• 26.02.2016, 11:21:30
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  • OTS0085 OTW0085

Ärztekammer zu ELGA: Verfassungs-Gerichtshof wird fehlinterpretiert

Keine Sachentscheidung des Höchstgerichtes – Probleme bei Einführung

Utl.: Keine Sachentscheidung des Höchstgerichtes – Probleme bei
Einführung =

Wien (OTS) - Ob ELGA verfassungskonform sei, bleibe nach wie vor
ungeklärt. Jede andere Darstellung sei eine irreführende
Fehlinterpretation des Verfassungsgerichthof-Beschlusses über eine
einschlägige Beschwerde, hieß es Freitag aus der Österreichischen
Ärztekammer (ÖÄK). Indes weist ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger auf
die Probleme bei der Einführung des elektronischen Gesundheitsaktes
hin. Viele Fragen seien ungeklärt, die Brauchbarkeit im
professionellen Medizinbetrieb nach wie vor nicht sichergestellt.

Die Ärztekammer dränge seit Jahren auf eine patienten- und
ärztefreundliche Anwendbarkeit. Bis heute fehle jedoch die dazu
notwendige elektronische Dokumentenarchitektur. Damit gebe es noch
immer keine brauchbare medizinische Suchfunktion. Vielfältige
technische Schwierigkeiten führten darüber hinaus zu erheblichen
Verzögerungen bei der Einführung. Ebenso offen sei die Finanzierung.
Wechselberger: „Bei ELGA handelt es sich um ein öffentliches
Infrastrukturprojekt, daher muss die Finanzierung auch durch die
öffentliche Hand erfolgen.“ (ms)

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