• 08.02.2016, 10:48:47
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Ist Hetze gegen befreite KZ-Häftlinge mit Nazi-Argumentation straffrei?

Laut Staatsanwaltschaft Graz darf in Österreich NS-Logik fortgesetzt werden. Justizministerium muss diesen Fall prüfen.

Utl.: Laut Staatsanwaltschaft Graz darf in Österreich NS-Logik
fortgesetzt werden. Justizministerium muss diesen Fall prüfen. =

Wien (OTS) - In den sieben Jahren seines Bestehens wurden im
Konzentrationslager Mauthausen bis 1945 Tausende Menschen gefoltert,
letztlich rund 100.000 Menschen ermordet. Doch in der FPÖ-nahen
Zeitschrift "Aula" wurden nicht die Täter, sondern die wenigen
überlebenden Opfer als "Massenmörder" bezeichnet. "Das ist eine
abscheuliche Täter-Opfer-Umkehr", kritisiert IKG-Präsident Oskar
Deutsch.

In besonderer Weise zeigt dieser Fall aber auch ein zweites
Problemfeld auf: Die Justiz hat die Ermittlungen gegen den Autor
eingestellt. Eine Anzeige, die der Grünen-Nationalratsabgeordnete
Harald Walser eingebracht hatte, bleibt also vorerst folgenlos. In
ihrer Begründung folgt die Justiz der NS-Argumentation, wonach die
KZ-Gefangenen "Kriminelle" gewesen seien. "Damit erteilt die
Staatsanwaltschaft der Nazi-Logik einen Persilschein – und das ist
brandgefährlich", warnt Präsident Deutsch.

Bedenklich ist auch die Tatsache, dass die Autorin des Buches sich
aufs Schärfste von der Aula-Rezension distanziert, dies aber für die
Staatsanwaltschaft nicht von Interesse sein dürfte.

Die Befreiung dieses Konzentrationslagers, das bis heute ein Zeugnis
der Gräuel ist, die die Nationalsozialisten an Juden, Roma, Sinti,
Kriegsgefangenen und anderen Opfern begingen, ist ein Grund zum
Jubeln. Das Justizministerium sei dazu aufgerufen, diesen Fall zu
überprüfen.

Oskar Deutsch
Präsident
Israelitische Kultusgemeinde Wien/
Israelitische Religionsgesellschaft

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