• 24.02.2016, 13:43:20
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  • OTS0154 OTW0154

ÖZIV: konstruktives Erstgespräch mit Arbeits- und Sozialminister Stöger

Stöger sehr aufgeschlossen und an Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen interessiert.

Utl.: Stöger sehr aufgeschlossen und an Verbesserungen für Menschen
mit Behinderungen interessiert. =

Wien (OTS) - Gemeinsam mit Vertretern der ÖAR (Dachverband der
österreichischen Behindertenverbände) traf sich der ÖZIV
(Österreichische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung)
am 26.1.2016 erstmals mit Bundesminister Alois Stöger in seiner neuen
Funktion als Arbeits- und Sozialminister. Der Fokus dieses ersten
Treffens lag auf den Themen Nationaler Aktionsplan für die
Behindertenpolitik (NAP), Partizipation im Sinne der UN-Konvention,
Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und
mögliche Zielvereinbarungen mit den Bundesländern über Themen, die in
Länderzuständigkeit fallen (etwa Persönliche Assistenz).

Die Umsetzung des NAP hinkt im Zeitplan hinterher, wie dies der
Zwischenbericht der seit 1.1.2016 laufenden Evaluierung der ÖAR
ergeben hat. Die Hauptgründe für den Verzug liegen in der mangelnden
Koordination ressortübergreifender Verantwortlichkeiten, der
Kompetenzteilung zwischen Bund und Länder sowie an fehlenden
budgetären Ressourcen. Dr. Klaus Voget, Präsident von ÖAR und ÖZIV,
forderte in diesem Zusammenhang die frühzeitige Einbeziehung der
Betroffenen und deren Interessenvertretungen bei Gesetzesentwürfen.
Diese müssen – analog zu den Sozialpartnern – auch rechtzeitig, und
nicht erst beim Stellungnahmeverfahren eingebunden werden. Eine
zeitgerechte Partizipation am Entwurf von Gesetzestexten entspräche
nicht nur der UN-Konvention, sondern würde auch Effizienz und
Umsetzbarkeit entsprechend steigern.

Im Rahmen des Treffens wurde auch die Forderung nach persönlicher
Assistenz im Freizeitbereich sowie das Thema der sozialrechtlichen
Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapien erörtert.

In Bezug auf das Behindertengleichstellungsgesetz fordern ÖAR und
ÖZIV - neben der Einführung eines Beseitigungs- und
Unterlassungsanspruchs - mehr Rechtssicherheit, eine Verminderung des
Prozessrisikos für Betroffene und den Zugang zum Obersten
Gerichtshof. Die geringe Schadenersatzhöhe von aktuell € 1.000 macht
es derzeit unmöglich, Rechtsprechung vom OGH in wichtigen Rechts- und
Auslegungsfragen zu erhalten. Außerdem hält das Prozesskostenrisiko
Betroffene oft davon ab, ihren Anspruch nach einem erfolglosen
Schlichtungsversuch auf dem Rechtswege einzuklagen.
Sozialminister Stöger zeigte sich interessiert und engagiert, auch
ressortübergreifend die anhängigen Themen sowie die Umsetzung des NAP
Behinderung voranzutreiben. Im Rahmen eines bereits vereinbarten
Folgetermins sollen schwerpunktmäßig die Themen
Behinderteneinstellungsgesetz und Integration am Arbeitsmarkt von
Menschen mit Behinderung, Pflege und Vergaberecht erörtert werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ZIV

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