• 09.02.2016, 13:32:49
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  • OTS0113 OTW0113

Bundesministerium für Justiz schickt neues Verwertungsgesellschaftengesetz in Begutachtung

Ausbau von Transparenz und Kontrolle

Utl.: Ausbau von Transparenz und Kontrolle =

Wien (OTS) - Heute schickt Justizminister Wolfgang Brandstetter den
Entwurf für das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 in Begutachtung.
Dieser enthält detaillierte Anforderungen zur Mitgliedschaft in und
zur Unternehmensverfassung einer Verwertungsgesellschaft, über die
Pflichten gegenüber Rechteinhabern einerseits und Nutzern
andererseits, umfassende Transparenz- und Berichtsverpflichtungen
sowie Bestimmungen über Beschwerdeverfahren, Streitbeilegung und
Aufsicht. So sollen Rechteinhaber beispielsweise künftig Anspruch auf
eine detaillierte Abrechnung über die Nutzung ihrer Werke erhalten.
Zudem sollen Verwertungsgesellschaften auch Jahresabschlüsse und
Finanzinformationen offenlegen müssen. Dies soll zu einer besseren
Vergleichbarkeit der Leistungen von europäischen
Verwertungsgesellschaften führen. „Der vorliegende Entwurf ist das
Ergebnis einer umfassendenÜberarbeitung und Neuordnung der geltenden
Normen, die ein neuesVerwertungsgesellschaftengesetz notwendig
machten. Dabei steht derweitere Ausbau der Transparenz gegenüber
Rechteinhabern und Nutzernim Vordergrund“, so Justizminister
Brandstetter.

Mit eigenen Regeln über die Vergabe von Mehrgebietslizenzen soll der
Entwurf zudem in Umsetzung der entsprechenden Vorgaben einer
EU-Richtlinie zu einer Konzentration der Rechte für die
Online-Wiedergabe in der EU beitragen und damit die Rechteklärung für
die Musikverwertung im Internet erleichtern.
„Verwertungsgesellschaften ermöglichen den Nutzern einen einfachen
Weg zu den erforderlichen Rechten und nehmen diese für Österreichs
Kreative wahr. Sie verschaffen Werken bzw. ihren Urhebern Zugang zum
Markt und sorgen so für eine Verbreitung der kreativen Leistungen.
Mit dem Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 wird der
gesetzliche Rahmen für Verwertungsgesellschaften modernisiert und an
die Herausforderungen des digitalen europäischen Binnenmarkts
angepasst“, so Brandstetter abschließend.

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