- 29.02.2016, 12:23:04
- /
- OTS0104 OTW0104
Justizministerium kooperiert bei der De-Radikalisierung im Strafvollzug ab sofort mit dem Verein DERAD
Justizminister Brandstetter stellt ganzheitliches Maßnahmenpaket gegen Radikalisierung in den Justizanstalten vor
Utl.: Justizminister Brandstetter stellt ganzheitliches
Maßnahmenpaket gegen Radikalisierung in den Justizanstalten
vor =
Wien (OTS) - Seit Anfang Februar führt der Verein DERAD in allen
österreichischen Justizanstalten Maßnahmen zur Extremismus-Prävention
und De-Radikalisierung durch. Die Kooperation, bei der mit speziell
zugeschnittenen Gesprächsformaten gezielt gefährdete InsassInnen
erreicht werden sollen, ist Teil eines Gesamtpakets mit zahlreichen
Maßnahmen zur Prävention von Radikalisierung in Justizanstalten und
zur De-Radikalisierung von InsassInnen. Dieses umfassende
Maßnahmenpaket stellt Justizminister Wolfgang Brandstetter heute
gemeinsam mit Erich Mayer, Generaldirektor für den Strafvollzug, und
dem Islamismus-Experten Moussa Al-Hassan Diaw vom Verein DERAD vor.
„Radikalisierung ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das uns
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene stark
beschäftigt. In der diesbezüglichen Debatte werden Gefängnisse oft
als 'Brutstätten' für Radikalisierung und mit Gewalt verbundenem
Extremismus beschrieben. Um dem gezielt entgegenzuwirken, haben wir
nun ein ganzheitliches Maßnahmenpaket geschnürt, das sowohl die
bereits umgesetzten als auch weitere – gemeinsam mit ExpertInnen
entwickelte – Maßnahmen umfasst. Damit können wir
Radikalisierungstendenzen im Strafvollzug in Zukunft noch
konsequenter und effizienter entgegentreten“, so Justizminister
Brandstetter. „Der Verein DERAD ist ein Netzwerk aus
WissenschaftlerInnen und ExpertInnen mit praktischer Erfahrung im
Bereich des religiös begründeten politischen Extremismus und setzt
sich intensiv mit dem Bereich Deradikalisierung und Prävention
auseinander. Wir verstehen uns als Ergänzung zur Expertise der
JustizwachebeamtInnen, der Fachdienste sowie der Bewährungshilfe und
setzen vor allem auf individuell angepasste Angebote“, erklärt Moussa
Al-Hassan Diaw.
Speziell zugeschnittene Gesprächsangebote zur De-Radikalisierung und
Extremismus-Prävention
Der Verein DERAD des unabhängigen Netzwerks „EUISA“ ist auch Teil des
„Radicalisation Awarness Network“ der Europäischen Kommission. In
Kooperation mit dem Verein werden seit 1. Februar in allen
Justizanstalten Maßnahmen im Bereich Extremismus-Prävention und
De-Radikalisierung durchgeführt. Dabei handelt es sich vor allem um
speziell zugeschnittene Gesprächsformate für InsassInnen, die von
einer religiös begründeten extremistischen gewaltbejahenden Ideologie
überzeugt sind und/oder bereit waren, für diese zu werben. In der
Regel erfolgt nach Kontaktaufnahme durch die Justizanstalt zuerst ein
Abklärungsgespräch, bevor je nach Bedarf weitere
Interventionsgespräche vereinbart werden. Dabei werden vor allem die
weltanschaulichen Ziele, konstruierte Feindbilder und die
Gewaltbefürwortung kritisch reflektiert. Zusätzlich werden im Sinne
der politischen Bildung und Sozialkunde Gesprächsgruppen mit
InsassInnen durchgeführt.
Sicherheit, Betreuung sowie Aus- und Fortbildung: Ganzheitliches
Maßnahmenpaket für alle Bereiche des Strafvollzugs
Aktuell sind in Österreich 37 Personen wegen des Verdachtes der
Mitgliedschaft bei einer Terrorgruppe oder der Unterstützung einer
solchen (§§ 278b ff StGB) in Haft. In Bezug auf den Umgang mit diesen
potenziell radikalisierten InsassInnen wurde im Justizministerium im
Sommer 2015 eine interdisziplinäre Task Force „De-Radikalisierung im
Strafvollzug“ gebildet. Von dieser Task Force wurde bereits eine
Reihe von Maßnahmen umgesetzt, mit dem nun vorgestellten Gesamtpaket
werden diese sowie weitere mit ExpertInnen geplante Maßnahmen in
allen Bereichen des Strafvollzugs in einem Programm zusammengefasst.
So werden im Bereich Sicherheit in jeder Justizanstalt zwei speziell
geschulte Justizwachebedienstete eingesetzt, die als
Kommunikations-Schnittstellen zu den Terrorismus-ExpertInnen bei den
Landesämtern für Verfassungsschutz dienen. Sie stehen auch der
Anstaltsleitung bei Radikalisierungsfragen beratend zur Seite. Um
eine optimale Betreuung zu gewährleisten, muss bei Personen, die
wegen §§ 278b ff StGB angehalten werden, ab Beginn der
Untersuchungshaft verpflichtend ein individueller Vollzugsplan
erstellt werden. Dazu hat ein multiprofessionelles Team detaillierte
Prozessentwürfe zur Unterstützung der Justizanstalten erarbeitet.
Weiters soll ein Screening-Verfahren speziell für den
österreichischen Strafvollzug erarbeitet werden, das sich an
internationalen Risikoeinschätzungsinstrumenten orientiert. Das
eigens ausgearbeitete Anti-Gewalttraining für StraftäterInnen in den
Justizanstalten soll mit dem Programm des Violence Prevention Network
(VPN) in Deutschland abgestimmt und um spezifische Module zum Thema
De-Radikalisierung erweitert werden. Im Bereich der Aus- und
Fortbildung sollen neben bereits existierenden speziellen Schulungen
und Sensibilisierungsvorträgen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BVT) und die Landesämter für Verfassungsschutz
auch ein spezielles Unterrichtsdesign und konkrete Bildungsformate
für die Grundausbildung der Strafvollzugsbediensteten ausgearbeitet
werden. Sämtliche Aktivitäten werden auch wissenschaftlich durch das
Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie begleitet. Einzelne
Justizanstalten können zudem nach Bedarf auch regionale
Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch nehmen. Dabei sind im
Tagesplan sowohl Vorträge von qualifizierten Lehrbeauftragten der
Strafvollzugsakademie als auch von externen ExpertInnen eingeplant.
Detaillierte Informationen zum Maßnahmenpaket und ein Foto finden Sie
auf justiz.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU






