussreife Gesetzesvorlage könnte dann im Herbst am Tisch liegen.
Österreich wäre grundsätzlich verpflichtet, die neue EU-Richtlinie
bis zum April umzusetzen, Ostermayer rechnet angesichts der bei der
letzten Vergabenovelle gemachten Erfahrungen aber mit schwierigen
Verhandlungen.

FPÖ gegen jegliche Einschränkung von Bargeldzahlungen

Anlass für die Forderung der FPÖ nach einem eigenen
"Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten
Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr" (1573/A) sind Diskussionen
auf EU-Ebene über die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die
Einführung von Bargeldlimits, etwa bei der Bezahlung von Waren und
Rechnungen. Die FPÖ-Abgeordneten fürchten, dass die diskutierten
Beschränkungen nur ein erster Schritt zur kompletten Abschaffung von
Bargeld in der EU sein könnten. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wolle man die
Freiheitsrechte der BürgerInnen einschränken, vermuten sie und warnen
in diesem Zusammenhang vor dem gläsernen Bürger. Die jüngsten
Diskussionen auf EU-Ebene seien jedenfalls alles andere als
vertrauensbildend gewesen, hielt Abgeordneter Hubert Fuchs in der
heutigen Sitzung fest.

Hinter die Initiative der FPÖ stellte sich auch Team-Stronach-
Abgeordneter Christoph Hagen. Der Antrag habe absolute Berechtigung,
bekräftigte er und gab zu bedenken, dass die Menschen bei einem
Computercrash oder bei einer Einschränkung von Auszahlungen durch
Banken auf Bargeld angewiesen seien.

Wenig Verständnis für den Vorstoß zeigte hingegen Grün-Abgeordneter
Werner Kogler. Es sprach, auch in Zusammenhang mit dem von ÖVP-
Staatssekretär Harald Mahrer ins Spiel gebrachten 1000-Euro-Schein,
von einem "monetären Fasching" und einer "absichtlichen Verdrehung
der Debatte" aus populistischen Gründen. Selbstverständlich würden
auch die Grünen "ja" zum Bargeld sagen, bekräftigte Kogler, die
Notwendigkeit eines Bundesverfassungsgesetzes ist ihm aber nicht
ersichtlich. Für ihn ist es überdies durchaus einleuchtend, wenn
internationale Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfer über eine
Abschaffung des 500-Euro-Scheins und ein Bargeldlimit diskutieren
wollen.

Seitens der Koalitionsparteien wiesen die Abgeordneten Angela Lueger
(S) und Wolfgang Gerstl (V) auf die vom Nationalrat vergangene Woche
mit breiter Mehrheit gefasste Entschließung zum Thema Bargeld hin.
Die Abgeordneten hätten sich klar für die Beibehaltung des Bargelds
als Zahlungsmittel und einen uneingeschränkten Zahlungsverkehr mit
Euro-Banknoten und Euro-Münzen ausgesprochen, hob Lueger hervor.
Gerstl hält die Entschließung für vorläufig ausreichend,
nichtsdestotrotz könne man über eine neue Staatszielbestimmung
diskutieren, meinte er.

Klar abgelehnt wurde der Antrag der FPÖ nicht nur von den Grünen,
sondern auch von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. Auch die NEOS
seien überzeugt, dass Bargeld ein ganz wesentlicher Ausdruck von
Freiheit sei und dabei helfe, sich vor der Überwachung des Staates zu
schützen. Ein eigenes Verfassungsgesetz sei aber nicht notwendig,
bekräftigte er. Es stünden ohnehin jetzt schon zu viele Dinge in der
Verfassung, die dort nicht hingehörten. Die Entschließung des
Nationalrats sei völlig ausreichend.

Der FPÖ-Antrag wurde schließlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien vertagt.

Staatsverträge: FPÖ will VfGH Möglichkeit zu Vorabprüfung geben

Dezidiert von der Ausschussmehrheit abgelehnt, und zwar mit den
Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS, wurde ein Antrag der FPÖ auf Änderung
der Bundesverfassung (823/A). Die Abgeordneten Harald Stefan und
Reinhard Eugen Bösch wollten dem Verfassungsgerichtshof die
Möglichkeit einräumen, Staatsverträge noch vor Abschluss des
Ratifizierungsprozesses auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.
Damit würde ihrer Meinung nach eine Rechtsschutzlücke geschlossen und
die Gefahr einer divergierenden Rechtslage im Außen- und
Innenverhältnis der Republik gebannt.

Die Koalitionsparteien wollen das Thema zwar weiter auf der
politischen Agenda halten, mit dem FPÖ-Antrag können sich aber weder
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann noch ÖVP-Verfassungssprecher
Wolfgang Gerstl anfreunden. Sie lehnen die Initiative nicht nur aus
verfassungssystematischen Gründen ab, sondern stoßen sich auch daran,
dass neben jeder Landesregierung auch eine relativ kleine
parlamentarische Minderheit - 20 Abgeordnete oder 7 Mitglieder des
Bundesrats - einen Vorab-Prüfantrag beim Verfassungsgerichtshof
stellen können soll.

Basis für die weitere Diskussion soll ein Gutachten des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts sein, um das der
Verfassungsausschuss Kanzleramtsminister Josef Ostermayer ersucht.
Dieses soll sich mit der "Überprüfung von Staatsverträgen auf deren
Verfassungsmäßigkeit nach geltendem Recht, vergleichend mit ähnlichen
europäischen Verfassungssystemen, und möglichen Weiterentwicklungen
zur Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit" auseinandersetzen.
Ausschussobmann Wittmann rechnet damit, dass für die Erstellung des
Gutachtens ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen benötigt wird. FPÖ-
Abgeordneter Stefan vermisst allerdings eine konkrete Frist in der
mit S-V-N-Mehrheit angenommenen Entschließung, und geht von einer
reinen Verzögerungstaktik aus.

Stefan erinnerte daran, dass seine Fraktion schon im Jahr 2012 einen
Antrag auf Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den VfGH gestellt
habe, der trotz grundsätzlich positiver Signale von Seiten des
Bundespräsidenten und des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs
allerdings nie zur Abstimmung gekommen sei. Das Anliegen der FPÖ sei
nach wie vor sinnvoll, ist er überzeugt. Österreich drohe ein großes
Dilemma, wenn der Verfassungsgerichtshof einmal einen Staatsvertrag
nachträglich als verfassungswidrig erklären sollte.

Grundsätzlich positiv zum Antrag äußerten sich auch die Abgeordneten
Daniela Musiol (G) und Nikolaus Scherak (N). Beide Abgeordneten sehen
aber noch einige Fragen offen.

Auch für ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl gibt es noch einigen
Diskussionsbedarf. Das rechtsstaatliche System in Österreich sei auf
eine nachprüfende Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs aufgebaut,
machte er geltend. Wolle man daran etwas ändern, brauche es eine
ausführliche Diskussion. Ihm zufolge spielt dabei auch die Frage,
wieviel Politik machen die Regierung und das Parlament und wieviel
Politik macht der Verfassungsgerichtshof, eine gewichtige Rolle. In
diesem Zusammenhang hält es Gerstl auch für notwendig zu überlegen,
ob Vorabprüfungsanträge ein parlamentarisches Mehrheits- oder
Minderheitenrecht seien sollen.

FPÖ für Aberkennung von Ehrenzeichen bei geänderten Umständen

Noch keine inhaltliche Entscheidung wurde in Bezug auf einen Antrag
der FPÖ zur Änderung des im Jahr 1952 beschlossenen Bundesgesetzes
über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich (968/A) getroffen. FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer will
mit der beantragten Gesetzesnovelle die Möglichkeit schaffen, im
Namen der Republik Österreich verliehene Ehrenzeichen wieder
abzuerkennen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer
Verleihung entgegengestanden wären. Gleiches soll gelten, wenn ein
Ehrenzeichen-Träger in seinem weiteren Leben wegen einer
vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mehr als einem Jahr Haft
verurteilt wird.

Der Antrag wurde auf Initiative von ÖVP-Abgeordneter Michaela
Steinacker mit der Begründung vertagt, dass im Justizausschuss gerade
darüber diskutiert werde, die Regeln für den Amts- und Mandatsverlust
für Abgeordnete zu verschärfen. Da der Antrag in Bezug auf den
Entziehungstatbestand auf diese Bestimmungen verweise, wäre es
sinnvoll, die Diskussion im Justizausschuss abzuwarten, waren sich
SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS einig.

Bedauert wurde die Vertagung hingegen von Grün-Abgeordnetem Wolfgang
Zinggl und Team-Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen. Sie sehen
keinen Konnex zwischen den Regeln für den Mandatsverlust von
Abgeordneten und der Aberkennung von Ehrenzeichen.

