• 02.03.2016, 09:45:37
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  • OTS0054 OTW0054

Lyoness AGB für Premiummitglieder gesetzwidrig

Berufungsgericht bestätigt Ersturteil

Utl.: Berufungsgericht bestätigt Ersturteil =

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt –
im Auftrag des Sozialministeriums – vertreten durch Rechtsanwalt Mag.
Breiteneder gegen die Lyoness Europe AG wegen 61 gesetzwidriger
Klauseln Verbandsklage auf Unterlassung der weiteren Verwendung bzw
der Berufung auf diese Klauseln bei Altverträgen. Die „Erweiterten
Mitgliedsvorteile“ für jene Mitglieder, die das „System Lyoness“
aktiv als „Premiummitglieder“ für eine verwirrende Vielfalt von in
Aussicht gestellten Vorteilen weiterverbreitet haben, wurden vom
Handelsgericht Wien (HG Wien) als intransparent und gröblich
benachteiligend angesehen. Dieses Verfahren wurde in erster Instanz
gewonnen; nun hat der OLG Wien, als Berufungsgericht, dieses Urteil
bestätigt. Die ordentliche Revision wurde jedoch zugelassen.

Lyoness ist als „Cash-Back“-Unternehmen 2003 gegründet worden und ist
inzwischen mit – so ist auf der Web-Site zu lesen – rund 1.000
Mitarbeitern in 46 Märkten weltweit als branchen- und
länderübergreifende Shopping Community für Konsumenten und als
weltumspannendes Kundenbindungsprogramm für Lyoness
Partnerunternehmen aktiv.

Die Verbandsklage des VKI richtete sich gegen Klauseln rund um die
„erweiterten Mitglieds-vorteile“ in den AGB 2012, wie die
„Treueprämie“, den „Treuebonus“, die „Treuegutschrift“, die
„Partnerprämie“, die „Volumenprämie“, das „Karrieregeschenk“, den
„Volumenbonus“, die „Bonuseinheiten“, und die „Einheiten-Umbuchung“.
Allen Vergütungen ist gemeinsam, dass sie vom Einkaufsvolumen der
Mitglieder abhängig sind. Die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ hängen
- wie „cash back“ und „Freundschaftsbonus“ - auch mit dem
Einkaufsvolumen zusammen, doch kommen bei Ihnen noch zusätzliche
Faktoren ins Spiel, wie etwa eine zeitliche Komponente oder auch die
Höhe der Vermittlungsprovision.

Der Vorwurf des VKI an Lyoness: Diese „erweiterten Mitgliedsvorteile“
haben viele Menschen verleitet, zwischen 2000 und 25.000 Euro an
Lyoness zu bezahlen, um diese Vorteile nutzen zu können. Betroffene
berichteten jedoch, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten
Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten haben. Viele wollten ihre
Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurück. Dazu sind bis heute
eine Reihe von Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig.

Das HG Wien hatte sich der Rechtsansicht des VKI angeschlossen, dass
sich Lyoness in seinen AGB eines unübersichtlichen Regelwerks
bedient, welches durch zahlreiche Verweise, Weiter- und Rückverweise
jede Überblickbarkeit verliert und letztlich als intransparent im
Sinne des § 6 Abs 3 KSchG bezeichnet werden muss. Ein Geschäftsmodell
(welcher Art immer) darf eben nur so „komplex“ ausgestaltet werden,
dass es (in AGB) immer noch einiger Maßen verständlich darstellbar
ist. Dem werden diese 61 Klauseln in den AGB und ZAGB von Lyoness
nicht gerecht.

Lyoness hat gegen dieses Urteil Berufung erhoben – das
Oberlandesgericht Wien hat die Berufung verworfen.

Rechtsanwalt Mag. Breiteneder, der viele Geschädigte auch persönlich
vertritt, sagt: „Alle Einzelverfahren, die mit Urteil endeten, gingen
zugunsten meiner Mandanten aus. Viele Menschen konnten so bereits
ihren Einsatz in das System Lyoness zurückerhalten.“

Dr. Peter Kolba, Leiter im Bereich Recht des VKI, ergänzt: „Dieses
Verbandsklagsurteil ist aber etwas Besonderes: Wenn es rechtskräftig
wird, entfaltet es Wirkung für alle Betroffenen, da sich Lyoness dann
nicht mehr auf die aufgehobenen oder sinngleiche Klauseln berufen
kann. Sowie dieses Urteil rechtskräftig ist – sei es weil Lyoness nun
einlenkt oder sei es weil der OGH das Urteil bestätigt – wird der VKI
Betroffene in ganz Europa unterstützen, bezahlte Gelder von Lyoness
zurückzubekommen.“

SERVICE: Siehe Urteil auf der Webseite www.verbraucherrecht.at

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