- 29.01.2016, 14:26:03
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Zwazl: Zusätzliche Bürokratie für Klein- und Handwerksbetriebe verhindert
Ausnahmeregelung bei Nährwertverordnung erreicht
Utl.: Ausnahmeregelung bei Nährwertverordnung erreicht =
St. Pölten (OTS) - Für heimische Klein- und Handwerksbetriebe wird es
bei der seitens der EU ab 13. Dezember 2016 vorgegebenen
Kennzeichnungspflicht für bestimmte Nährwerte auf verpackten
Lebensmitteln eine Ausnahmeregelung geben. „In intensiven
Verhandlungen wurden damit drohende neue bürokratische Belastungen
abgewehrt“, betont Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer
Niederösterreich (WKNÖ). Rund 1.000 niederösterreichische Betriebe
profitieren von dieser Ausnahmeregelung.
Besonders erfreut ist Zwazl, „dass Österreich damit endlich
Ausnahmeregelungen nutzt, die bei der Umsetzung der entsprechenden
EU-Richtlinie möglich sind. Ich sehe das als Trendwende. Denn bisher
hat man in Österreich ja viel zu oft dazu geneigt, EU-Regelungen
nicht nur einfach umzusetzen, sondern sie darüber hinaus noch
zusätzlich zu verschärfen. Dieses so genannte Golden Plating muss ein
Ende haben.“
Die nun mit dem zuständigen Gesundheitsministerium vereinbarte
Ausnahmeregelung bezieht sich auf „handwerklich hergestellte
Lebensmittel“ sowie die „direkte Abgabe kleiner Mengen von
Erzeugnissen an den Endverbraucher“. Im Gewerberegister entsprechend
registrierte Handwerksbetriebe, die ihre Produkte regional und
punktuell vertreiben, sind damit von der Kennzeichnungspflicht
befreit. Die regional begrenzte Abgabe im lokalen Einzelhandel ist
von der Ausnahme ebenso umfasst. Weiters gilt die Ausnahmeregelung
für Hersteller, die ihre Produkte ab Hof, in einer selbst betriebenen
Verkaufsstelle oder in mobilen Verkaufsständen, im Rahmen einer
Hauszustellung oder im eigenen Betrieb unmittelbar an die
Endverbraucher abgeben.
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