- 09.02.2016, 09:02:22
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VKI: Zahlreiche gesetzwidrige Klauseln in Gutschein-Bedingungen von AUA und Air Berlin
Urteile bestätigen Rechtssicht des VKI, der mit Verbandsklagen vorging
Utl.: Urteile bestätigen Rechtssicht des VKI, der mit Verbandsklagen
vorging =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte
im Auftrag des Sozialministeriums zahlreiche Klauseln in den
Gutschein-Bedingungen von Air Berlin und Austrian Airlines. So
schlossen etwa beide Fluglinien aus, dass ihre Kunden mehrere
Fluggutscheine innerhalb einer Buchung kombinieren können. In beiden
Verbandsklagen entschieden nun vor kurzem das Oberlandesgericht Wien
bzw. der Oberste Gerichtshof, dass diese und weitere Klauseln
gesetzwidrig sind.
Kritik übten die Gerichte etwa auch daran, dass Fluggutscheine nur
für bestimmte Flüge eingelöst werden konnten, der Weiterverkauf der
Gutscheine untersagt wurde oder bei „Missbrauchsverdacht“ eine Sperre
des Gutscheines in Aussicht gestellt wurde. Weiters kippten die
Gerichte jene Klauseln, die besagten, dass bei Flugstornierungen oder
bei einer Sperre des Gutscheins keine Rückerstattung des Flugpreises
erfolgen soll.
Nicht zuletzt sahen die Gerichte das Verbot der Barauszahlung von
Restwertguthaben als gesetzwidrig an. Dieses stellte die
Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Stückelung der
verfügbaren Gutscheine und des Kombinationsverbotes vor Probleme.
Denn diese hätten entweder die Wahl gehabt, den Restwert verfallen zu
lassen oder nochmals eine Reise buchen zu müssen.
„Besonders erfreulich ist, dass der OGH in dieser Konstellation
das Verbot einer Barauszahlung von Restguthaben als gesetzwidrig
erkannt hat“, betont Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im
Bereich Recht des VKI.
SERVICE: Die Urteile sind kostenlos unter www.verbraucherrecht.at
abrufbar.
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