Vergaberecht: Ostermayer will bis zum Sommer Ministerialentwurf
vorlegen

In der Ausschussdebatte über den gemeinsamen Bericht von
Bundeskanzler Werner Faymann und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer
über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich (III-234
d.B.) ging es unter anderem um die neue Datenschutzgrundverordnung
der EU, die Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung der neuen
Vergaberichtlinie, den nach wie vor ausständigen Beitritt der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention und die Zugeständnisse an
Großbritannien. Außerdem schnitten die Abgeordneten die nicht in die
Gänge kommende Digitalisierung von europäischem Kulturgut, die nach
wie vor ausständige Umsetzung der Aarhus-Kovention in Österreich und
die gemeinsame Asylpolitik an.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer begründete die Verzögerungen bei
der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie mit den schwierigen
Verhandlungen. Es sei nicht nur notwendig, eine Einigung mit dem
Koalitionspartner zu finden, es brauche auch eine Zustimmung aller
Länder. Ihm zufolge wird der ursprünglich für April anvisierte Termin
zur Vorlage eines Ministerialentwurfs nicht halten, er hofft aber auf
die Vorlage eines Begutachtungsentwurfs bis zum Sommer. Ostermayer
geht allerdings nicht davon aus, dass es zu einem
Vertragsverletzungsverfahren der EU kommen wird. Seitens der Grünen
hob Angeordnete Birgit Schatz in diesem Zusammenhang die
Notwendigkeit hervor, das Bestbieterprinzip in Österreich weiter zu
stärken und vor allem soziale und ökologische Faktoren bei
öffentlichen Auftragsvergaben verstärkt zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung der EU hat Österreich
laut Ostermayer bis Mai 2018 Zeit. Man werde versuchen, alle
Spielräume, die die EU zulässt, zu nutzen, um das Datenschutzniveau
möglichst hoch zu halten, versicherte er den Abgeordneten Albert
Steinhauser (G), Beatrix Karl (V) und Nikolaus Scherak (N). Die
Abgeordneten hatten zuvor die hartnäckige Position der
österreichischen Regierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene
ausdrücklich begrüßt, mit dem letztlich erzielten Kompromiss zeigte
sich Steinhauser aber nicht in allen Punkten zufrieden.

Massive Kritik übten Steinhauser und Scherak an der zwischen der EU
und den USA ausverhandelten Privacy-Shield-Regelung. Steinhauser ist
überzeugt, dass der EuGH im Falle einer Klage auch diese Vereinbarung
kippen wird.

Zu den von FPÖ-Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch angesprochenen
Sonderregelungen für Großbritannien merkte Ostermayer an, dass die
EU-Kommission nur dann konkrete Vorschläge vorlegen werde, wenn das
für Juni angesetzte Referendum positiv ausgeht. Das gelte auch für
die Indexierung von Sozialleistungen. In der Asylpolitik gilt ihm
zufolge für Österreich nach wie vor die Devise, dass die Dublin-
Verordnung so lange Gültigkeit hat, bis es eine Einigung der EU-
Länder auf ein besseres System gibt. Beim Beitritt der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention sei zuletzt relativ wenig
weiter gegangen, räumte er ein.

Ostermayer teilte auch den Befund von Grün-Abgeordnetem Wolfgang
Zinggl, wonach sich die digitale Kulturgut-Bibliothek "Europeana" in
einem "Dornröschenschlaf" befindet. Das Problem liegt seiner
Einschätzung nach nicht am fehlenden Inhalt - europaweit wurden 49
Mio. Artefakte geliefert -, vielmehr würde das Angebot zu wenig
genutzt. Zudem gebe es Finanzierungsprobleme. Die Idee, europäisches
Kulturgut möglichst leicht und breit zugänglich zu machen, sei gut
gewesen, so Ostermayer, die Umsetzung habe mit dem Ziel aber nicht
Schritt gehalten. Im Mai soll nun über die Zukunft des Projekts
diskutiert werden.

Von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak auf Bestrebungen zur Stärkung
des Prinzip der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU angesprochen,
hielt Ostermayer fest, dass Österreich auf Vorschläge der Kommission
warte. Es sei notwendig, die Rechtsstaatlichkeit in der EU hoch zu
halten und zu stärken, unterstrich er. Die Beratungen über den
Bericht wurden schließlich einstimmig vertagt. (Fortsetzung
Verfassungsausschuss) gs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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